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den, um welche der Amhofin 8pecie ausdie Versicherung hassten, die Abstat-
tung aber erst anno i674. anfangen solle, mit Vorbehalt der vorigen Clausuln,
daßnemlich ausm Fall nicht Zuhaltens dem Closter das Dominium ipso ssÄo
zustehen, und die CeKion des Amhofs auch ipso saLbo relol virt seyn solle, nach
welchem der Paffauische LonsLns den zo.^uZ. der Chur-Bayrischs aber erst
den I4»^lov. anno 1668. erfolget ist.
Zu mehrerer Erläuterung und Unterricht des quLttiomrten Schadens
halber, hat man nicht ermangeln wollen, zwey nachfolgende kroäuÄa zu com-
inunLLirem
Clusters Ansthtatt der jährlichettErrrättttuß des Verkauffrm
Amhofs zu Jstchovett.
krimo ist der Hosjedesmahh da er beym Closter gewest, durch dieLeibge-
dinger mit 22. Schaf allerlei) Traids besacumt worden, wovondann zu mittel-
mäßigen Jahren auf die 70. Schaf Winter- und wenigstens so. SchafSom-
mer-Traid gefallen, davon der Zehend des Closters 1 z. Schaf trifft.
8eeun6o hat er gedient alle Jahr I Z. SchafallerleyTraid, nemlich zwey
SchafWaitzen, 4.SchafKorn, z.SchafGersten, und 4.SchafHaber» Der
Waitzen bey mittelmäßigen Jahren zu 1o^ thut 20. fi. das SchafKom pro 8.
macht Z2. fl. Gersten pro 6. thut 18. fl. der Haber zu 5. macht 20. fl.
lerrio trifft die beständige Grund-Gült in Geld 12. fi. Kuchen-G'ült oder
Dienst, 16. Gänse,, z 2. Hennen, und das Käß-Geld 1. fi. zo. Kr. Die Ganse
eine pro 15. Kreutzer, eine Henne pro s.Kr. angeschlagen, thun die Gänse z.ß^
4s. Kreutzer, die Hennen z.fi. 12. Kr. Alles zusammen neben dem jährlichen
Holtz-Geld z. fi. 11. fi. 27. Kreutzer. Summa: r 1 z. fi. 27. Kr.
(^uLrro ist dieser Hofbiß dahin nur aufLeib, und aufeinemeintzigen Leib
zu Zoo. auch wohl zu 400. fi.überlassen worden, woraus abzunehmen, inwis
weit das Closter das Seimge vermindert, wann ein Leibgeding sich gar auf2o.
Jahr erstrecken soll. Hierzu kommt noch
(^uinro der Tod-Fall aufAbgang eines Leibgedingers, und vom neuen
Mayr der Zustand, so ebenfalls auf die 20. biß zo.fi. sich belauffet, ohnedie
Brieferey; Herentgegen hat das Closter nebst demZehsnd die blesse?ensiou
Anfangs nur pro zo. fl. samt denen Mpulixten Frey-Jahren eingemarcket.
Moßisiher GegenEmwurff, daß inau durch den erkauffem Arm
Hof seme und mehr bessere»
, Wei! über Erbauung des abgebrennten Hoss gar gewiß 1000. fl. ergehen.
Hatte nun Herr Besitzer diß Geld genommen- und eine Schuld eju^em,
HUSQ-
den, um welche der Amhofin 8pecie ausdie Versicherung hassten, die Abstat-
tung aber erst anno i674. anfangen solle, mit Vorbehalt der vorigen Clausuln,
daßnemlich ausm Fall nicht Zuhaltens dem Closter das Dominium ipso ssÄo
zustehen, und die CeKion des Amhofs auch ipso saLbo relol virt seyn solle, nach
welchem der Paffauische LonsLns den zo.^uZ. der Chur-Bayrischs aber erst
den I4»^lov. anno 1668. erfolget ist.
Zu mehrerer Erläuterung und Unterricht des quLttiomrten Schadens
halber, hat man nicht ermangeln wollen, zwey nachfolgende kroäuÄa zu com-
inunLLirem
Clusters Ansthtatt der jährlichettErrrättttuß des Verkauffrm
Amhofs zu Jstchovett.
krimo ist der Hosjedesmahh da er beym Closter gewest, durch dieLeibge-
dinger mit 22. Schaf allerlei) Traids besacumt worden, wovondann zu mittel-
mäßigen Jahren auf die 70. Schaf Winter- und wenigstens so. SchafSom-
mer-Traid gefallen, davon der Zehend des Closters 1 z. Schaf trifft.
8eeun6o hat er gedient alle Jahr I Z. SchafallerleyTraid, nemlich zwey
SchafWaitzen, 4.SchafKorn, z.SchafGersten, und 4.SchafHaber» Der
Waitzen bey mittelmäßigen Jahren zu 1o^ thut 20. fi. das SchafKom pro 8.
macht Z2. fl. Gersten pro 6. thut 18. fl. der Haber zu 5. macht 20. fl.
lerrio trifft die beständige Grund-Gült in Geld 12. fi. Kuchen-G'ült oder
Dienst, 16. Gänse,, z 2. Hennen, und das Käß-Geld 1. fi. zo. Kr. Die Ganse
eine pro 15. Kreutzer, eine Henne pro s.Kr. angeschlagen, thun die Gänse z.ß^
4s. Kreutzer, die Hennen z.fi. 12. Kr. Alles zusammen neben dem jährlichen
Holtz-Geld z. fi. 11. fi. 27. Kreutzer. Summa: r 1 z. fi. 27. Kr.
(^uLrro ist dieser Hofbiß dahin nur aufLeib, und aufeinemeintzigen Leib
zu Zoo. auch wohl zu 400. fi.überlassen worden, woraus abzunehmen, inwis
weit das Closter das Seimge vermindert, wann ein Leibgeding sich gar auf2o.
Jahr erstrecken soll. Hierzu kommt noch
(^uinro der Tod-Fall aufAbgang eines Leibgedingers, und vom neuen
Mayr der Zustand, so ebenfalls auf die 20. biß zo.fi. sich belauffet, ohnedie
Brieferey; Herentgegen hat das Closter nebst demZehsnd die blesse?ensiou
Anfangs nur pro zo. fl. samt denen Mpulixten Frey-Jahren eingemarcket.
Moßisiher GegenEmwurff, daß inau durch den erkauffem Arm
Hof seme und mehr bessere»
, Wei! über Erbauung des abgebrennten Hoss gar gewiß 1000. fl. ergehen.
Hatte nun Herr Besitzer diß Geld genommen- und eine Schuld eju^em,
HUSQ-