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Nun wissen wir aus der Beschaffenheit der Oberssäche der die Hofmauern ab-
schließenden schmaleren Deckplatten, daß auf der Hofseite dieser Deckplatten keine
Kassettentafeln aufgelegen haben. Die aus dem Antengrundrisse sich ergebende innere
Halle ist also entweder nur projektiert oder nur teilweise ausgeführt worden. Einen
Beitrag zur Klärung dieser Frage bietet die Beschasfenheit der Oberseiten der Anten-
kapitelle (vgl. Abbildung auf S. 55, unten).
Es sind je zwei Kapitelle derselben Anordnung vorhanden. Bei den Kapitellen jeder
Gruppe unterscheidet sich das eine von dem anderen wieder durch die Zurichtung der
Oberssäche. Ein Kapitell jeder Gruppe hatte nämlich keine Dübel, sondern nur Klammern,
das andere Dübel und Klammern. Nun führen die Gußkanäle nach der breiten Anten-
stirn, also nach der Seite, über die hinweg sich das Gebälk erstreckte. Ein Vergießen
der Dübel war dann unmöglich. Diese seltsame Anordnung wird aber sofort erklärt,
wenn man annimmt, daß nur auf der einen Ante, auf der in der Flucht der Hof-
vorderwand slehenden, ein Gebälk auflag, auf der nach dem Hofe gekehrten Ante aber
nicht, da ja die innere Halle im Hofe nicht, oder nicht ganz, ausgeführt war. Gab man
dieser Ante irgendeinen provisorischen Abschluß durch ein Bauglied oder eine Skulptur,
so war es natürlich am bequemsten, die erforderlich werdenden Dübel von vorn zu
vergießen. Warum Kapitell und Gebälk nicht durch Dübel verbunden waren, ist nicht
mehr zu erklären, zumal die Kapitelle nicht mehr aufzufinden sind.
Daß eine innere Halle vorhanden oder doch beabsichtigt war, darauf weist übrigens
die Form sowohl der Deckplatten als auch der Kassettentafeln hin. Die Deckplatte hat
an beiden Seiten dasselbe Profil; hiernach muß man annehmen, daß auf beiden Seiten
dasselbe Bauglied, also auf beiden Seiten Kassettentafeln, aufliegen sollten. Denn daß
dasselbe einfache, häufig nachlässig gearbeitete Profil des Decksteins an der einen Seite
im dunkelsten Schatten die Kassettentafeln mit der senkrechten Wand verknüpfen, an
der andern im klaren Sonnenlicht die mit dem Telephosfries geschmückte Hofwand
gegen den Himmel abschließen sollte, widerspricht zu sehr den Grundregeln der archi-
tektonischen Gliederung, als daß man eine solche Anordnung dem Architekten des
Altars, diesem Meister der Profilierung, zutrauen dürfte.
Noch überzeugender aber ist folgendes: an der Rückseite der Kassetten befindet sich
ein Steg für den Anschluß von Deckziegeln. Einen Deckziegel legt man aber doch nur
dorthin, wo eine Fuge zu dichten ist; wenn auf der dem Hofe zugekehrten Seite kein
Bauglied hätte liegen sollen, so wäre auch kein
Deckziegel notwendig gewesen. Die nebenste-
hende Abbildung wird das klar machen.
Daß die Höhe der Doppelsäulen aus den
Fundstücken nicht mehr bestimmt werden kann,
ist schon erwähnt. Auch die Höhe der Anten
ist aus den Resten trotz der verhältnismäßig
großen Zahl der erhaltenen Werkstücke nicht
Pergamon III, 1.


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