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Erläuterungen zu den Plänen und Tafeln.

lässt sich als ungefähre Regel aufstellen, dass jeder Meter Längserstreckung etwa mit
10 Inschriften beschrieben wurde1).

Die Ermittelung der Reihenfolge, in welcher diese Urkunden eingehauen
worden sind, die daraus weiter sich ergebende Aufstellung der Hauptliste der ein-
ander succedirenden Priesterschaften und der Einzelverzeichnisse der denselben ange-
hörigen Archonten, sowie die Einfügung und Verwerthung dieser Fasti Delphici für
die griechische Geschichte und die Chronologie der letzten vorchristlichen und des
ersten nachchristlichen Jahrhunderts in Anknüpfung an die von A. Mommsen ge-
wonnenen Resultate — bleibt einer späteren, ausführlichen Abhandlung vorbehalten.

Taf. IV nr. 7: Ansicht der Theatermauer (1:100).

Der Zutritt in die beiden, die Theatermauer verdeckenden Häuser 212 und
213, die Untersuchung und Vermessung der Wand, sowie das Abschreiben und Ver-
gleichen der an ihr befindlichen, zur Hälfte unedirten Inschriften ist mir nach frü-
heren vergeblichen Versuchen erst im December v. J. gelungen und war auch da
noch mit unbeschreiblichen Widerwärtigkeiten verknüpft, da die beiden fensterlosen
Keller von einem selbst für südliche Verhältnisse unerhörten Schmutz starrten und
für die dick incrustirte Wand erst stundenlange Reinigung nöthig war. Wenn Curtius
vor fast fünfzig Jahren über diese Mauer bemerkte (Anecd. p. 6): 'vidimus litteratum
illum theatri murum, cui Castritarum tuguria adhaerent, fumo obductum, ut lit-
terae fere omnes evanuerint', so kann man sich denken, dass seitdem die Con-
servirung der Texte keine bessere geworden ist. Trotzdem muss hervorgehoben wer-
den, dass die Buchstaben meist grösser und sorgfältiger eingehauen sind, als bei der
Polygonmauer, und dass auf den, an den Ansichtsflächen nur roh bearbeiteten Qua-
dern, die auch später keine Glättung erfuhren, die Lesung nicht durch Polygongrenzen
und weniger durch Risse und Löcher erschwert wird, und dass darum nach einstigem
Abbruch der Häuser das Entziffern der Inschriften im Tageslichte und vor gereinigter
Wand ein verhältnissmässig leichtes sein wird.

Von den zwölf2) bisher an der Theatermauer vorauszusetzenden Inschriften:
CIG 1699; 1700; 1701b; 1702—1705; 1705"; 1706; 1707; 1709; 1720 — sind nur

') Dabei möchte ich ausdrücklich der Auffassung entgegentreten, als glaubte ich, dass nun
noch ein weiterer namhafter Theil der Wand (im Westen von D) mit Urkunden beschrieben sei.
Die Prüfung von Vertheilung, Stellung und Reihenfolge der bisher bekannten Inschriften ergiebt
vielmehr, dass kein ähnlich grosser, ebenso bequem gelegener Theil der Mauerwand mehr daneben
existirt haben kann. Ob der Grund davon in der gegenstossenden Westseite des Peribolos zu suchen
ist, oder ob die Polygonmauer auf der Strecke DE in bedeutender Länge unterbrochen gewesen, —
was an sich höchst wahrscheinlich ist — lässt sich bisher nicht entscheiden.

*) Dass CIG 1695 nicht, — wie Boeckh aus der jetzigen Nummernfolge im Moroni'schen
Cyriacus schliessen musste — auf der Mauer steht, sondern Einzelinschrift sei, ist schon oben p. 91
 
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