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Sammlung der neuesten und wichtigsten Deductionen in teutschen Staats- und Rechts-Sachen — 1.1752

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Num. I: Fürstlich = Brandenburgische Deduction contra das Hoch = Stifft Bamberg wegen des Crays = Ausschreib = Amts in Francken
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https://doi.org/10.11588/diglit.44953#0240
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Brandend. OcöuLl. coucra Bamberg

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gierung gestandene Herr Erz - und Bischoff am Anfang des 1729.
Jahrs das zeitliche Leben mit dem Ewigen verwechselt, hat Ihm des-
selben naher Geschlechts, Verwandter, als erwählter und bestätigter
Cloachmor, Herr Friderich Carl, in derRegierung des Bißthums
Bamberg rühmlichst nachgefolgk, und es hierauf im communiciren,
prLLonsulciren, ausfchreiben, proponiren, und expeiiren aller und
än. r746.^^x Crays, Angelegenheiten, wie sie sich biß an fein - im Jahr 1746.
ereignetes Lebens - Ziel vilfältig ergeben haben , mit dem im Crays-
Ausfchreib- Amt nebst Ihm begriffenen Hoch -Fürstlichen Hause Bran-
denburg auf eine ganz gleiche Art und consorme Weife gehalten, al-
lermassen hiervon die Anlage lub bar. und deren n. ingleichen
I.ir. ebenfalls in d>lro. !I. Hao omnium den alleruntrüglichsten
Beweiß vorlegen, derer bey denen ^.rebiven und pe^itkrZruren vor-
handenen hauffigen Original-IvliEven, als einer ohnedem notori-
schen (Lache, dermaln nicht zu gedencken.
Wie man es mit dem anjeho regierenden Herrn Bischoffzu Bam-
berg, Johann Philipp Ancon, so wohl im cowmuniciren, als
prL^elibsrireN/ und prLpar'iren der Crays- Ausschreib - Amtlichen
Verrichtungen biß hieher zu oblcrviren gepflogen hat, darvon kön-
nen die mancherkey Corrclpon6cn2- und andere binc incle vor-
gefallene Erinnerungs - Schreiben und eröffnete Anmerkungen das
weitere Ztrettiren, und läßt sich an der fernem guten Neigung zu allen
Freund- nachbarlichen Betragen und gemeknfchafftlichen Obsorg für
des Crayses Wohlfarth ab der einen oder der andern Seiten um so
weniger zweifeln, als man Brandenburgischen Theils davon abzuge-
hen ohnedem zu keiner Zeit gemittet ist.
Sollte es aber wieder alle bessere Zuversicht möglich seyn , daß
über die ex ^.ölis anri^uiL, Le recemioribu8, in voller Maaß ange-
führte, Beweiß'-Gründe noch eine nähere Bescheinigung in einem oder
andern Punet cleli6eiirt werden könnte, so wird es gar ein leichtes
ftyn , den urwerhoffenden Abgang aus dem disseitigen überflüßigcn
Lökcn.- Vorrath reichlich zu ersetzen, und das publicum
Lärmst, vollkommen zu begnügen.
) 0 ( As

Issum. II.
 
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