Vorwort.
Der verhältnismäßig umfangreichste Teil von Emil Ritterlings
handschriftlichem Nachlaß bestand, wenn man von den schon in
Ritterlings monumentalem Pauly-Wissowa-Artikel „Legio“ voll
ausgewerteten Papieren absieht, aus einer nach Provinzen und
innerhalb dieser nach Truppenkörpern geordneten Sammlung der
auf die Auxilien des Prinzipats bezüglichen Inschriften, soweit
diese Ritterling bis etwa 1925 durch den Druck bekannt geworden
waren.
Diese Sammlung gab die Inschriften, die Ritterling zumeist
mit erstaunlicher Sorgfalt aus den von ihm benützten Druck-
werken durchgepaust hatte, vielfach nach heute längst veralteten
Publikationen wieder; da insbesondere die rheinischen Inschriften,
soweit sie schon Brambachs Corpus inscriptionum Rhenanarum
(1867) geboten hatte, nach diesem, nicht nach CIL XIII zitiert
waren, so hatte Ritterling die Anlage dieser Exzerpten schon vor
1905 weit gefördert. Obwohl für die Zwecke des vorliegenden
Bandes das von ihm ausgezogene Material nur in geringem
Maße über dasjenige hinausgeht, das man in Rieses Sammlung
„Das rheinische Germanien in den Inschriften“ (1914) und in
Vollmers Inscriptiones Baiuariae Romanae (1915) bequem benützen
kann, so hat mir doch Ritterlings Sammlung, indem sie mich
der systematischen Durcharbeitung einer Reihe von Jahrgängen
der Annee epigraphique und einiger anderer Veröffentlichungen
überhob, und nicht am wenigsten durch die Handlichkeit der
losen Zettel, aus denen sie bestand, bei der Behandlung der
nichtlegionaren Truppenkörper gute, Zeit sparende Dienste
geleistet.
Im übrigen fand sich in Ritterlings Nachlaß außer dem
Manuskript der „Fasti“, das ich gesondert veröffentliche, nur
wenig auf die Geschichte des römischen Deutschland Bezügliches:
Der verhältnismäßig umfangreichste Teil von Emil Ritterlings
handschriftlichem Nachlaß bestand, wenn man von den schon in
Ritterlings monumentalem Pauly-Wissowa-Artikel „Legio“ voll
ausgewerteten Papieren absieht, aus einer nach Provinzen und
innerhalb dieser nach Truppenkörpern geordneten Sammlung der
auf die Auxilien des Prinzipats bezüglichen Inschriften, soweit
diese Ritterling bis etwa 1925 durch den Druck bekannt geworden
waren.
Diese Sammlung gab die Inschriften, die Ritterling zumeist
mit erstaunlicher Sorgfalt aus den von ihm benützten Druck-
werken durchgepaust hatte, vielfach nach heute längst veralteten
Publikationen wieder; da insbesondere die rheinischen Inschriften,
soweit sie schon Brambachs Corpus inscriptionum Rhenanarum
(1867) geboten hatte, nach diesem, nicht nach CIL XIII zitiert
waren, so hatte Ritterling die Anlage dieser Exzerpten schon vor
1905 weit gefördert. Obwohl für die Zwecke des vorliegenden
Bandes das von ihm ausgezogene Material nur in geringem
Maße über dasjenige hinausgeht, das man in Rieses Sammlung
„Das rheinische Germanien in den Inschriften“ (1914) und in
Vollmers Inscriptiones Baiuariae Romanae (1915) bequem benützen
kann, so hat mir doch Ritterlings Sammlung, indem sie mich
der systematischen Durcharbeitung einer Reihe von Jahrgängen
der Annee epigraphique und einiger anderer Veröffentlichungen
überhob, und nicht am wenigsten durch die Handlichkeit der
losen Zettel, aus denen sie bestand, bei der Behandlung der
nichtlegionaren Truppenkörper gute, Zeit sparende Dienste
geleistet.
Im übrigen fand sich in Ritterlings Nachlaß außer dem
Manuskript der „Fasti“, das ich gesondert veröffentliche, nur
wenig auf die Geschichte des römischen Deutschland Bezügliches: