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Sammlung der neuesten und wichtigsten Deductionen in teutschen Staats- und Rechts-Sachen — 1.1752

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Num. I: Fürstlich = Brandenburgische Deduction contra das Hoch = Stifft Bamberg wegen des Crays = Ausschreib = Amts in Francken
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(§. 11 - §. 20)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44953#0046
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-L

Brandend» Ooöuök. conrra Bamberg

s, Regiments-Rath ihreSTHeils erclärt, und letztlich die Gräf/
„ lieh-und Städtischen Abgeordnete zwar vor sich gelassen, Zh-
„ neu aber darbey angezeigt hätten, daß sie von Ihren Herrn
„ nit abgefertigt, mit Ihnen zu welen, haccen sich auch ihrer
„ Ankunfft nie versehen, und könnten Ihnen also keine Ant-
„ wort geben: Worgegen die Marggräff Gesandten bey ihrer
„ ^rocattaciou beharret.
I n n h a l t.
§»19. Uberdieß wählten die von Marggraf zusammen be-
ruffene weltliche Grande Wolff Christoff von Wiesen tau zu ei-
uem Regiments-Rath, und wird derselbe allda reeipixt: Weiters
beschreibt der Marggraf die gesamte weltliche Grande auf
den is. 1524. nach Windsheim, und erricht mir Ihnen einen
solennen Abschid:
§. 19.
Ms liessen aber die weltliche Fürsten und Stände es hiechey nicht
beruhen, sondern Sie wählten, auf des MarggrafensErfor-
Derung undZusammenberuffung, WolffChristoffvonWiefentau
zu einen Regiments - Rath, den man daselbst von wegen des
Fränckischen Lrayses zu Gitz und Stimm willig ^-E/rt, nicht
weniger den weiters prseleucirten Friz von Lidwach an statt des sich
abgeforderten Regiments - Raths von Wiesentau angenommen und ei-
nige Jahre beybehalten hat. Damit aber dem beharrten einseitigen
Bambergischen Beruffen nur ezlicher Stande mit Ausschlies-
sung der übrigen noch weiter vorgebogen werde, so erlieft Marggraf
e^/E> in Krafft seines durch die Rayserliche Verordnungen
und der Stände des Reichs ausdrückliche Bewilligung schon
eingeführken-und zum öffcern bestätrigten Lrays-Fürsten-Anrrs
an die gesamte weltliche Stände des Franckischen Lrayses ein
ferneres 2lusschreiben, und berusste Sie aufden is-des berühr-
ten 1^24. Jahrs nacher Windsheim, allwoftldst theils der Stände
in Person, und theils durch Ihre Bevollmächtigte, sich eingefunden,
und nach reiffer der Sachen Erwegung sub 6gco ?. nach Lsrrkolo-
MXI einen/o/Een Abschid unter sich aufgericht, und Ihre Befug-
same damit vestgestellt haben.
Innhalt»
 
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