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Hans von Gemmingen, welcher der Reiche heißt. Er
ist der Sohn Dieters von Gemmingen und der Els von
Hrankenstein, nnd um 1394 geboren. Er hatte ein Sechstel
an Gemmingen und einige Zehnten zu Stebbach und Reichen-
zimmern, und es ist deßhalb leicht zu ersehen, ivas nach Rein-
hard's von Gemmingen Stammbaum Pleikard Land-
schad schrieb, „daß dieser Hans ansangs sehr arm gewesen sei,,
daß er auch nicht ein Pferd zu erhalten vermochte, was zn jener
Zeit, da ein Edelmann selten weniger als vier reisige Pferde
hielt, sehr wenig war; aber wcr ift reicher, als wen Gott segnet?
Er ist nachher so reich geworden, daß man ihn überall den
reichen Hansen nannte; von 1450 au wird er auch Hans der
ältere, Hans von Gudenberg genannt. Er besaß zuletzt
ein Drittel an Gemmingen, Guttenberg sammt zugehörigen Dör-
fern, ein Viertel an Bönnigheini und Erligheim, einen Theil an
Widdern, halb Jttlingen nnd sonst viel stattliche Güter, dazu
die Pfandschillinge der Aemter Neuenstatt nnd Möckmühl, wie
auch Eppingen, Kleingartach, Niederhofen, Stetten und einen
Theil an Großgartach. Er ist ein gesnnder Mann und von so
großem Leibesvermögen gewesen, daß er an einem Tage von Am-
berg bis Neustatt am Kocher geritten, am selbigen Tage noch
pürschen ging und noch einen Wettlauf hielt. Jm Jahr 1437
wird ihm Nenstatt am Kocher und bald nachher Möckmühl ver-
setzt; uni diese Zeit war er anch Vicedom zu Amberg. 1446
war er Pfälzgraf Ludwig's Rath und hilft den Krieg zwischen
Erzherzog Albrecht und den Eidgenosfen beilegen. 1459 gibt
ihm Ulrich von Württemberg als Vormund Eber-
hard's von Württemberg auf Wiederkauf zu kaufen das
Stättlein Gartach sammt Niederhofen und Stetten um 7500
Gulden. Später wurde der Kauf auf den doppelten Betrag er-
höht und 1564 von Ludwig von Württemberg gelös't.
Als 1462 Friedrich der Siegreiche von der Pfalz ein
Hofgericht errichtete, war Hans von Gudenberg Doctor,
was dieser Hans gewesen sein muß. „Hieraus erscheint, daß er
ein wohlgualificirter Mann und zu allen Sätteln gerecht ge-
wesen, konnte reiten und reden, ließ sich zn Jndiciall und Regi-
Hans von Gemmingen, welcher der Reiche heißt. Er
ist der Sohn Dieters von Gemmingen und der Els von
Hrankenstein, nnd um 1394 geboren. Er hatte ein Sechstel
an Gemmingen und einige Zehnten zu Stebbach und Reichen-
zimmern, und es ist deßhalb leicht zu ersehen, ivas nach Rein-
hard's von Gemmingen Stammbaum Pleikard Land-
schad schrieb, „daß dieser Hans ansangs sehr arm gewesen sei,,
daß er auch nicht ein Pferd zu erhalten vermochte, was zn jener
Zeit, da ein Edelmann selten weniger als vier reisige Pferde
hielt, sehr wenig war; aber wcr ift reicher, als wen Gott segnet?
Er ist nachher so reich geworden, daß man ihn überall den
reichen Hansen nannte; von 1450 au wird er auch Hans der
ältere, Hans von Gudenberg genannt. Er besaß zuletzt
ein Drittel an Gemmingen, Guttenberg sammt zugehörigen Dör-
fern, ein Viertel an Bönnigheini und Erligheim, einen Theil an
Widdern, halb Jttlingen nnd sonst viel stattliche Güter, dazu
die Pfandschillinge der Aemter Neuenstatt nnd Möckmühl, wie
auch Eppingen, Kleingartach, Niederhofen, Stetten und einen
Theil an Großgartach. Er ist ein gesnnder Mann und von so
großem Leibesvermögen gewesen, daß er an einem Tage von Am-
berg bis Neustatt am Kocher geritten, am selbigen Tage noch
pürschen ging und noch einen Wettlauf hielt. Jm Jahr 1437
wird ihm Nenstatt am Kocher und bald nachher Möckmühl ver-
setzt; uni diese Zeit war er anch Vicedom zu Amberg. 1446
war er Pfälzgraf Ludwig's Rath und hilft den Krieg zwischen
Erzherzog Albrecht und den Eidgenosfen beilegen. 1459 gibt
ihm Ulrich von Württemberg als Vormund Eber-
hard's von Württemberg auf Wiederkauf zu kaufen das
Stättlein Gartach sammt Niederhofen und Stetten um 7500
Gulden. Später wurde der Kauf auf den doppelten Betrag er-
höht und 1564 von Ludwig von Württemberg gelös't.
Als 1462 Friedrich der Siegreiche von der Pfalz ein
Hofgericht errichtete, war Hans von Gudenberg Doctor,
was dieser Hans gewesen sein muß. „Hieraus erscheint, daß er
ein wohlgualificirter Mann und zu allen Sätteln gerecht ge-
wesen, konnte reiten und reden, ließ sich zn Jndiciall und Regi-