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Sammlung der neuesten und wichtigsten Deductionen in teutschen Staats- und Rechts-Sachen — 1.1752

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Num. I: Fürstlich = Brandenburgische Deduction contra das Hoch = Stifft Bamberg wegen des Crays = Ausschreib = Amts in Francken
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(§. 51 - §. 55)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44953#0096
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82 Brandend. De6uA. contra Bamberg
tere oder den mündlichen Vortrag, und zwar M?. «ach
Anleitung der mirgerheüren Ausschreib-amtlichen
-'«--r, durch seinesco?r/M/ /^Mwirte Gesandtsrhaffc de-
nen 3tl 6slibsran6um beruffenen und erschienenen Ständen, oder
Ihren bevollmächtigten Räthen und Gesandten, in gehörigerOrdnung
zu thun hat; Worbcy die Bambergische Rathe und Gesandten sich
also zu betragen haben, daß von Ihrer Seiten kein merum arbirrium,
weniger ein Diemen liberum, am allerwenigsten aber eine willkür-
liche Vorschreidung einschlagen darff, wordurch die übrige Gesandten
xreooccupirt, und in Ihren Vocis liberis gestört und aufgehalten
werden mögen, sintemaln der heylsame Endzweck des gesamten
Crayses eben sowohl, als des^c/s/en Vertrags dahin gegan-
gen ist, und noch dahin gehet, daß die zur Vsliberarion ausge-
fttzte Materien, vermittelst eines der Sachen gemaesen Vortrags, aus
dem Nlund des Vorsitzenden Ausschreib-amtlichen Ge-
fandtens in gebührender Ordnung angehört werden; Worüber
man alsdenn zu cvnlulciren pflegt, und ein endlicher Schluß, welcher
denen ausgefallenen Vocis durchaus conkorm seyn soll, abgefasset und
verlesen wird, wann der Bambergische Gesandte sein Vocum hinzu-
Zethan hat, welches gleich denen andern Ständischen Stimmen ent-
weder Majors, oder ausmachen hilfft, und im übrigen kei-
nen weitern Vorzug, oder ein mehrerö Recht und Ansehen hat, als
andere Voca zu geniesen haben.
Innhalt.
§. sZ. Es kan demnach ein regierender Bischoff zu Bamberg um des
bedungenen parrrcular proponirens, chriZirens, in convemu,
und umfragens willen re. so vil weniger eine universale Direktion
über alle und jede Crays-Sachen alkeöbren, als sothanes Unter-
nehmen der allerkundbarsten Gewohnheit im Reich: dem klaresten
Herkommen im Crays: dem ausdrücklichen Jnnhalt des Vertrags,
und der darauf eingeführten Observanz schnurstracks entgegen geht,
und wider die Reguln und Cigenschafft des gemeinsamen Aus-
schreib-Amts allenthalben anstößt: Sintemaln a.) das lateinische
Wort: Direktion, sich so weit nicht erstreckt: b.)EinBambergi-
scher Bischoff sich dißfalls allein an die per paökum vorgeschriebe-
ne Limites zu halten, und sie nicht zu überschreiten hat: Weni-
ges c.) concra l^eZes Imperii eine universale und solicarische vi-
renüioQ
 
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