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1. Anklagen gegen Anaxagoras, Aspasia und Phidias

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nungen der entsprechenden Jahre nicht nachweisen.82 Demnach kön-
nen die Erlöse von Gold und Elfenbein, die die Baukommission der
Parthenos 434/3 verzeichnete, kaum anders erklärt werden als durch
die Fertigstellung der Parthenos im vorhergehenden Rechnungsjahr
435/4.

Damit engt sich die Zeitspanne, in der der Prozeß gegen Phidias
stattgefunden hat, ifnmerhin auf die Jahre zwischen 435 und 432/1 ein.
Ein weiterer Hinweis, der eine Verknüpfung zwischen der Denunzia-
tion durch Menon und der Fertigstellung der Parthenos erlaubt, ergibt
sich aus der Rolle des Perikles. Perikles ist literarisch als Epistat der
Parthenos-Baukommission überliefert.83 Auch der von den Quellen
geknüpfte Zusammenhang zwischen seiner Verbindung zu Phidias
und der ihm unterstellten Kriegstreiberei ist nur dann sinnvoll zu er-
klären, wenn er auch wirklich eine Funktion innehatte, in der er für
die Unterschlagung des Phidias zur Verantwortung gezogen werden
konnte.

Diodor nennt die Anklage wegen lEQOOukta bzw. nennt sie sogar in
Verbindung mit den Asebie-Prozessen, während Plutarch sie als eine
Anklage wegen Veruntreuung von Geldern beschreibt. Allerdings
macht er keine direkten Angaben darüber, um welche Mittel es sich
handelte. Aus dem Psephisma des Drakontides ließe sich schließen,
daß sie aus dem Akropolis-Bauprogramm stammten, da die Steine der
Richter vom Altar auf der Akropolis genommen werden sollten. Diese
Anordnung läßt sich eigentlich sinnvoll nur im Zusammenhang der
Unterschlagung von Geldern aus dem Athena-Schatz erklären. Diese
waren für die Parthenos verwendet worden, und hier trug Perikles als
Epistat der Parthenos-Kommission auch die finanzielle Verantwor-
tung.84 Damit wäre auch die »materielle« Verbindung zum Phidias-
Prozeß gegeben, auf die alle, zeitgenössische wie spätere Quellen hin-
weisen.85 Denn wie sich beispielsweise aus der Bestimmung über die

82 IG I3 436-451; dazu: Wittenburg (1978); Triebel-Schubert (1983) 101 ff.
mit einer Begründung dafür, daß die Übernahme von Restposten im laufenden
Jahr nach einem festen Schema am Ende oder zu Beginn des neuen Rechnungs-
jahres verzeichnet wurde. Auch wurden nie über einen längeren Zeitraum grö-
ßere Bestände dieserart mitgeführt.

83 Philochoros FGrH 328 F 121; vgl. Diod. 12,39,1; Aristodemos 16,1.

84 FGrH 328 F 121: Angabe des Philochoros, zitiert von dem Scholiasten zu
Ar. Frieden 605; vgl. auch Donnay, a. a. O. 33f. und Ostwald (1986) 193, die
aber beide noch von dem Prozeßdatum 438/7 ausgehen.

85 Triebel-Schubert (1983) 104 f. Auch der Versuch des Hagnon, die Anklage
abzumildern (auf eine YQacpf] xXoTrri^ bzw. öcbpcnv oder auch dötxton), ent-
 
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