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„Vogts" Johann Jakob (1695 - 1743) hatte 1738 von Jakob Mayer den „Braunen Hirsch",
Hauptstraße Nr. 108, gekauft und es zu einem beachtlichen Vermögen gebracht. Der
„Vogt Seitz" hatte vier Töchter, die in die Familien Bühler und Volz einheirateten [Kb;
Schaaf].

1.2. Die Schultheißen und ihr Amt

Nach dem Bergsträßer Rezeß hatte sich die Konfession des Seckenheimer Schultheißen
nach der des Landesherrn zu richten, was dazu führte, daß im 17. Jahrhundert die Refor-
mierten den Schultheißen stellten und von 1704-1800 die Katholiken. Obwohl der Kon-
fessionswechsel des Landesherrn bereits mit dem Regierungsantritt der Neuburger Linie
1685 erfolgt war, blieb Johann Georg Reiß im Amt und wurde 1691 der reformierte
Johann Georg Volz zum Schultheißen ernannt. Die konfessionelle Bestimmung kam
jedoch 1704 zum Tragen, als Volz gegen den Katholiken Heinrich Mayer ausgetauscht
wurde. Warum er allerdings nach 13-jähriger Dienstzeit zurücktrat, ist nicht überliefert;
vielleicht spielte die konfessionelle Spannung dieser Zeit eine Rolle, die Johann Wilhelms
Religionsdeklaration von 1705 vorausging. Kurfürst Max Joseph nahm im Sinne seines
Toleranzedikts bei der Ernennung des Schultheißen Johann Georg Seitz im Dezember
1800 auf diese Bestimmung des Bergsträßer Rezesses keine Rücksicht mehr. Die Vögte und
Bürgermeister des 19. Jahrhunderts waren bis auf den letzten evangelisch, was den ökono-
mischen Verhältnissen Seckenheims und den politischen im Großherzogtum Baden ent-
sprach.

Noch eine zweite Beobachtung bedarf der Interpretation. Nur die Schultheißen des 17.
Jahrhunderts (Volz und Reiß) entstammen Urseckenheimer Familien. Sonst kommen
sowohl die katholischen Schultheißen des 18. Jahrhunderts als auch die evangelischen
Vögte und Bürgermeister des 19. aus Familien, die erst nach 1650 in Seckenheim ansässig
geworden sind (mit Ausnahme von Georg Volz 1898-1918). Sie alle aber waren wohlha-
bende Leute, ja mußten es sein. Das Schultheißenamt war ein Ehrenamt, von dem bis ins
18. Jahrhundert eine jährliche Abgabe von 20 fl an den Landesherrn gezahlt werden muß-
te [vgl. 229/96577]. Es war also durchaus möglich, in zwei bis vier Generationen Orts-
ansässigkeit den zum Schultheißenamt notwendigen Wohlstand zu gewinnen. Von der
Gemeinde erhielt der Schultheiß einen symbolischen Ehrensold von 2 fl im Jahr [145/45 S.
41]. 1781 stellten die Schultheißen von Seckenheim, Nußloch und Rohrbach einen Antrag
ans Oberamt nach Heidelberg, ihnen eine jährliche Unkostenvergütung zu gewähren. Das
Oberamt schlug für Seckenheim 120 fl und für die beiden anderen Dörfer je 100 fl vor, die
allerdings die Gemeinde aus ihren Einnahmeüberschüssen aufbringen sollten, wozu diese
sich nicht verstehen konnten [229/96437].

Trotzdem erhielt der Schultheiß einige Sachleistungen von der Gemeinde und der Herr-
schaft: Von der Zollschreiberei Mannheim stand ihm jährlich ein Wagen Heu zu [145/45
S. 79]. Dann hatte er das Recht, mit der Gemeindeherde vier Schweine treiben zu lassen
und die vierfache Bürgergabe an Gabholz zu bekommen [StA Ma NW]. Dazu kamen Diä-
ten, Reisekosten und Aufwendungen im Dienste, die ihm die Gemeinde zu ersetzen hatte.
Diese „Diätenzettel" wurden von der Verwaltung regelmäßig kontrolliert. Einblick in die-
ses Prüfungsverfahren gewährt ein Prüfungsbericht des Diätenzettels des Schultheißen
Seitz über das Jahr 1802.

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