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Schreiber, Heinrich
Die Bibliothek der ehemaligen Mainzer Kartause: die Handschriften und ihre Geschichte — Leipzig: Otto Harrassowitz, 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.56930#0035
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recht in Wirksamkeit treten; denn die Schreibetätigkeit der Mönche mußte
hinter die näherliegende Sorge um die äußere Sicherung des Klosters
zurücktreten. Trotz abermaliger Entscheidung des Streites um Scharfen-
stein durch den vom Erzbischof beauftragten Vitztum von Aschaffenburg
und Eltville zugunsten der Kartause gaben sich nämlich die von Kinds-
hausen noch nicht zufrieden, besonders als kurz nach dem Rektor Johann
der Erzbischof Peter starb. Um sich den ihrem Wesen nicht ent-
sprechenden Beunruhigungen zu entziehen, baten die Mönche Peters Nach-
folger Matthias um einen andern Platz für ihre Niederlassung. 1324
spätestens zogen sie in ihr neues Heim auf dem Michaelsberg bei Mainz,
wo sie über 4V2 Jahrhunderte, freilich auch nicht unbehelligt, ihren Idealen
frommer Arbeit und Beschaulichkeit lebten.
ARCHIV
Wichtig war von Anfang an das Archiv der Kartause. Ihr Gründer
übergab den schweigsamen Mönchen Akten seiner Synoden zur sicheren
Aufbewahrung. Es ist natürlich ein Irrtum, wenn Norbert1 von der
Bibliothek als Aufbewahrungsort spricht, und seine Nachricht, daß noch
1781 diese Akten vorhanden waren, steht in merkwürdigem Widerspruch
zu seinem Bericht vom Schicksal der Bibliothek im Jahre 1552. Auch
ist nicht ganz sicher, um welche Synoden es sich handelt. Norbert nennt
die 1310 vom Papst in der Templerangelegenheit angeordnete,2 deren
Hergang er, offenbar nach Latomus 3 berichtet. Alle in dieser Sache ge-
führten Verhandlungen habe der Erzbischof versiegelt zur Aufbewahrung
übergeben und 1781 hätten sich diese Dokumente noch vorgefunden. Eine
Notiz Bodmanns in seinem Handexemplar des Joannis4 nennt ein Aschaffen-
burger Konzil 1312,5 dessen Acta Erzbischof Peter habe aufbewahren lassen.
Sie seien jedoch 1782 nicht zu finden gewesen, obwohl sie noch kurz
vorher der St. Viktors-Stiftsherr von Steinmetz gesehen habe; vermutlich
seien sie mit nach Erfurt genommen worden.
1 S. 389. / 2 Mansi 25 S. 297H. / 3 Bei Mencken, Scriptores 3 S. 526. / 4 2 S. 832. /
5 Weder Mansi noch Hefele haben in jenen Jahren ein Aschaffenburger Konzil.
Bodmann s Irrtum scheint darauf zu beruhen, daß Peter 1310 eine Reihe älterer Konzils-
bestimmungen sammelte. Die Bestimmungen des Aschaffenburger Konzils von 1292
(Hartzheim, Conc. Germ. 4 S. unter Gerhard machen einen großen Teil der 1310
von Peter in Mainz gesammelten Statuten aus. Hartzheim 4 S. 174ff.; A. HAUCK,
Kirchengesch. 5 S. 145.

Beiheft 60.

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