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6iciret, und wohl appelli'ret worden, solchemnach derselbe von des Closters
Klage ab5oivirtseyn, wegen der i ioo.fi. aber, so das Closter zu prLtenäiren,
es beym UrtheilLands-Fürstlicher Regierung verbleiben solle.
Unter die letztem Streit-Sachen gehöret der kro oesg mit denen Henger-
spergern, und einige andere. Zuverwundern ist, wie doch hochgedachter Herr
Abbt nicht allein zuBestreitung der von selbst begrifflichen Ausgaben auf so vie-
le Gebäu, und in anderweg, sondern auch zu Erleichterung grosser Schulden,
und Einhandlung gewisser Güther, die Mittet habe auöfinden können, da über
dißwegendes Spanischen 8ucceüion-Kriegs, (den Herr Abbt^otoio allezeit
m seinem Closter persöhnlich ausgedauret,) viel tausend Gulden aufgelauffen.
Unser Seits können wir es nicht begriffen, sondern verehren den Göttlichen
Seegen, und sehen es im Merck, daß Herr Abbt Cai gottseeli^en AndenckensL
zu einem seiner Vertrauten gesprochen, als jetzt regierender gnädiger Herr, da-
mablen Schaffner, seine Jahr-Rechnung übergeben, und wider alles Verhof-
ftn einen nocablen Rest herein ausgezigt hat: Ver2L)LU8eLkcumeo. Für-
wahr GOrr ist mir diesem Mann.
Wirdürffenwohlsagen, daß auch die hohen Aemter mit )o5cione seyn;
sintemahlenSe.Päbstl. Heiligkeit Oemen8 der Eilffte dieses Nahmens un-
fern Hochwürdigen gnädigen Herrn, samt seinen Nachfolgern anno 1718. mit anns
derAbbteylichen^o^ecca beehret. 1718.
-^nno i726.isterunddeffen8ucce6ore8v0M'6eneäiLko XIII. Römisch. 172^.
Pabst, CaÜrnenÜ8 mit denen krivileZüs dasiger LonZre^arion erklä-
ret worden.
CeopoI6u8 der Grosse, Glor-würdigster Gedachtnuß, Römischer Kay-
ser,hat ^oboionem mit dem Closter und allen kerrinenrien, bey^erster Einrich-
tung Dero Krieg-Volcks in unser Vaterland, mit einer anständigen 8a!ve-
Ouaräia mocü proprio versehen lassen.
Die gnädigsten Lands-Fürsten haben ihn mit denen Seinigen in hohen
Schutz genommen, und alle Clösterliche Gerechtsame, Hand-Vesten, krivils-
tzis Lee. con6rm>ret.
Von Hochlöbl.Landschafftist Abbt ^okcio anno i720.zumrc. rc. krLla-
ren-Steurer, anno 1722. zum Land-Steurer, und endlich anno i7zo.zur 17^.
würcklichen Verordnung erwählet worden.
-^.nno 17z 1. liessen Se.Hochwürdenund Gnaden die erforderlichen An- 17z?»
statten zu Begehung des Zehenden 8Lcul i, oder vollständigen tausenden Jubel-
Jahrs von Anfang unsers Closters vorkehren durch sinnreiche Einholung dec
sammten H. Reliquien, die man auf eine sehr anmuthige Weise ob dem Donau-
Fluß unter doppelten Trompeten-und Paucken-Schall, auch allerseits don-
Cc 2 nern-
6iciret, und wohl appelli'ret worden, solchemnach derselbe von des Closters
Klage ab5oivirtseyn, wegen der i ioo.fi. aber, so das Closter zu prLtenäiren,
es beym UrtheilLands-Fürstlicher Regierung verbleiben solle.
Unter die letztem Streit-Sachen gehöret der kro oesg mit denen Henger-
spergern, und einige andere. Zuverwundern ist, wie doch hochgedachter Herr
Abbt nicht allein zuBestreitung der von selbst begrifflichen Ausgaben auf so vie-
le Gebäu, und in anderweg, sondern auch zu Erleichterung grosser Schulden,
und Einhandlung gewisser Güther, die Mittet habe auöfinden können, da über
dißwegendes Spanischen 8ucceüion-Kriegs, (den Herr Abbt^otoio allezeit
m seinem Closter persöhnlich ausgedauret,) viel tausend Gulden aufgelauffen.
Unser Seits können wir es nicht begriffen, sondern verehren den Göttlichen
Seegen, und sehen es im Merck, daß Herr Abbt Cai gottseeli^en AndenckensL
zu einem seiner Vertrauten gesprochen, als jetzt regierender gnädiger Herr, da-
mablen Schaffner, seine Jahr-Rechnung übergeben, und wider alles Verhof-
ftn einen nocablen Rest herein ausgezigt hat: Ver2L)LU8eLkcumeo. Für-
wahr GOrr ist mir diesem Mann.
Wirdürffenwohlsagen, daß auch die hohen Aemter mit )o5cione seyn;
sintemahlenSe.Päbstl. Heiligkeit Oemen8 der Eilffte dieses Nahmens un-
fern Hochwürdigen gnädigen Herrn, samt seinen Nachfolgern anno 1718. mit anns
derAbbteylichen^o^ecca beehret. 1718.
-^nno i726.isterunddeffen8ucce6ore8v0M'6eneäiLko XIII. Römisch. 172^.
Pabst, CaÜrnenÜ8 mit denen krivileZüs dasiger LonZre^arion erklä-
ret worden.
CeopoI6u8 der Grosse, Glor-würdigster Gedachtnuß, Römischer Kay-
ser,hat ^oboionem mit dem Closter und allen kerrinenrien, bey^erster Einrich-
tung Dero Krieg-Volcks in unser Vaterland, mit einer anständigen 8a!ve-
Ouaräia mocü proprio versehen lassen.
Die gnädigsten Lands-Fürsten haben ihn mit denen Seinigen in hohen
Schutz genommen, und alle Clösterliche Gerechtsame, Hand-Vesten, krivils-
tzis Lee. con6rm>ret.
Von Hochlöbl.Landschafftist Abbt ^okcio anno i720.zumrc. rc. krLla-
ren-Steurer, anno 1722. zum Land-Steurer, und endlich anno i7zo.zur 17^.
würcklichen Verordnung erwählet worden.
-^.nno 17z 1. liessen Se.Hochwürdenund Gnaden die erforderlichen An- 17z?»
statten zu Begehung des Zehenden 8Lcul i, oder vollständigen tausenden Jubel-
Jahrs von Anfang unsers Closters vorkehren durch sinnreiche Einholung dec
sammten H. Reliquien, die man auf eine sehr anmuthige Weise ob dem Donau-
Fluß unter doppelten Trompeten-und Paucken-Schall, auch allerseits don-
Cc 2 nern-