klärt wurde, als welches er die Rechtwissenschaft wählte. 1835 bis 1837 studierte
er an der Speyer so nahe gelegenen Universität Heidelberg, die eine berühmte
juristische Fakultät besaß, im Sommersemester 1837 wieder in München, ivo er-
sieh am 18. Oktober 1837 der theoretischen Universitätsschlußprüfung mit Erfolg
unterzog.
Interessant ist aus den hinterlassenen Papieren Jägers zu sehen, wie scharf
in jener Zett, wo der allgewaltige sreiheitsfeindliche Minister Metternich in Wien
über Österreich und Deutschland herrschte, die Studierenden der Hochschulen sogar
während der Ferien überwacht wurden. In den Jahren 1833 — 1837 mußte Jäger
den amtlichen Nachweis liefern, daß er die Ferien bei seinem Vater in Speyer
Angebracht, „stets einen untadelhaften sittlichen Wandel geführt und nie auch
nur den Verdacht der Teilnahme an einer unerlaubten oder mit politischen
Zwecken sich beschäftigenden Verbindung, ins-
besondere der Burschenschaft, der Germania,
Arminia, Teutonia, Marcomannia, gegen sich
rege gemacht habe." Auch das Bürgermeister-
amt der Stadt Speyer (Hetzel) mußte 1833
bescheinigen, daß Jäger „nie wegen eines Ver-
gehens in gerichtlicher Untersuchung stand".
Hofrat Jäger mußte am 7. April 1837 be-
urkunden, daß sein Sohn während der Oster-
ferien im väterlichen Hanse sich aushielt und
niir väterlicher Genehmigung im Januar 1837
die Universität München beziehe- die Unter-
schrift des Vaters mußte vom Bürgermeister-
amts Speyer „als ächt" bescheinigt werden.
Als Jäger sich in München immatrikulierte,
mußte er dem Universitätsrektor Or. Ringseis
in die Hände geloben, daß er- fromm und ge-
horsam sein und keiner verbotenen Verbindung
angehören wolle. Als Jäger die Universität
Heidelberg besuchen wollte, die damals als
besonders anrüchig galt, weshalb auch Fürst
Bismarck als Student diese Universität nicht
besuchen durfte, die aber doch für Jäger so sehr-
günstig gelegen war, stellte ihm das Universitäts-
Rektorat München am 7. April 1835 das Zeugnis
aus, daß er „einer Teilnahme an irgend einer von Sr. Königlichen Majestät nicht
ausdrücklich genehmigten Verbindung nicht beschuldigt^ worden ist." Bei
seinem Abgänge von der Universitär Heidelberg erhielt Jäger am 16. März 1837
vvni Prorektorat das Zeugnis, daß er „wegen Teilnahme an verbotenen Verbin-
dungen nicht in Untersuchung war." Als er seine Universitätsstudien in München
am 9. August 1837 beschloß, erhielt er das gleiche Zeugnis wie 1835. Als Jäger
im August l834 als Student eine Reise über Linz a. Donau in die alte Kaiser-
stadt Wien und über Graz und Salzburg zurück machen wollte, mußte er von der
Unwersität München das Zeugnis beibringe», daß „er während seines Aufenthaltes
ch Hieraus geht hervor, daß schon eine Beschuldigung, selbst wenn sie unbegründet war,
oder ein falscher Verdacht damals einem jungen Manne verderblich werden und seine Anstellung
im Staatsdienste unmöglich machen tonnte,- wer gar eines bezüglichen Vergehens überführt wurde,
war verloren. Der alte Turnvater Jahn, Ritter des eisernen Kreuzes von 1813, wurde in Ketten
gelegt und 6 Jahre von Festung zu Festung geschleppt und schließlich völlig sreigesprochen. Fritz
Reuter mußte, weil er Burschenschafter war, 7 Jahre l1833—1840) im Gefängnisse schmachten;
die bezüglichen Erlebnisse schildert er selbst in der bekannten schritt „14t mwe ^estunZ-stici". Es
war also bitterer Ernst mit jenen Nachweisen durch amtliche Zeugnisse.
er an der Speyer so nahe gelegenen Universität Heidelberg, die eine berühmte
juristische Fakultät besaß, im Sommersemester 1837 wieder in München, ivo er-
sieh am 18. Oktober 1837 der theoretischen Universitätsschlußprüfung mit Erfolg
unterzog.
Interessant ist aus den hinterlassenen Papieren Jägers zu sehen, wie scharf
in jener Zett, wo der allgewaltige sreiheitsfeindliche Minister Metternich in Wien
über Österreich und Deutschland herrschte, die Studierenden der Hochschulen sogar
während der Ferien überwacht wurden. In den Jahren 1833 — 1837 mußte Jäger
den amtlichen Nachweis liefern, daß er die Ferien bei seinem Vater in Speyer
Angebracht, „stets einen untadelhaften sittlichen Wandel geführt und nie auch
nur den Verdacht der Teilnahme an einer unerlaubten oder mit politischen
Zwecken sich beschäftigenden Verbindung, ins-
besondere der Burschenschaft, der Germania,
Arminia, Teutonia, Marcomannia, gegen sich
rege gemacht habe." Auch das Bürgermeister-
amt der Stadt Speyer (Hetzel) mußte 1833
bescheinigen, daß Jäger „nie wegen eines Ver-
gehens in gerichtlicher Untersuchung stand".
Hofrat Jäger mußte am 7. April 1837 be-
urkunden, daß sein Sohn während der Oster-
ferien im väterlichen Hanse sich aushielt und
niir väterlicher Genehmigung im Januar 1837
die Universität München beziehe- die Unter-
schrift des Vaters mußte vom Bürgermeister-
amts Speyer „als ächt" bescheinigt werden.
Als Jäger sich in München immatrikulierte,
mußte er dem Universitätsrektor Or. Ringseis
in die Hände geloben, daß er- fromm und ge-
horsam sein und keiner verbotenen Verbindung
angehören wolle. Als Jäger die Universität
Heidelberg besuchen wollte, die damals als
besonders anrüchig galt, weshalb auch Fürst
Bismarck als Student diese Universität nicht
besuchen durfte, die aber doch für Jäger so sehr-
günstig gelegen war, stellte ihm das Universitäts-
Rektorat München am 7. April 1835 das Zeugnis
aus, daß er „einer Teilnahme an irgend einer von Sr. Königlichen Majestät nicht
ausdrücklich genehmigten Verbindung nicht beschuldigt^ worden ist." Bei
seinem Abgänge von der Universitär Heidelberg erhielt Jäger am 16. März 1837
vvni Prorektorat das Zeugnis, daß er „wegen Teilnahme an verbotenen Verbin-
dungen nicht in Untersuchung war." Als er seine Universitätsstudien in München
am 9. August 1837 beschloß, erhielt er das gleiche Zeugnis wie 1835. Als Jäger
im August l834 als Student eine Reise über Linz a. Donau in die alte Kaiser-
stadt Wien und über Graz und Salzburg zurück machen wollte, mußte er von der
Unwersität München das Zeugnis beibringe», daß „er während seines Aufenthaltes
ch Hieraus geht hervor, daß schon eine Beschuldigung, selbst wenn sie unbegründet war,
oder ein falscher Verdacht damals einem jungen Manne verderblich werden und seine Anstellung
im Staatsdienste unmöglich machen tonnte,- wer gar eines bezüglichen Vergehens überführt wurde,
war verloren. Der alte Turnvater Jahn, Ritter des eisernen Kreuzes von 1813, wurde in Ketten
gelegt und 6 Jahre von Festung zu Festung geschleppt und schließlich völlig sreigesprochen. Fritz
Reuter mußte, weil er Burschenschafter war, 7 Jahre l1833—1840) im Gefängnisse schmachten;
die bezüglichen Erlebnisse schildert er selbst in der bekannten schritt „14t mwe ^estunZ-stici". Es
war also bitterer Ernst mit jenen Nachweisen durch amtliche Zeugnisse.