Aus der Entstehungsgeschichte der Seckenheimer Großgemarkung erklärt sich auch die
ungewöhnliche Lage des Etters an ihrem äußersten Rand. Der Neckar und seine Mün-
dungsarme grenzten die Seckenheimer Gemarkung gegen Ilvesheim, Feudenheim und
Hermsheim - Neckarau ab. Norderau und Mallau waren Inseln im Neckardelta ebenso
auch der Sporwörth. Die Verlandung dieser Neckararme und die Verlagerung der Haupt-
rinne des Flusses über Neckarau und um 1275 über Mannheim hinaus nach Nord-Westen
brachte Landgewinn für die Gemarkung und eine Verringerung der Hochwassergefahr mit
sich, wenn auch die Überschwemmungen von Neckar und Rhein bis ins 18. Jahrhundert
immer wieder den alten Rinnen im Niederfeld und in der Mallau folgten. Ein weiteres
Zeugnis für die alten verlandeten Neckararme ist die Lage der Allmendstücke, die in oder
an alten Flußläufen liegen, von den Eckspitten, über Wörthel und Fröschloch-Kieselgrund
bis zu den Wasenstücken und den Hermsheimer und Mallauer Wiesen hin. Nur die Grenze
gegen Neckarhausen und Edingen ist teilweise keine natürliche Grenze, sondern verläuft
als unregelmäßige Linie durch die offene Ackerflur. Nach Süd-Osten und Süden bildete
die Wildnis (lateinisch eremus) des Waldes einen breiten Grenzsaum zwischen der Secken-
heimer Gemarkung und den Gemarkungen Grenzheim (-hof), Plankstadt und Schwetzin-
gen, in dem erst viel später die genaue Grenzlinie festgelegt wurde. Gegen Altrip nach
Westen wurde die Gemarkung vom Rhein begrenzt. Spätestens seit der Mitte des 9. Jahr-
hunderts lagen also Grenzen und Umfang der Seckenheimer Gemarkung in der Gestalt
fest, wie sie uns bis 1797, bzw. 1913 geläufig sind.
4. Die Veränderungen der Seckenheimer Gemarkung bis 1930
Gemarkungsgrenzen sind die beständigsten Grenzen, die wir kennen, und so haben sich
auch die Grenzen der Seckenheimer Gemarkung jahrhundertelang nicht verändert, ja sie
haben sogar die Verlagerung der Flußläufe von Neckar und Rhein überdauert, wie das
Ilvesheimer Wörthfeld auf der linken Neckarseite und das nach 1590 linksrheinische
Seckenheimer Ried beweisen.
Bis zur Eingemeindung 1930 sind die Gemarkungsgrenzen insgesamt dreimal zu Ungun-
sten Seckenheims verschoben worden:
- 1682 mußte Seckenheim rd. 300 Morgen oder 100 Hektar auf Befehl des Kurfürsten
Karl an die neugegründete Hugenottenansiedlung Friedrichsfeld abtreten [229/96436
vom 16. 10. 1684]. Damit steuerte Seckenheim die knappe Hälfte der 225 Hektar gro-
ßen Friedrichsfelder Gemarkungsfläche bei. Die größere Hälfte kam von Edingen.
- Sehr viel schmerzlicher war für die Gemeinde die Abtrennung des hinteren linksrheini-
schen Riedes in den Jahren 1797 -1801. Diese Maßnahme erfolgte durch die Eingliede-
rung des linken Rheinufers in die Französische Republik, die den Rhein zur absoluten
Trennungslinie machte. Seckenheim verlor ein Gebiet von 650-700 Morgen oder 200
bis 250 ha und damit sein wertvollstes und ältestes Wiesen- und Weideland, das seit vie-
len Jahrhunderten in Pflege gewesen war.
- Die letzte einschneidende Veränderung der Gemarkungsgrenze erfolgte 18 Jahre vor
der Eingemeindung Seckenheims nach Mannheim und hing im Grunde eng mit dieser
zusammen; es handelte sich um die Abspaltung der Rheinau am 1. 1. 1913. Durch
18
ungewöhnliche Lage des Etters an ihrem äußersten Rand. Der Neckar und seine Mün-
dungsarme grenzten die Seckenheimer Gemarkung gegen Ilvesheim, Feudenheim und
Hermsheim - Neckarau ab. Norderau und Mallau waren Inseln im Neckardelta ebenso
auch der Sporwörth. Die Verlandung dieser Neckararme und die Verlagerung der Haupt-
rinne des Flusses über Neckarau und um 1275 über Mannheim hinaus nach Nord-Westen
brachte Landgewinn für die Gemarkung und eine Verringerung der Hochwassergefahr mit
sich, wenn auch die Überschwemmungen von Neckar und Rhein bis ins 18. Jahrhundert
immer wieder den alten Rinnen im Niederfeld und in der Mallau folgten. Ein weiteres
Zeugnis für die alten verlandeten Neckararme ist die Lage der Allmendstücke, die in oder
an alten Flußläufen liegen, von den Eckspitten, über Wörthel und Fröschloch-Kieselgrund
bis zu den Wasenstücken und den Hermsheimer und Mallauer Wiesen hin. Nur die Grenze
gegen Neckarhausen und Edingen ist teilweise keine natürliche Grenze, sondern verläuft
als unregelmäßige Linie durch die offene Ackerflur. Nach Süd-Osten und Süden bildete
die Wildnis (lateinisch eremus) des Waldes einen breiten Grenzsaum zwischen der Secken-
heimer Gemarkung und den Gemarkungen Grenzheim (-hof), Plankstadt und Schwetzin-
gen, in dem erst viel später die genaue Grenzlinie festgelegt wurde. Gegen Altrip nach
Westen wurde die Gemarkung vom Rhein begrenzt. Spätestens seit der Mitte des 9. Jahr-
hunderts lagen also Grenzen und Umfang der Seckenheimer Gemarkung in der Gestalt
fest, wie sie uns bis 1797, bzw. 1913 geläufig sind.
4. Die Veränderungen der Seckenheimer Gemarkung bis 1930
Gemarkungsgrenzen sind die beständigsten Grenzen, die wir kennen, und so haben sich
auch die Grenzen der Seckenheimer Gemarkung jahrhundertelang nicht verändert, ja sie
haben sogar die Verlagerung der Flußläufe von Neckar und Rhein überdauert, wie das
Ilvesheimer Wörthfeld auf der linken Neckarseite und das nach 1590 linksrheinische
Seckenheimer Ried beweisen.
Bis zur Eingemeindung 1930 sind die Gemarkungsgrenzen insgesamt dreimal zu Ungun-
sten Seckenheims verschoben worden:
- 1682 mußte Seckenheim rd. 300 Morgen oder 100 Hektar auf Befehl des Kurfürsten
Karl an die neugegründete Hugenottenansiedlung Friedrichsfeld abtreten [229/96436
vom 16. 10. 1684]. Damit steuerte Seckenheim die knappe Hälfte der 225 Hektar gro-
ßen Friedrichsfelder Gemarkungsfläche bei. Die größere Hälfte kam von Edingen.
- Sehr viel schmerzlicher war für die Gemeinde die Abtrennung des hinteren linksrheini-
schen Riedes in den Jahren 1797 -1801. Diese Maßnahme erfolgte durch die Eingliede-
rung des linken Rheinufers in die Französische Republik, die den Rhein zur absoluten
Trennungslinie machte. Seckenheim verlor ein Gebiet von 650-700 Morgen oder 200
bis 250 ha und damit sein wertvollstes und ältestes Wiesen- und Weideland, das seit vie-
len Jahrhunderten in Pflege gewesen war.
- Die letzte einschneidende Veränderung der Gemarkungsgrenze erfolgte 18 Jahre vor
der Eingemeindung Seckenheims nach Mannheim und hing im Grunde eng mit dieser
zusammen; es handelte sich um die Abspaltung der Rheinau am 1. 1. 1913. Durch
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