27
Es mögen hier die Namen der Bruder-
schaftsvorstände seit 1710 folgen:
Johann Baur, bis 1713, dann Pfarrer in
Oggelsbeuren, später in Mengen.
Jg. Haueisen, 1713—1720, f 8. Juli 1747
als Pfarrer zu Gröningen.
Jos. Albert Thadä Fischer, 1720—1744,
f 17. Dezember 1744
Karl Fuetterer, f 2. Januar 1745.
Jos. Anton Strobel, 1745—1749, -f 24. Dez.
1805 als Exdekan in Stadion.
Georg Bregenzer aus Pfullendorf, 1749—53,
später Pfarrer in Biningen.
Georg Karl Jos. Stainer, 1753—1757.
Jos. Leonhard Schneider aus Überlingen,
1757—1773, dann Pfarrer in Friedingen.
Fidel Gramm aus Riedlingen, 1773—1797
fseit 1795 Pfarrer).
Karl Prielmayer, 1797—1815, ch 25. Dezbr.
18l5.
K. Aquil. Köninger, ch 1817.
Jos. Michael Sauter, 1817-1838.
Ed. Franz, Pfarrverweser, letzter Präses, schrieb
noch 1838 Totenzettel aus.
Ein Nachspiel zum Gewaltstreich von
1784 kann hier nicht übergangen werden.
Während nämlich der restliche Schul- und
Bruderschaflsfonds, der ehemals in Dür-
mentingen verrechnet wurde, 1813 zur
Verteilung kam, hatten die zum Reli-
gionsfonds nach Freiburg übersandten
Bruderschaftsgelder ein anderes Schicksal.
Nun machten im Jahre 1832 die Stiftungs-
räte von Altheim und Hailtingen eine
gemeinsame Eingabe an das Bezirksamt
Buchau wegen Zurückgabe des öster-
reichischen Religionssondsgeldes, welches
aus diesen beiden Orten in jenen Fonds
geflossen war. Die Antwort der K.
württembergischen Regierung des Donau-
kreises an das K. F. Amt Buchau ck. ck.
Ulm, den 28. Mai 1832, Nr. 4561,
lautet also:
„In Gemäsheit eines Erlasses des Königl.
Ministeriums des Innern vom 18. ds. Mts.
betreffend die Bitte der Stiftungsräte zu Alt-
heim und Hailtingen um Verwendung wegen
Herausgabe von Religionsfondskapitalien in
Wien wird dem K. F Amt der Auftrag er-
erlheilt, den Stifiungsräten von Altheim und
Hailtingen zu eröffnen, daß das K. Ministerum
des Innern ihr Gesuch dem K. Ministerium der
auswärtigen Angelegenheiten zur Berüchsichtigung
bei den diesfalls mit der K. K. österreichischen
Regierungen längst angeknüpften Unterhandlungen
wegen Herausgabe der vormaligen vorderöster-
reichischen Religionsfonds empfohlen habe, und
sie seiner Zeit von dem Ergebnisse in Kenntnis
setzen werde "
über den Erfolg dieser Verhandlungen
enthält ein weiterer Regierungserlaß ck. ck.
9. Dezember 1844 Nr. 15640H fol-
gendes:
„Auf die Kreisregierung mit Bericht vom
gten Mai 1832 dem Königl. Ministerium des
Innern und des Kirchen- und Schulwesens vor-
getragenen Bitte der Stiftungs-Räthe zu Alt-
heim und Hailtingen ist die Herausgabe der in
österreichischen Fonds seiner Zeil angelegten Ca-
pitalien dortiger Stiftungen und Armenpflegen
in diplomatischem Wege angeregt worden.
Inzwischen sind weitere Schritte auf den
Ausgang der Grenzbereinigung zwischen Bayern
und Ostreich deßhalb ausgesetzt worden, weil
die bayerische Regierung, welche ähnliche An-
sprüche an die österreichische Staatskasse zu ver-
treten hat, und welcher ein gemeinsames Han-
deln hierin vorgeschlagen worden war, deßen
Aufschub für räthlich erklärte. Erst in neuerer
Zeit hat die bayerische Regierung nach Er-
ledigung der Grenzfragen die weitere Verhand-
lung des vorliegenden Gegenstandes in Anregung
gebracht.
Hiebei hat jedoch das Königl. Finanz. Mini-
sterium gellend zu machen gesucht, daß die in
Frage stehenden Vermögenschaflen nicht von
Württemberg. Localfonds, welchen es an jeder
Legitimation zur Sache gebrechen würde, son-
dern nach den bestehenden und in Anwendung
gebrachten Normen allein von der Staatskasse
für das allgemeine katholische Kirchengut rekla-
miert werden könne.
Das Amt wird nun angewiesen, nach Ver-
nehmung der Stiftungsräthe Altheim und Hail-
tingen sich über die rechtliche Natur dieser For-
derung binnen 4 Wochen hieher näher zu äußern."
Für Altheim stand es freilich fest, daß
unterm 31. Dezember 1789 von dem
dortigen ehemaligen Bruderschaftsvermögen
549 fl. 3l?F kr. und vom Vermögen
des geistlichen Bundes 19 fl. 2^ kr.
zur Religionsfondskasse nach Freiburg
übersandt worden waren, was unterm
5. Januar 1790 quittiert wurde?)
(Fortsetzung folgt).
Schwäbische Biographien.
44) Herzogin Maria Augusta von
Württemberg.
(Fortsetzung).
Von Hofrat Th. Schön in Stuttgart.
IN 22. Juni 1743 wiederholte der
-Ä2 junge Herzog beim Herzog-Admini-
strator und seiner Mutter sein Gesuch.
Der Lehrer der Prinzen Despars
9 Kopie dieses und des vorhergehenden Er-
lasses in der Pfarr-Registratur zu Hailtingen.
*) Vgl. hiezu die württembergischen Kammer-
verhandlungen 1905 (Eckard, die weitere Tätig-
keit der württembergischen Zentrumsfraktion
1901-1906, II, S. 103).
Es mögen hier die Namen der Bruder-
schaftsvorstände seit 1710 folgen:
Johann Baur, bis 1713, dann Pfarrer in
Oggelsbeuren, später in Mengen.
Jg. Haueisen, 1713—1720, f 8. Juli 1747
als Pfarrer zu Gröningen.
Jos. Albert Thadä Fischer, 1720—1744,
f 17. Dezember 1744
Karl Fuetterer, f 2. Januar 1745.
Jos. Anton Strobel, 1745—1749, -f 24. Dez.
1805 als Exdekan in Stadion.
Georg Bregenzer aus Pfullendorf, 1749—53,
später Pfarrer in Biningen.
Georg Karl Jos. Stainer, 1753—1757.
Jos. Leonhard Schneider aus Überlingen,
1757—1773, dann Pfarrer in Friedingen.
Fidel Gramm aus Riedlingen, 1773—1797
fseit 1795 Pfarrer).
Karl Prielmayer, 1797—1815, ch 25. Dezbr.
18l5.
K. Aquil. Köninger, ch 1817.
Jos. Michael Sauter, 1817-1838.
Ed. Franz, Pfarrverweser, letzter Präses, schrieb
noch 1838 Totenzettel aus.
Ein Nachspiel zum Gewaltstreich von
1784 kann hier nicht übergangen werden.
Während nämlich der restliche Schul- und
Bruderschaflsfonds, der ehemals in Dür-
mentingen verrechnet wurde, 1813 zur
Verteilung kam, hatten die zum Reli-
gionsfonds nach Freiburg übersandten
Bruderschaftsgelder ein anderes Schicksal.
Nun machten im Jahre 1832 die Stiftungs-
räte von Altheim und Hailtingen eine
gemeinsame Eingabe an das Bezirksamt
Buchau wegen Zurückgabe des öster-
reichischen Religionssondsgeldes, welches
aus diesen beiden Orten in jenen Fonds
geflossen war. Die Antwort der K.
württembergischen Regierung des Donau-
kreises an das K. F. Amt Buchau ck. ck.
Ulm, den 28. Mai 1832, Nr. 4561,
lautet also:
„In Gemäsheit eines Erlasses des Königl.
Ministeriums des Innern vom 18. ds. Mts.
betreffend die Bitte der Stiftungsräte zu Alt-
heim und Hailtingen um Verwendung wegen
Herausgabe von Religionsfondskapitalien in
Wien wird dem K. F Amt der Auftrag er-
erlheilt, den Stifiungsräten von Altheim und
Hailtingen zu eröffnen, daß das K. Ministerum
des Innern ihr Gesuch dem K. Ministerium der
auswärtigen Angelegenheiten zur Berüchsichtigung
bei den diesfalls mit der K. K. österreichischen
Regierungen längst angeknüpften Unterhandlungen
wegen Herausgabe der vormaligen vorderöster-
reichischen Religionsfonds empfohlen habe, und
sie seiner Zeit von dem Ergebnisse in Kenntnis
setzen werde "
über den Erfolg dieser Verhandlungen
enthält ein weiterer Regierungserlaß ck. ck.
9. Dezember 1844 Nr. 15640H fol-
gendes:
„Auf die Kreisregierung mit Bericht vom
gten Mai 1832 dem Königl. Ministerium des
Innern und des Kirchen- und Schulwesens vor-
getragenen Bitte der Stiftungs-Räthe zu Alt-
heim und Hailtingen ist die Herausgabe der in
österreichischen Fonds seiner Zeil angelegten Ca-
pitalien dortiger Stiftungen und Armenpflegen
in diplomatischem Wege angeregt worden.
Inzwischen sind weitere Schritte auf den
Ausgang der Grenzbereinigung zwischen Bayern
und Ostreich deßhalb ausgesetzt worden, weil
die bayerische Regierung, welche ähnliche An-
sprüche an die österreichische Staatskasse zu ver-
treten hat, und welcher ein gemeinsames Han-
deln hierin vorgeschlagen worden war, deßen
Aufschub für räthlich erklärte. Erst in neuerer
Zeit hat die bayerische Regierung nach Er-
ledigung der Grenzfragen die weitere Verhand-
lung des vorliegenden Gegenstandes in Anregung
gebracht.
Hiebei hat jedoch das Königl. Finanz. Mini-
sterium gellend zu machen gesucht, daß die in
Frage stehenden Vermögenschaflen nicht von
Württemberg. Localfonds, welchen es an jeder
Legitimation zur Sache gebrechen würde, son-
dern nach den bestehenden und in Anwendung
gebrachten Normen allein von der Staatskasse
für das allgemeine katholische Kirchengut rekla-
miert werden könne.
Das Amt wird nun angewiesen, nach Ver-
nehmung der Stiftungsräthe Altheim und Hail-
tingen sich über die rechtliche Natur dieser For-
derung binnen 4 Wochen hieher näher zu äußern."
Für Altheim stand es freilich fest, daß
unterm 31. Dezember 1789 von dem
dortigen ehemaligen Bruderschaftsvermögen
549 fl. 3l?F kr. und vom Vermögen
des geistlichen Bundes 19 fl. 2^ kr.
zur Religionsfondskasse nach Freiburg
übersandt worden waren, was unterm
5. Januar 1790 quittiert wurde?)
(Fortsetzung folgt).
Schwäbische Biographien.
44) Herzogin Maria Augusta von
Württemberg.
(Fortsetzung).
Von Hofrat Th. Schön in Stuttgart.
IN 22. Juni 1743 wiederholte der
-Ä2 junge Herzog beim Herzog-Admini-
strator und seiner Mutter sein Gesuch.
Der Lehrer der Prinzen Despars
9 Kopie dieses und des vorhergehenden Er-
lasses in der Pfarr-Registratur zu Hailtingen.
*) Vgl. hiezu die württembergischen Kammer-
verhandlungen 1905 (Eckard, die weitere Tätig-
keit der württembergischen Zentrumsfraktion
1901-1906, II, S. 103).