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Institut Français d'Archéologie Orientale <al-Qāhira> [Editor]; Mission Archéologique Française <al-Qāhira> [Editor]
Recueil de travaux relatifs à la philologie et à l'archéologie égyptiennes et assyriennes: pour servir de bullletin à la Mission Française du Caire — 33.1911

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Nr. 3-4
DOI article:
Reich, Nathaniel: Eine ägyptische Urkunde über den Kauf eines bebauten Grundstückes: eine philologisch-historische Studie
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.12680#0146
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ÙBER DEN KAUF EINES BEBAUTEN GRUNDSTÛGKES

135

ëbenso Rosettana, 1. 4.1 <sjf|Lj5 undwelche unzweifelhaft unserem entsprechen.

Die Entstellung der etwas eigenartigen Form des rechten Zeichens, die ùbrigens durch-
aus nicht ungewôhnlich ist, ergiebt sich weiter unten. Die daraufïolgenden Zeichen

|| ^ beginnen nun den neuen Satz mit ne-s mit dem daraufïolgenden h von

hyn-w aseine (des Platzes) Nachbarn u. s. w. ». Auch hier ist einiges aufïàllig. Das
erste Zeichen (rechts) steht gewôhnlich mehr senkrecht, wàhrend es hier schrâg
gestellt ist und der Punkt zu seinen Fiissen ist ebenfalls ungewôhnlich. Dazu kommt,
dass der dem eben besprochenen Zeichen folgende senkrechte Strich durch einen
schrâgen Strich von links unten nach rechts oben durchstrichen ist, welchen ich in der
hier angefùhrten Zeichengruppe zur klareren Erkenntnis des Wortes nicht mit her-
auzeichne und der olïenbar nicht hiehergehôrt2. Aile dièse Auffàlligkeiten, die ich
absichtlich mit solcher Ausfùhrlichkeit behandelt habe, haben ihre gemeinsame Ur-
sache, in der Zerstreutheit des agyptischen Schreibers, der — wie im folgenden klar
zu erkennen ist — an den in Frage stehenden Zeichengruppen Verbesserungen an-
gebracht hat.

Es ist sehr intéressant, zu sehen, was hier frûher gestanden und warum der
Schreiber dièse Verbesserungen angebracht hat, die zugleich einen weiteren Beweis
fur meine obige Behauptung bilden, dass Spiegelbergs obige Lesung ei « Haus » un-
moglich ist. Hiezu ist es notwendig, etwas weiter auszuholen.

Bis hieher ging die Beschreibung des Grundstiickes, welches verkauft wird. Was
folgt nun hâufîg in den Kontrakten, mùssen wir uns weiter fragen. Auch da geben
uns die Rylands Papyri am besten Auskunft :

XVII/3. ) S?J KGi/ÎSJKSï nte ne-f hyn-w

XVIII/4. I^^S^^Îx^^^^V^ nt e ne-w hyn-w

XXIII/3. \^T>/\ S** %J \% [nt] e ne-f hyn ■ w

(( dessen j deren \ Nachbarn sind » : und nun folgt deren Aufzàhlung.

Wenn auch dièse intéressante Variante allerdings nirgends in den aufgestellten
Schemen erwalmt ist, ihre Existenz ist verbùrgt.

Dièse Einleitungsformel zu der Aufzàhlung der « Nachbarn » haben wir auch an
unserer S telle, welche ich in clieser Form, indem ich die nachherigen Verbesserungen
des agyptischen Schreibers vorlâufig weglasse, hiehersetze :

nt e ne-f h[yn]-w

1. Vgl. dazu die hieroglyphischen und griechischen Entsprechungen, z. B. Budge, The Decrees of Ro-
setta and Canopus (a. a. O.).

2. Wir werden weiter uuten seine Bedeutung kennen lernen. (Cf. p. 136, N. 1.)
 
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