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I. Öffentliche Gebäude

1. Das Rathaus

Die Bezeichnung „Rathaus" ist in Dörfern lange nicht üblich gewesen; denn die Dörfer
hatten keinen „Rat". Erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde diese Bezeichnung aus
den Städten für die dörflichen „Gerichtshäuser" übernommen. In einer Feudenheimer
Urkunde vom 9. Mai 1463 wird berichtet, daß die Feudenheimer und Neckarauer Bestän-
der Hermsheimer Äcker vor dem Seckenheimer Dorfgericht zu Protokoll vernommen
wurden (in Seckenheim deshalb, weil Seckenheim der Sitz des pfalzgräflichen Herrengutes
war) [43/168].

Sie waren auf den „nachmittentag zu zweien vren oder drey zu Seckenhem in dem spile-
hus" zur Einvernahme erschienen. Dieses „Spielhaus" war Versammlungsort des Gerichts
und der Gemeinde; es hatte seinen Namen daher, daß es nicht nur diesem amtlichen Zwek-
ke, sondern auch den dörflichen Lustbarkeiten wie dem Kerwetanz, Hochzeiten und ande-
ren Schmausereien diente. Es stand wohl schon an seinem jetzigen Platz „vff der gruben
zu Seckenheim" und hatte ein laubenartiges offenes Erdgeschoß, in dem sich die Gemein-
demitglieder als Zuhörer und Mitwirkende des Dorfgerichts versammeln konnten. Diese
offenen Erdgeschosse bei Rathäusern gehen auf die germanische Rechtsvorstellung
zurück, daß Rechtsprechung unter freiem Himmel zu geschehen habe. Mittelalterliche Bei-
spiele solcher Laubenrathäuser finden wir in Michelstadt oder Heppenheim. Im Oberge-
schoß gab es die Amtsräume: einen Versammlungsraum des Dorfgerichts und eine kleine-
re Kammer mit Tisch, Bänken oder Stühlen und einer Truhe, in der Urkunden und Lager-
bücher aufbewahrt wurden. In dieser Kammer wurden die anfallenden Schreibarbeiten -
wie z.B. dieses Einvernahmeprotokoll von 1463 - erledigt. Dann durfte eine Arrestzelle
nicht fehlen, in die die vom Dorfgericht abgeurteilten Delinquenten gesperrt wurden.
Ob das Seckenheimer Spielhaus ein vollständiger Fachwerkbau war oder ein auf steiner-
nen Lauben ruhendes Fachwerkobergeschoß hatte, läßt sich nicht feststellen. Daß das
Bauwerk solide gebaut war, zeigt die Tatsache, daß 1612 nach einem Einbruch in der
Sakristei die Abendmahlsgeräte „ vff dem Rathhauss sicher" verwahrt werden konnten
[229/96498]. Das damals schon Rathaus genannte Gebäude wird noch einmal 1620 als Ort
der Güterrenovation erwähnt, als der kurpfälzische Renovator„a/fe der Kirchen Zinßge-
ber vff das Rathhaus beschieden" hatte [66/7975]. Wie es die Kriege dieses Jahrhunderts
überstanden hat, ist nicht überliefert. Jedenfalls wurde um 1718 der vordere Teil des jetzi-
gen Baus als Neubau errichtet, als von der Gemeinde „daß Rathaus Mitten daß Dorf)
gebaut worden" [LbS]. Von ihm heißt es 1756 das,, Gemeine Rathhauß stost vornen ...auf
die Gemeine Straß ... und die sogenannte Weyhegaß" (Freiburger Straße) [66/7980].
Das damalige Gebäude war relativ klein und umfaßte den heute noch klar erkennbaren
vorderen Teil des Rathauses. Das Erdgeschoß war nicht mehr ganz offen wie bei dem älte-
sten Gerichtshaus. Es bildete nun eine Tenne und hatte an der West- und Ostseite je eine
große rundbogige Toreinfahrt, so daß bespannte Wagen hineinfahren konnten. An e
Straßenseite waren 5 Fenster und auf der Rückseite drei; dort war auch der Eingang un
der Treppenaufgang in das Obergeschoß. Durch die tiefliegende Eingangstür kam m

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