ÙBER DEN KAUF EINES BERAUTEN GRUNDSTUCKES
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V/2. a-'r-w n-n — « welche uns ausgefertigt worden ist ». Hier weçhselt inso-
ferne die Person des eigentlichen Ausstellers der Urkunde, indem er plôtzlich mehrere
Personen (Plural) mit sich identifiziert. Wir gehen wohJ nicht fehl, wenn wir unter
denselben zu verstehen haben : 1) den eigentlichen Verkâufer Pakeb, Sohn des Patu;
2) aber auch die IV/3 erwâhnten p sn [t sn-t.....] p rm n tnhw « den Brader, [die
Schwester.....] irgen deinen von der Verwandtschaft », d. h. die ganze Verwandtschaft
des Pakeb.
V/2. arasas — die Stelle ist im Lichtdruck etwas verderbt und soll wohl
so aussehen : ?|A / (<c=><=:>^ri^), d. h. das s istzweimal geschrieben, ist aber
i \ —h— /
natûrlich nur emmal gemeint. Es entspricht ja dem kopt. epoc.
Y/3, nt e-y rrik-w. — Hier nimmt Pakeb die erste Person sing. wieder auf.
Das w in tnk*w ist hier deutlich geschrieben. Es stellt das sogenannte « mânnliche
Qualitativ » dar. Vgl. hiezu meine Bemerkungen Sphinx, XIII, p. 259 fL, 261 s. v.,
ibicL, XIV, p. 28 s. v. nt kt-w, p. 32 s. v. te-y w-w.
VI/1. tya-t/))-s. — So steht. Doch ist dièse Verschreibung wieder auf die Zer-
streutheit des âg. Schreibers zuruckzufùhren. Es ist natûrlich nicht zu ûbersetzen :
a welche ich auferlege », so wie im Âgyptischen steht; denn das y der irrtùmlich ge-
setzten 1. Pers. ist nur durch eine Ditographie des y, welches in ^ = kopt. ^ schon
enthalten ist, entstanden. Abgesehen davon, dass uns die Paralellstellen die richtige
Aufïassung lehren, wûrden wir sonst keinen verstândlichen Sinn erhalten.
VI/1. e-tb. — « wegen » entspricht genau dem rn in anderen Urkunden, und
ist ein neuer Beweis fur meine Behauptung {Sphinx, XIII, p. 249 fï.), dass rn hier
die Prâposition ist.
VI/2. bn e rh rm nb [n p t] V syh. — Das 9nk mt ist hier ausgelassen. Es kann
auch nicht in der Lùcke ergànzt werden : 1) weil der Raum nicht genùgend dafur
wâre; 2) weil das kleine Strichelchen vor dem V ganz sicher auf das t- von n p t ge-
deutet werden muss, wahrend es unmôglich der letzte Teil des mt sein kann.
VI/2. n t n p-[h]w a hry — (nicht nt hry) « von heute ab in Zukunft ». Vgl.
hiezu Griffith, PSBA., 1901, p. 295, 296 u. 300 sowie meine Ausfùhrungen, Sphinx,
XIII, p. 2601.
VII/1. e-y tm ty wy-f.... — Dieser Einwand, der sich noch in einigen Urkunden
findet, ist in der bisherigen Zusammenstellung des Schémas nicht enthalten.
VII/2. Ne-nht-f. — n^o^.
1. Der vortrefiQiche, zu gleicher Zeit mit Spiegelbergs, Strassburgei- Papy ri erschienene Aufsatz
Gripfith's hat gleich von Anfang an die richtige Lesung a hry verfochten, ist aber — soweit ich sehe — von
Jaristenseite noch nicht, genùgend berùcksichtigt worden, die ja der Demotistik ferner steht, weshalb ich
speziell auf den Artikel Ghiffith's hinweisen môchte. Das ist auch die Ursache, weshalb Rabel, Die Haf-
tung des Verkàufers, p. 38, Note 2, « den nicht verstândlichen Satz » Spiegelbergs irrtùmlich ùbernommen
und ûbrigens aus eigenem gut emendiert hat.
Doch ist Rabel in seinen Vcrfiigungsbeschrânkungen des Verpfûnders besonders in den Papyri, p. 79 ff,
von der Lesung wieder abgegangen und liest « von dem obengenannteu Tage ab », indem er sich nach Spie-
gelbergs im Recueil, XXXI erschienenen Aufsatz Kaufpf'andoertrage richtet. Auch hier emendiert Rabel,
indem er in Klammern ein « heute » hinzufiigt. Vollstàndig ùbersetzt heisst die Phrase oon heute an in Zukunft,
wie ich in meinem Aufsatze Ein de.motischer Kaufpfandcertrag (Sphinœ, XIII) weiler ausfùhrte, in welchem
ich dieselbe Urkunde, wie Spiegelbergs eben citierter Aufsatz, transskribiert, ùbersetzt und kommentiert habe.
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V/2. a-'r-w n-n — « welche uns ausgefertigt worden ist ». Hier weçhselt inso-
ferne die Person des eigentlichen Ausstellers der Urkunde, indem er plôtzlich mehrere
Personen (Plural) mit sich identifiziert. Wir gehen wohJ nicht fehl, wenn wir unter
denselben zu verstehen haben : 1) den eigentlichen Verkâufer Pakeb, Sohn des Patu;
2) aber auch die IV/3 erwâhnten p sn [t sn-t.....] p rm n tnhw « den Brader, [die
Schwester.....] irgen deinen von der Verwandtschaft », d. h. die ganze Verwandtschaft
des Pakeb.
V/2. arasas — die Stelle ist im Lichtdruck etwas verderbt und soll wohl
so aussehen : ?|A / (<c=><=:>^ri^), d. h. das s istzweimal geschrieben, ist aber
i \ —h— /
natûrlich nur emmal gemeint. Es entspricht ja dem kopt. epoc.
Y/3, nt e-y rrik-w. — Hier nimmt Pakeb die erste Person sing. wieder auf.
Das w in tnk*w ist hier deutlich geschrieben. Es stellt das sogenannte « mânnliche
Qualitativ » dar. Vgl. hiezu meine Bemerkungen Sphinx, XIII, p. 259 fL, 261 s. v.,
ibicL, XIV, p. 28 s. v. nt kt-w, p. 32 s. v. te-y w-w.
VI/1. tya-t/))-s. — So steht. Doch ist dièse Verschreibung wieder auf die Zer-
streutheit des âg. Schreibers zuruckzufùhren. Es ist natûrlich nicht zu ûbersetzen :
a welche ich auferlege », so wie im Âgyptischen steht; denn das y der irrtùmlich ge-
setzten 1. Pers. ist nur durch eine Ditographie des y, welches in ^ = kopt. ^ schon
enthalten ist, entstanden. Abgesehen davon, dass uns die Paralellstellen die richtige
Aufïassung lehren, wûrden wir sonst keinen verstândlichen Sinn erhalten.
VI/1. e-tb. — « wegen » entspricht genau dem rn in anderen Urkunden, und
ist ein neuer Beweis fur meine Behauptung {Sphinx, XIII, p. 249 fï.), dass rn hier
die Prâposition ist.
VI/2. bn e rh rm nb [n p t] V syh. — Das 9nk mt ist hier ausgelassen. Es kann
auch nicht in der Lùcke ergànzt werden : 1) weil der Raum nicht genùgend dafur
wâre; 2) weil das kleine Strichelchen vor dem V ganz sicher auf das t- von n p t ge-
deutet werden muss, wahrend es unmôglich der letzte Teil des mt sein kann.
VI/2. n t n p-[h]w a hry — (nicht nt hry) « von heute ab in Zukunft ». Vgl.
hiezu Griffith, PSBA., 1901, p. 295, 296 u. 300 sowie meine Ausfùhrungen, Sphinx,
XIII, p. 2601.
VII/1. e-y tm ty wy-f.... — Dieser Einwand, der sich noch in einigen Urkunden
findet, ist in der bisherigen Zusammenstellung des Schémas nicht enthalten.
VII/2. Ne-nht-f. — n^o^.
1. Der vortrefiQiche, zu gleicher Zeit mit Spiegelbergs, Strassburgei- Papy ri erschienene Aufsatz
Gripfith's hat gleich von Anfang an die richtige Lesung a hry verfochten, ist aber — soweit ich sehe — von
Jaristenseite noch nicht, genùgend berùcksichtigt worden, die ja der Demotistik ferner steht, weshalb ich
speziell auf den Artikel Ghiffith's hinweisen môchte. Das ist auch die Ursache, weshalb Rabel, Die Haf-
tung des Verkàufers, p. 38, Note 2, « den nicht verstândlichen Satz » Spiegelbergs irrtùmlich ùbernommen
und ûbrigens aus eigenem gut emendiert hat.
Doch ist Rabel in seinen Vcrfiigungsbeschrânkungen des Verpfûnders besonders in den Papyri, p. 79 ff,
von der Lesung wieder abgegangen und liest « von dem obengenannteu Tage ab », indem er sich nach Spie-
gelbergs im Recueil, XXXI erschienenen Aufsatz Kaufpf'andoertrage richtet. Auch hier emendiert Rabel,
indem er in Klammern ein « heute » hinzufiigt. Vollstàndig ùbersetzt heisst die Phrase oon heute an in Zukunft,
wie ich in meinem Aufsatze Ein de.motischer Kaufpfandcertrag (Sphinœ, XIII) weiler ausfùhrte, in welchem
ich dieselbe Urkunde, wie Spiegelbergs eben citierter Aufsatz, transskribiert, ùbersetzt und kommentiert habe.