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ke sind in der Gemarkung auffindbar, was daraus schließen läßt, daß nur geringe Gemar-
kungsteile unter dem Pflug waren; ihre Eigentumsverhältnisse waren den Dorfbewohnern
bekannt, die sie ja dann auch in den Urkunden als Zeugen bestätigen mußten. Daß man
schon einzelne Fluren innerhalb einer Gemarkung unterschied, zeigt die Urkunde Nummer
645 für Seckenheim: CL Nr. 645: „.. et duo prata in duobus locis.. = und zwei Wiesen in
zwei (verschiedenen) Lagen (Fluren)".

In der späteren Zeit wird der Begriff „mark" oder „gemarke" in unveränderter Bedeutung
bei allen Lagebeschreibungen meist stillschweigend vorausgesetzt, manchmal aber auch
ausdrücklich genannt, wie im Zinsbuch von 1369: „Syckenheim - Item min herre hat

auch da selbes daz zwey teil an dem grozen zehenden durch die mark.......". Genannt wird

dann das Ober-, Mittel- und Niederfeld als Teile der Seckenheimer Mark [66/3480], oder
anläßlich der Gründung Friedrichsfelds in einem Brief des Seckenheimer Gerichts an den
Kurfürsten Karl vom 16. 10. 1684: „Nagst dem haben ewer Churf. Durchl. den Fried-
richsfeldern zu Vergrößerung ihrer gemarkung von der unsrigen auf 300 morgen zugeeig-
net" [229/96436].

2. Umfang und Grenzen der Gemarkungen in der frühen Zeit
die „Urmarken"

Die Frage nach dem Umfang und den Grenzen der Seckenheimer Gemarkung in der dama-
ligen Zeit erfährt eine aufschlußreiche Erhellung, wenn wir einen kurzen Überblick über
die im Lorscher Codex für den Lobdengau unter den Nummern 274 bis 818 genannten
Ortschaften vorausschicken:

- Heute noch bestehende Ortschaften: Neuenheim, Handschuhsheim, Schriesheim,
Weinheim, Ladenburg, Ilvesheim, Feudenheim, Mannheim, Edigheim, Oppau, Sek-
kenheim, Wieblingen, Eppelheim, Plankstadt, Rohrbach, Leimen, Nußloch, Ofters-
heim, Dielheim.

- Heute noch bestehende ehemalige Doppelorte: Ober- und UnterSchwetzingen, Dossen-
heim und Bernhardshusen, Edingen und (Neckar-)husen, Sachsenheim (Groß-, Lützel-
und Hohensachsen), Ober- und Unterwallstadt, Wiesloch.

- Ehemalige Dörfer, die später zu Hofgütern (Grangien) reduziert worden sind: Grenz-
heim (-hof), Schwabenheim, Schara (Scharhof), Straßenheim, Rohrheim (-hof).

- Ortswüstungen: Hillenbach (Handschuhsheim), Nordinowa (Seckenheim), Zeilsheim,
Lobdenowa, Botzheim (Ladenburg), Kloppenheim, Mallau (Seckenheim), Hodomaron
(Walldorf), Steinbach (Handschuhsheim), Hochstadt (Sandhofen), Dornheim (Mann-
heim), Hermsheim (Neckarau), Maurelheim (Schwetzingen), Gernsheim (Ketsch),
Bergheim (Heidelberg) und einige andere.

Die Ausdehnung des Lobdengaus betrug ungefähr 600 Quadratkilometer, wenn wir rund
20 Kilometer Ost-West- und 35 Kilometer Nord-Süd-Erstreckung annehmen und vom
zugehörigen Teil des Odenwalds absehen. Von dieser Gesamtfläche müssen wir die zahl-
reichen Gewässer und die großen Waldgebiete, die mindestens 1 Drittel des Lobdengaus
bedeckten, abziehen; so kommen wir auf eine Feldmark von rund 400 Quadratkilometern,

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