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gründ aber liegt darin, daß es einer alten Kellnerin fast unmög-
lich wird, eine Stelle zu erhalten.
Die Kellnerin ist für viele Wirte ein so notwendiges Lock-
mittel geworden, daß mir die Wirteinnung von Mannheim ver-
sicherte, daß ein Wirt, der Kellner anstatt Kellnerinnen einführe,
sein Lokal schließen könne, da niemand mehr zu ihm gehe.
Wenn auch die Behauptung in dieser Form kaum aufrecht zu er-
halten ist, so trifft sie doch in vielen Fällen zweifellos zu. Es
ist dies um so wahrscheinlicher, als sich ja die Kundschaft vieler
Wirtschaften nicht mehr aus Stammgästen, sondern aus den Ele-
menten zusammensetzt, die einmal hier, einmal dort, wo es ihnen
gerade paßt und wo ihnen die Kellnerin zusagt-, einkehren. Der
Wirt muß also darauf sehen, daß junge Kellnerinnen in seinem
Lokale bedienen. Diese Rücksichtnahme auf die Gäste erklärt
auch zum Teil den überaus starken Stellenwechsel der Kellnerin-
nen, sodaß Kellnerinnen, die in einer Stelle 3 Monate sind, schon
zu den Seltenheiten gehören. Die Gäste wollen eben von Zeit
zu Zeit ein neues Gesicht sehen, ein Verlangen, dem der Wirt
Rechnung tragen muß. Er kann dies um so leichter tun, als
ja die Einstellung einer neuen Kellnerin ihm nichts kostet und
ihm sogar manchmal noch etwas einbringt, wie wir später zeigen
werden. Außerdem ist das Angebot von Kellnerinnen größer
als die Nachfrage, vorausgesetzt natürlich, daß die betreffende
Wirtschaft eine gute Trinkgeldrente gewährt.
Waren die Antworten auf unsere Frage nach dem Alter
schon ziemlich unzuverlässig, so kann man gar keine Schlüsse
ziehen aus den Antworten auf die Frage nach der Zahl der
Kinder, obwohl gerade diese Frage einen tiefen Einblick in die
Einkommens Verhältnisse der Kellnerinnen zu gewähren imstande
ist. Wir sahen uns daher bald genötigt, auf diese Frage zu ver-
zichten, ausgenommen bei verheirateten Kellnerinnen, die jedoch,
wenn man von den Aushilfskellnerinnen absieht, so selten sind,
daß sie nicht in Betracht kommen. Es erfuhr ja auch die Frage
nach dem Familienstand eine nur ungenügende Beantwortung.
So gab sich eine Kellnerin als ledig aus, von der sich später
herausstellte, daß sie verheiratet war, indem sie wohl von der
nicht falschen Voraussetzung ausging, daß eine ledige Kellnerin
mehr Trinkgelder bekomme als eine verheiratete.
Daß die meisten Kellnerinnen Badens aus Süddeutschland
stammen, bedarf keiner weiteren Begründung. Doch ist es auf-
gründ aber liegt darin, daß es einer alten Kellnerin fast unmög-
lich wird, eine Stelle zu erhalten.
Die Kellnerin ist für viele Wirte ein so notwendiges Lock-
mittel geworden, daß mir die Wirteinnung von Mannheim ver-
sicherte, daß ein Wirt, der Kellner anstatt Kellnerinnen einführe,
sein Lokal schließen könne, da niemand mehr zu ihm gehe.
Wenn auch die Behauptung in dieser Form kaum aufrecht zu er-
halten ist, so trifft sie doch in vielen Fällen zweifellos zu. Es
ist dies um so wahrscheinlicher, als sich ja die Kundschaft vieler
Wirtschaften nicht mehr aus Stammgästen, sondern aus den Ele-
menten zusammensetzt, die einmal hier, einmal dort, wo es ihnen
gerade paßt und wo ihnen die Kellnerin zusagt-, einkehren. Der
Wirt muß also darauf sehen, daß junge Kellnerinnen in seinem
Lokale bedienen. Diese Rücksichtnahme auf die Gäste erklärt
auch zum Teil den überaus starken Stellenwechsel der Kellnerin-
nen, sodaß Kellnerinnen, die in einer Stelle 3 Monate sind, schon
zu den Seltenheiten gehören. Die Gäste wollen eben von Zeit
zu Zeit ein neues Gesicht sehen, ein Verlangen, dem der Wirt
Rechnung tragen muß. Er kann dies um so leichter tun, als
ja die Einstellung einer neuen Kellnerin ihm nichts kostet und
ihm sogar manchmal noch etwas einbringt, wie wir später zeigen
werden. Außerdem ist das Angebot von Kellnerinnen größer
als die Nachfrage, vorausgesetzt natürlich, daß die betreffende
Wirtschaft eine gute Trinkgeldrente gewährt.
Waren die Antworten auf unsere Frage nach dem Alter
schon ziemlich unzuverlässig, so kann man gar keine Schlüsse
ziehen aus den Antworten auf die Frage nach der Zahl der
Kinder, obwohl gerade diese Frage einen tiefen Einblick in die
Einkommens Verhältnisse der Kellnerinnen zu gewähren imstande
ist. Wir sahen uns daher bald genötigt, auf diese Frage zu ver-
zichten, ausgenommen bei verheirateten Kellnerinnen, die jedoch,
wenn man von den Aushilfskellnerinnen absieht, so selten sind,
daß sie nicht in Betracht kommen. Es erfuhr ja auch die Frage
nach dem Familienstand eine nur ungenügende Beantwortung.
So gab sich eine Kellnerin als ledig aus, von der sich später
herausstellte, daß sie verheiratet war, indem sie wohl von der
nicht falschen Voraussetzung ausging, daß eine ledige Kellnerin
mehr Trinkgelder bekomme als eine verheiratete.
Daß die meisten Kellnerinnen Badens aus Süddeutschland
stammen, bedarf keiner weiteren Begründung. Doch ist es auf-