III. DIE FINANZEN ATHENS
Eine zusammenfassende Beschreibung der attischen Finanzen für
den Zeitraum der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts ist nicht möglich.
Seit etwa der Mitte des 5. Jahrhunderts setzt eine - im Vergleich zu an-
deren Poleis und anderen Epochen -^j reichhaltige inschriftliche Über-
lieferung ein. Es sind Texte erhalten, die bestimmte Bereiche der atti-
schen Einkünfte (Tributzahlungen, Verpachtungen etc.) und Ausgaben
(für die Bauten auf der Akropolis, Feldzüge, Belagerungen etc.) auf
Stein dokumentieren. Allerdings handelt es sich hierbei jeweils um
Ausschnitte aus dem Gesamtbereich der öffentlichen Finanzen, die im
einzelnen auch nicht immer eindeutig in ihrem Verhältnis zur privaten
Finanzierung öffentlicher Aufgaben abzugrenzen sind.1 Aufgrund der
Unklarheiten ist es nur in einigen Fällen, d. h., wenn bestimmte
methodische Voraussetzungen gegeben sind, möglich, Einzelaspekte
eines größeren Zusammenhanges (wie etwa die Höhe des Phoros, d. h.
der Tributzahlungen) zu rekonstruieren.
Eine wesentliche Voraussetzung dieser Art erfüllen die erhaltenen
Finanzdekrete: Sie sind als Gruppe eines inhaltlich und zeitlich zusam-
menhängenden Komplexes von anderen Dokumenten abgegrenzt.2
Die Existenz dieser Gruppe von Finanzdekreten scheint, im Vergleich
zu anderen Poleis in der Zeit des 5. und 4. Jahrhunderts, eine Eigen-
tümlichkeit der attischen Demokratie zu sein. Eine Erklärungsmög-
lichkeit dafür, warum die öffentliche Darstellung gerade des Gelder-
flusses für so bedeutend gehalten wurde, daß man dafür die aufwen-
dige und bleibende Darstellung auf Steintafeln wählte, wäre nach Fin-
ley in einer »Polizeifunktion« der Inschriften zu sehen.3 Im Zusam-
menhang mit der detaillierten Darstellung der aus dem Tribut einge-
1 Ein gutes Beispiel für die Unklarheit dieses Zusammenhanges ist das sog.
Brunnenhausdekret IG I3 49 = HGIÜ 84; in diesem Dekret, in dem es um
Auftrag und Finanzierung der Reparatur und Restaurierung der öffentlichen
Brunnenhäuser und Wasserleitungen geht, wird den Söhnen und Enkeln des Pe-
rikles gedankt. Vermutlich haben sie einen finanziellen Beitrag geleistet. Es ist
jedoch völlig unklar, in welcher Weise dies erfolgte und in welchem Verhältnis
diese Mittel zu den öffentlichen Geldern standen.
2 Grundsätzlich dazu Finley (1987) 39ff., bes. 60.
3 Finley (1987) 46f., 56. Vgl. dazu auch Schubert (1993) 69ff.
Eine zusammenfassende Beschreibung der attischen Finanzen für
den Zeitraum der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts ist nicht möglich.
Seit etwa der Mitte des 5. Jahrhunderts setzt eine - im Vergleich zu an-
deren Poleis und anderen Epochen -^j reichhaltige inschriftliche Über-
lieferung ein. Es sind Texte erhalten, die bestimmte Bereiche der atti-
schen Einkünfte (Tributzahlungen, Verpachtungen etc.) und Ausgaben
(für die Bauten auf der Akropolis, Feldzüge, Belagerungen etc.) auf
Stein dokumentieren. Allerdings handelt es sich hierbei jeweils um
Ausschnitte aus dem Gesamtbereich der öffentlichen Finanzen, die im
einzelnen auch nicht immer eindeutig in ihrem Verhältnis zur privaten
Finanzierung öffentlicher Aufgaben abzugrenzen sind.1 Aufgrund der
Unklarheiten ist es nur in einigen Fällen, d. h., wenn bestimmte
methodische Voraussetzungen gegeben sind, möglich, Einzelaspekte
eines größeren Zusammenhanges (wie etwa die Höhe des Phoros, d. h.
der Tributzahlungen) zu rekonstruieren.
Eine wesentliche Voraussetzung dieser Art erfüllen die erhaltenen
Finanzdekrete: Sie sind als Gruppe eines inhaltlich und zeitlich zusam-
menhängenden Komplexes von anderen Dokumenten abgegrenzt.2
Die Existenz dieser Gruppe von Finanzdekreten scheint, im Vergleich
zu anderen Poleis in der Zeit des 5. und 4. Jahrhunderts, eine Eigen-
tümlichkeit der attischen Demokratie zu sein. Eine Erklärungsmög-
lichkeit dafür, warum die öffentliche Darstellung gerade des Gelder-
flusses für so bedeutend gehalten wurde, daß man dafür die aufwen-
dige und bleibende Darstellung auf Steintafeln wählte, wäre nach Fin-
ley in einer »Polizeifunktion« der Inschriften zu sehen.3 Im Zusam-
menhang mit der detaillierten Darstellung der aus dem Tribut einge-
1 Ein gutes Beispiel für die Unklarheit dieses Zusammenhanges ist das sog.
Brunnenhausdekret IG I3 49 = HGIÜ 84; in diesem Dekret, in dem es um
Auftrag und Finanzierung der Reparatur und Restaurierung der öffentlichen
Brunnenhäuser und Wasserleitungen geht, wird den Söhnen und Enkeln des Pe-
rikles gedankt. Vermutlich haben sie einen finanziellen Beitrag geleistet. Es ist
jedoch völlig unklar, in welcher Weise dies erfolgte und in welchem Verhältnis
diese Mittel zu den öffentlichen Geldern standen.
2 Grundsätzlich dazu Finley (1987) 39ff., bes. 60.
3 Finley (1987) 46f., 56. Vgl. dazu auch Schubert (1993) 69ff.