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Nachtrag.

geführten Urkunden unter diese beiden Archontate zu vertheilen und die Zeit der
letzteren zu ermitteln, muss einer anderen Gelegenheit vorbehalten bleiben.

7m Seite 78f. und S. 79 Arnim. 1.

Als ich der Soklaros-Identificirung noch ein wenig weiter nachging, stellte
sich heraus, dass bereits Ulrichs und nach ihm Keil (Rhein. Mus. N. F. XVIII 1863
p. 269) zu gleichen oder ähnlichen Resultaten gelangt waren, wie die oben im Text
gegebenen, was ich um so weniger vermuthen konnte, als auch in der Volkmann'schen
Monographie, bei der man doch einige Vollständigkeit voraussetzen konnte, die Be-
merkungen beider Gelehrten unerwähnt geblieben sind. — Nach Ausweis der von
Ulrichs im Rhein. Mus. N. F. II 1843 p. 544ff. herausgegebenen sechs Freilassungs-
urkunden aus der Stadt Tithorea, die unter sich gleichzeitig1) dem letzten Drittel des
I Jhdts. n. Chr. angehören, kam der Name Soclarus in dieser Stadt sehr häufig voi
und daher ist die im Text vorausgesetzte Identität der Träger desselben keineswegs
von vornherein sicher. Wir linden um die angegebene Zeit daselbst den 'Aptcrruov
SwxXapou (Ulrichs nr. III Zle. 3), einen angesehenen, bereits bejahrten Mann (er ist
zum zweitenmal Archont) und in nr. IV Zle. 28 als Zeugen den SwxXotpo? 'Apwcuovo?.
Diesen können wir zweifellos als Sohn des vorigen und ebenso zweifellos als den bei
Plutarch von 'Autobulus im Erotikos p. 750 B etwa um das Jahr 70' (Keil) genannten
ScoxXapov Ix Ttfropa; rjxovTa töv'Apiattwvo; bezeichnen. Neben ihnen kommt nun aber
noch in nr. 1 Zle. 16 als Zeuge 2(uxXapos 'Ayt'a vor. und wenn Ulrichs (p. 552) diesen
als Vater des Archonten 'Aptcrcuov 2a>xXapou ansehen möchte, so ist das nicht nur
'ungewiss', wie Keil meint, sondern in Rücksicht auf die Gleichzeitigkeit der In-
schriften, auf die immerhin höhere Bejahrtheit des Archonten und seinen bereits im
Mannesalter stehenden Sohn, sowie auf die anscheinend regelmässig abwechselnde Na-
mensfolge 'Api3Tu»v-2tt>xXapo; — recht unwahrscheinlich.

Dann hätten wir aber zwei Familien in Tithorea zu unterscheiden, in denen
der Name StuxXapo? gebräuchlich war. Die eine derselben erhielt während der zwei
folgenden Decennien das römische Bürgerrecht, und ihre Angehörigen nannten sich
nach dem Kaiser T. Flavius. Wenn es nun schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit
hat, dass letztere die, jedenfalls sehr angesehene, Familie des Archonten Aristion und
des Plutarch-Bekannten Soklaros gewesen sei, und dass SwxXotpo? 'ApiffTuuvo? identisch
ist mit dem Anathemstifter vom Jahre 98 n. Chr. T. OXaßio; SwxXapos (CIG 1733),
so bleibt das doch vorläufig nur Hypothese. Noch mehr gilt das von der nun weiter
gefolgerten Identität des letzteren mit dem Amphictyonen-Epimeleten und Bibliothek-
erbauer2) in Delphi cDXaooio? ScuxXapos (Lebas 845). Der Name war eben in jenen

') Zur Gleichzeitigkeit vgl. auch Bechtel in Collitz" Dialectinschriften II 1, p. 89.

2) Für die im Text gegebene ungefähre Datirung der Errichtung der Bibliothek ist das
 
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