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Recht oder V-Wtgülr rc. dann Gelt ,Gilc, oder Pfündjchasft,umb
Rirchen und derftlben Rirchen-Recht rc.
Übrigens hat dieses verflossene 8scu!um insonderheit andencklich gemacht
der Sieg-reiche Marter-Kampss8r. Hannis von Xepomuck, in Boheim
gebohren, des hohen Dohm-Stiffts zu Prag Lanonicus, ^ence8l3iIZnL-
vi, des schlechten Regemens Hof-Prediger, der guten Königin ZoannL aber
Beicht-Vater, dessen gebenedeyte Zungnach zoo. Jahren ( wahrenden Ea-
non;2Ltion3-krocs58)von denen Häbstllchen Lommiüarien gantz unveewe-
sen und recht lebhafft erfunden worben, auch bey wurcklicher inHeWon zum
neuen Wunder in etwas aufgeschwollen, und die zum theil versehrte Rothe au-
genblicklich in eine frische Purpur-Färb verändert hat, unzweifflich zum Zei-
gendes theuren Stillschweigens nach der heiligen Beicht, so der Heil. Mär-
tyrer mit seinem Tod versiegelt, und lieber den ungerechten Blut-BefehS
^snceLlsidurch seine Abstürtzung in den Moldau-Fluß hat wollen erfüllen
Lassen, als das geringste Wörtlein aus derKönigin Beicht dem Ehr - vergesse-
nen Versucher offenbaren.
Die Heiligsprechung dieses fast allgemeinen kmrong, (so schon vorher-
durch einhellige Übereinstimmung des V olcks,und unausgesetzteWunderwerck
vor einen Heiligen gehalten und geehret worden,) hat LenL6iÄu8der XIII.
diesesNahmens Römischer Pabst, mit denengrösten Kirchen- Leremomen
den 19- ^2rcü anno 1729. vorgenommen/ und sein Fest auf den r6. May an-
gesetzt, wie in denen Tagzeiten befindlich.
Tseculurn VIII""
Das Achte Jahrhundert des Klosters
Niederaltaich/ von anno 1431. biß anno 1531.
^NiAßofft-erwehnterHerrAbbtloKsnnsZ zuNiederaltaich nicht alleiK
das vorige Jahrhundert glücklich beschlossen, sondern auch das jetzig^
sowirunterHänden haben, aus Gnaden GOtkes angefangen habezanna
beglaubet der noch verhandene Kauff-Brief, Krafft dessen anno 14zr. 1431.
Probst Erasmus zu Rünchna mit Oon5«n8 Herrn Abbten ^oann. das Erb-
Recht ausemGm zu Gemansperg erhandelt. ^niro k4Zz. hat Abbt Joannes I4ZZ.
S auch
Recht oder V-Wtgülr rc. dann Gelt ,Gilc, oder Pfündjchasft,umb
Rirchen und derftlben Rirchen-Recht rc.
Übrigens hat dieses verflossene 8scu!um insonderheit andencklich gemacht
der Sieg-reiche Marter-Kampss8r. Hannis von Xepomuck, in Boheim
gebohren, des hohen Dohm-Stiffts zu Prag Lanonicus, ^ence8l3iIZnL-
vi, des schlechten Regemens Hof-Prediger, der guten Königin ZoannL aber
Beicht-Vater, dessen gebenedeyte Zungnach zoo. Jahren ( wahrenden Ea-
non;2Ltion3-krocs58)von denen Häbstllchen Lommiüarien gantz unveewe-
sen und recht lebhafft erfunden worben, auch bey wurcklicher inHeWon zum
neuen Wunder in etwas aufgeschwollen, und die zum theil versehrte Rothe au-
genblicklich in eine frische Purpur-Färb verändert hat, unzweifflich zum Zei-
gendes theuren Stillschweigens nach der heiligen Beicht, so der Heil. Mär-
tyrer mit seinem Tod versiegelt, und lieber den ungerechten Blut-BefehS
^snceLlsidurch seine Abstürtzung in den Moldau-Fluß hat wollen erfüllen
Lassen, als das geringste Wörtlein aus derKönigin Beicht dem Ehr - vergesse-
nen Versucher offenbaren.
Die Heiligsprechung dieses fast allgemeinen kmrong, (so schon vorher-
durch einhellige Übereinstimmung des V olcks,und unausgesetzteWunderwerck
vor einen Heiligen gehalten und geehret worden,) hat LenL6iÄu8der XIII.
diesesNahmens Römischer Pabst, mit denengrösten Kirchen- Leremomen
den 19- ^2rcü anno 1729. vorgenommen/ und sein Fest auf den r6. May an-
gesetzt, wie in denen Tagzeiten befindlich.
Tseculurn VIII""
Das Achte Jahrhundert des Klosters
Niederaltaich/ von anno 1431. biß anno 1531.
^NiAßofft-erwehnterHerrAbbtloKsnnsZ zuNiederaltaich nicht alleiK
das vorige Jahrhundert glücklich beschlossen, sondern auch das jetzig^
sowirunterHänden haben, aus Gnaden GOtkes angefangen habezanna
beglaubet der noch verhandene Kauff-Brief, Krafft dessen anno 14zr. 1431.
Probst Erasmus zu Rünchna mit Oon5«n8 Herrn Abbten ^oann. das Erb-
Recht ausemGm zu Gemansperg erhandelt. ^niro k4Zz. hat Abbt Joannes I4ZZ.
S auch