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Architekten vorliegt/ kann ich nicht entscheiden. Jedenfalls ist die Stelle in meiner
Schrift (S. 33), die von der Lage des Schlosses handelt/ dahin zu andern/ daß es
heißen muß: — das landgräfliche Schloß/ das mit der Front nach der Haupt-
straße auf dem Platze lag/ auf dem heute das Besitztum des Herrn Bankiers
Schneider steht. — — Der Hintere Hof lag/ dem Terrain entsprechend/ bedeutend
höher, auf dein Platze gegenüber der heutigen katholischeil Kirche". —
Das Schriftstück des Architekten, das im Speyerer Kreisarchiv aufbewahrt
wird, lautet, aus dem Französischeil übersetzt, folgendermaßen:
Pirmasens, 4. Oerirünul XIII. (25. Mürz 1805).
Verwaltung der Nativnal-Domänen.
„Ich Endesunterzeichneter, Pierre Henriori, Architekt, wohnhaft zu Mainz,
wurde auf Veranlassung des Domänen-Direktors durch Erlaß des Präfekten vom
4. Xivöse XIII als Sachverständiger aufgestellt zur Abschätzung der in Pirmastms
verkaufsfähigen Nativ,lalgüter. Zu diesem Zwecke habe ich mich alsbald hinbegeben.
Das Grundstück, lim das es sich in gegenwärtigem Protokoll handelt, befindet
sich in der Gemeinde Pirmasens. Es liegt in der „Großen Straße" oder Schloß-
gasse und ist bekannt unter dem Namen „Landgrafenschloß". Es stammt vom
Fürsten von Darmstadt her. Das Besitztum ist nicht vermietet- der Domünen-
Einnehmer hat mir erklärt, daß er die Einkünfte des Besitztums um das Jahr
1790 nicht kenne, weil der Landgraf es selbst bewohnte. Der Haupteingang des
Gebäudes ist — entsprechend dein beigegebenen Plane — auf dein unteren Schloß-
Platz und von der „Großen Straße" genannt Schloßgasse, aus, nach der hin es
seine Front hat. Vorn an diesen! Platz und dieser Straße ist rechts die Rampe,
Architekten vorliegt/ kann ich nicht entscheiden. Jedenfalls ist die Stelle in meiner
Schrift (S. 33), die von der Lage des Schlosses handelt/ dahin zu andern/ daß es
heißen muß: — das landgräfliche Schloß/ das mit der Front nach der Haupt-
straße auf dem Platze lag/ auf dem heute das Besitztum des Herrn Bankiers
Schneider steht. — — Der Hintere Hof lag/ dem Terrain entsprechend/ bedeutend
höher, auf dein Platze gegenüber der heutigen katholischeil Kirche". —
Das Schriftstück des Architekten, das im Speyerer Kreisarchiv aufbewahrt
wird, lautet, aus dem Französischeil übersetzt, folgendermaßen:
Pirmasens, 4. Oerirünul XIII. (25. Mürz 1805).
Verwaltung der Nativnal-Domänen.
„Ich Endesunterzeichneter, Pierre Henriori, Architekt, wohnhaft zu Mainz,
wurde auf Veranlassung des Domänen-Direktors durch Erlaß des Präfekten vom
4. Xivöse XIII als Sachverständiger aufgestellt zur Abschätzung der in Pirmastms
verkaufsfähigen Nativ,lalgüter. Zu diesem Zwecke habe ich mich alsbald hinbegeben.
Das Grundstück, lim das es sich in gegenwärtigem Protokoll handelt, befindet
sich in der Gemeinde Pirmasens. Es liegt in der „Großen Straße" oder Schloß-
gasse und ist bekannt unter dem Namen „Landgrafenschloß". Es stammt vom
Fürsten von Darmstadt her. Das Besitztum ist nicht vermietet- der Domünen-
Einnehmer hat mir erklärt, daß er die Einkünfte des Besitztums um das Jahr
1790 nicht kenne, weil der Landgraf es selbst bewohnte. Der Haupteingang des
Gebäudes ist — entsprechend dein beigegebenen Plane — auf dein unteren Schloß-
Platz und von der „Großen Straße" genannt Schloßgasse, aus, nach der hin es
seine Front hat. Vorn an diesen! Platz und dieser Straße ist rechts die Rampe,