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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 28.1910

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Nr. 3
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Döser, ...: Die Frauenklöster in Horb
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https://doi.org/10.11588/diglit.22619#0057

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Organ Mr kcschlchte, Altettumskunae, Literatur, hunst unS suitur Zcftwavenr.
Iserausgegcben unü rcciigieri von Amtsrichter s. l). kccli in Ravensburg.

keiträge, Aorrespoiwenren, kerensions-kxemplsre, Lsuschreitschritten etc. wollen stets àîrekl on
Amtsrichter a. v. öeck in Aavensdurg,
Aeklamstioncn uncl Lestcllungen on âen Verlag 7. Alber claselbst gerichtet weräen.

« « 28.

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Die Frauenklöfter in Horb.
Bon Pfarrer Döfer, Felldorf.
DWie „W. Vierteljahrshefte" N. F.
â Bd. IV (1895) S. 214 ff. brachten
eine kurze Geschichte der Frauenklöster in
Horb. Dazu möge die folgende, auf
alten Konstanzer Akten im Ordinariats-
Archiv Rottenburg l) beruhende Abhand-
lung eine Art Ergänzung und Erweiterung
bilden.
l. Das Dominikanerinnenkloster
(auch „weiße" oder „obere Sammlung").
Die Tagesordnung war nach dem Vi-
sitations-Protokoll von 1782 folgende:
morgens um 4 Uhr wird das Zeichen
zum Aufstehen gegeben; V4 Stunde nach-
her nimmt die Mette ihren Anfang; nach-
her 1/4 Stunde lang Betrachtung, worauf
von 2/46—3/4? Uhr die Schwestern sich
selbst überlassen sind; dann folgen die
kleinen Horen und die Konventsmesfe.
Von 3/48—11 Uhr geht jede „ihrem
Gehorsam" nach, worauf um 11 Uhr zu
Tisch geläutet wird. Uber Tisch wurde
früher regelmäßig gelesen, jetzt wird oft
davon dispensiert. Von 12-1 Uhr ist
Erfrischungsstunde, l-2 Uhr verrichten
sie sommers in der Konventsstube, winters
im Schlafhause gemeinschaftliche Arbeit
und beten darunter 2 Rosenkränze. Um
2 Uhr geht jede in ihre Zelle, 3^ Uhr
ist die Vesper, welche aber nur an Fest-
tagen gesungen wird; sie dauert samt
^/4 stundenlanger Betrachtung bis 4 Uhr,
wo dann jede wieder ihrem Gehorsam
9 Faszikel „Horber Klöster".

nachgeht. Um 6 Uhr wird zu Tisch ge-
gangen, um 7 Uhr in den Chor; es
wird der Rosenkranz gebetet, Nachtexamen
und -gebet verrichtet und dann das Zeichen
zum Stillschweigen gegeben. Um 9 Uhr
hat alles zu Bette zu sein.
Hatten die Schwestern nach ihrer an-
geblich 1222 erfolgten Stiftung als Laien-
schwestern des Predigerordens nur den
sog. Oursus NuriunnL gebetet, so
wurden sie am 29. November 1756 von
ihrem Provinzial Dionysius Stehle zur
Abbetung des lateinischen Brevieres
verpflichtet, aber 1805 auf Verwenden
des Stiftspredigers Gfrörer wegen ge-
ringer Zahl der Schwestern und anderer
Gründe wieder davon befreit, ihnen aber
das deutsche Brevier wenigstens ange-
raten. Der „Chor" wurde in ihrem an
das Kloster angebauten Kirchlein zur
„schmerzhaften und wundertätigen Mutter-
gottes" abgehalten. 1731 bekamen sie,
nachdem es 1725 abgebrannt und wieder
neu gebaut war, die Erlaubnis zur pri-
paten Aufbewahrung des Zunetissiirunns.
Musik bei ihrem Gottesdienst hatten sie
nur am Freitag und an hohen Festen
unter Direktion einer Schwester.
Die Ordensregeln wurden alle
14 Tage am Freitag und die Satzungen
am Samstag verlesen. Exerzitien hatten
sie jährlich 8 Tage lang; dagegen waren
Exhortationen bei ihnen nicht üblich,
weil sie den Predigten in der Stifts-
kirche beiwohnten. Als „ordinären"
Beichtvater hatten sie den Guardian
des Franziskanerklosters, später den Propst,
 
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