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Eine Minuskelinschrift am nördlichen Portal besagt: HanB vou
<-> Omiinti.
oon (Gottes geburt nrarliiij jor nn
iitifri' fronen nbrnb in ber saßen leit
«mit ben rrften ftrin nn bifen kor.
Da aber der Meister nach dem grossen Erdbeben
des Jahres 1356 nach Basel berufen ward, um dort die
nötigen Ausbesserungen und Umbauten an dem schwer
gefährdeten Münster anzuordnen, war es nötig, dass
man ihn 1359, als er nach Freiburg zurückkehrte, in
einem endgültigen Vertrag verpflichtete, „das er ze Fri-
burg wonhaft und mit dem huse sessehaft sin und bliben
sol, die wile er lebe, und sol auch das vorgeschriben
werk nit ufgeben, es ensi dann mit wissende und Ur-
laube des rates; und sol auch zuo andern iren buwen
das beste raten und tuon." Dafür erhält er ausser dem
Taglohn des Steinmetzen ein Gehalt von 10 Pfd. Pfennigen
des Jahres und je zu zweien Jahren „ein gewand mit
eim beiz, als im ze tragen ziemlich ist". Aber Meister
Hans scheint früh verstorben zu sein: wir hören in den
nächsten Jahrzehnten wohl noch von einem oder zwei
Altären „in dem nüwen chore", auch wird ab und zu
ein Meistername genannt; wahrscheinlich sind einige
Kapellen des nördlichen Umgangs und das Portal mit
der erwähnten Inschrift und seinem schmucken hängen-
den Masswerk wirklich damals vollendet worden. In
der Hauptsache aber blieb die Aussenmauer kaum zu
halber Fensterhöhe aufgeführt liegen und erst mehr als
100 Jahre nach der Grundsteinlegung waren die Wohl-
habenheit und der Eifer nach künstlerischer Bethätigung
Eine Minuskelinschrift am nördlichen Portal besagt: HanB vou
<-> Omiinti.
oon (Gottes geburt nrarliiij jor nn
iitifri' fronen nbrnb in ber saßen leit
«mit ben rrften ftrin nn bifen kor.
Da aber der Meister nach dem grossen Erdbeben
des Jahres 1356 nach Basel berufen ward, um dort die
nötigen Ausbesserungen und Umbauten an dem schwer
gefährdeten Münster anzuordnen, war es nötig, dass
man ihn 1359, als er nach Freiburg zurückkehrte, in
einem endgültigen Vertrag verpflichtete, „das er ze Fri-
burg wonhaft und mit dem huse sessehaft sin und bliben
sol, die wile er lebe, und sol auch das vorgeschriben
werk nit ufgeben, es ensi dann mit wissende und Ur-
laube des rates; und sol auch zuo andern iren buwen
das beste raten und tuon." Dafür erhält er ausser dem
Taglohn des Steinmetzen ein Gehalt von 10 Pfd. Pfennigen
des Jahres und je zu zweien Jahren „ein gewand mit
eim beiz, als im ze tragen ziemlich ist". Aber Meister
Hans scheint früh verstorben zu sein: wir hören in den
nächsten Jahrzehnten wohl noch von einem oder zwei
Altären „in dem nüwen chore", auch wird ab und zu
ein Meistername genannt; wahrscheinlich sind einige
Kapellen des nördlichen Umgangs und das Portal mit
der erwähnten Inschrift und seinem schmucken hängen-
den Masswerk wirklich damals vollendet worden. In
der Hauptsache aber blieb die Aussenmauer kaum zu
halber Fensterhöhe aufgeführt liegen und erst mehr als
100 Jahre nach der Grundsteinlegung waren die Wohl-
habenheit und der Eifer nach künstlerischer Bethätigung