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des
Es ist danach die Behauptung gerechtfertigt, dass
zu dieser Zeit die beiden romanischen Türme oder zum
mindesten der Südturm noch standen. Während
die Innenpfeiler dieses letzteren bereits die gotischen
Verstärkungen resp. Umkleidungen A und B erhalten
hatten, waren diejenigen des Nordturms noch in
ihrem ursprünglichen Zustand mit Ausnahme nur
des Pfeilers C, dessen untere Teile möglichenfalls
bereits eine gotische Umänderung erfahren hatten.
Die mittlere Giebelmauer zwischen den beiden
Türmen mit dem Hauptportal einschliesslich der
flankierenden Strebepfeiler hatte die Höhe
Triforiums unter der grossen
Rose erreicht, während die
übrigen Aussenwände bei I und
II bis etwa Kapitälhöhe der
Seitenschiffe, die Strebepfeiler
daselbst bis über die ersten
Wimperge hinaus und die
übrigen Strebepfeiler vermutlich
erst bis auf einige Meter über
Strassenboden hochgeführt
waren.
Der Brand, der auch die
Glocken mit dem Glockenstuhl
zerstörte, wird dann die Ver-
anlassung zur Niederlegung des
nördlichen Turmes gewesen
sein, in Verfolg dessen alsdann
die Ausführung der Turmpfeiler
C und D, letzterer mit seiner
eigenartigen Fundamentierung
sowie die Anlage der Aussen-
später begonnen sein muss, wird durch den Augen-
schein, durch die andersartige Gestaltung verschie-
dener Einzelheiten bewiesen.
So sehen wir hinter den beiden das nördliche
Seitenportal flankierenden seitlichen Wimpergen eine
Ausschmückung der Rückwand vermittelst Masswerk-
rosetten. Das Fehlen derselben an den entsprechenden
Stellen am Südturm deutet auf die Absicht hin, ein
zweckloses Übermass an Schmuck beim Weiterbau
zu vermeiden. Durch dieses Streben nach Verein-
fachung erklärt es sich auch, dass die feine durch-
brochene Galeriebrüstung, welche sich oberhalb der
Abb. 16. Umbau des Westbaues. Grundriss. 3 Bauperiode.
mauern in Angriff
wurde. Neben dieser Annahme würde noch die Mög-
lichkeit bestehen, dass bereits kurz vor dem Brande
der alte Nordturm niedergelegt und mit der Ausführ-
ung des Neubaues begonnen worden ist. Auch damit
wäre das Fehlen jeglicher Brandspuren im Bereich des
Pfeilers D erklärt, obschon die abweichende Fundie-
rung desselben, die ja den vorherigen Abbruch
des Aufgehenden voraussetzt, auf grössere, den
letzteren veranlassende Bauschäden, wie sie durch
eine Brandkatastrophe hervorgerufen werden konnten,
schliessen lässt. Anderseits wäre damit auch das
Vorhandensein von Brandspuren in der Nähe des
Pfeilers C direkt neben dem nördlichen Turmportal
erklärt, und würde der Umstand, dass an dieser
Stelle der Unterschied zwischen beschädigten und
den unmittelbar darüber lagernden unbeschädigten
Steinen sehr deutlich erkennbar ist, zugleich die
Höhe des Nordturmes im Augenblick des Brandes
(3,i8 m über dem Boden) angeben.
Noch schwieriger ist die Beantwortung der
Frage über den Zeitpunkt der Niederlegung des
Südturms. Dass mit dem Neubau an dieser Stelle
vorhin erwähnten Rosetten und hinter dem grossen
Wimperg des nördlichen Turmportals zeigt, beim Süd-
turm fehlt. (Abb. 11 und 12). Dass dieselbe auch an
dieser Stelle beabsichtigt war, zeigen die an den Pfosten
angearbeiteten Ansätze; und offenbar aus der Ab-
sicht heraus, auf allen die grosse Wirkung beein-
trächtigenden und deshalb überflüssigen Schmuck zu
verzichten, ist deren Ausführung ebenso wie die
der Wandverzierung unterhalb derselben unter-
blieben. Dass im Inneren des Südturms der Sockel
des südwestlichen Eckdienstes anders und zwar in
jüngeren Formen gestaltet ist, als die übrigen, ist
bereits erwähnt worden. All dieses spricht dafür,
dass mit der Ausführung des Südturms später be-
gonnen worden ist, als mit dem Nordturm.
Auch über den weiteren Verlauf der Bauarbeiten
gibt uns eine genaue Untersuchung den gewünschten
Aufschluss.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass
die Höhenlage der inneren Turmpfeilerkapitäle sowie
der entsprechenden Bögen, ferner auch die in der
Rückwand des innern Triforiumganges des Nordturms
des
Es ist danach die Behauptung gerechtfertigt, dass
zu dieser Zeit die beiden romanischen Türme oder zum
mindesten der Südturm noch standen. Während
die Innenpfeiler dieses letzteren bereits die gotischen
Verstärkungen resp. Umkleidungen A und B erhalten
hatten, waren diejenigen des Nordturms noch in
ihrem ursprünglichen Zustand mit Ausnahme nur
des Pfeilers C, dessen untere Teile möglichenfalls
bereits eine gotische Umänderung erfahren hatten.
Die mittlere Giebelmauer zwischen den beiden
Türmen mit dem Hauptportal einschliesslich der
flankierenden Strebepfeiler hatte die Höhe
Triforiums unter der grossen
Rose erreicht, während die
übrigen Aussenwände bei I und
II bis etwa Kapitälhöhe der
Seitenschiffe, die Strebepfeiler
daselbst bis über die ersten
Wimperge hinaus und die
übrigen Strebepfeiler vermutlich
erst bis auf einige Meter über
Strassenboden hochgeführt
waren.
Der Brand, der auch die
Glocken mit dem Glockenstuhl
zerstörte, wird dann die Ver-
anlassung zur Niederlegung des
nördlichen Turmes gewesen
sein, in Verfolg dessen alsdann
die Ausführung der Turmpfeiler
C und D, letzterer mit seiner
eigenartigen Fundamentierung
sowie die Anlage der Aussen-
später begonnen sein muss, wird durch den Augen-
schein, durch die andersartige Gestaltung verschie-
dener Einzelheiten bewiesen.
So sehen wir hinter den beiden das nördliche
Seitenportal flankierenden seitlichen Wimpergen eine
Ausschmückung der Rückwand vermittelst Masswerk-
rosetten. Das Fehlen derselben an den entsprechenden
Stellen am Südturm deutet auf die Absicht hin, ein
zweckloses Übermass an Schmuck beim Weiterbau
zu vermeiden. Durch dieses Streben nach Verein-
fachung erklärt es sich auch, dass die feine durch-
brochene Galeriebrüstung, welche sich oberhalb der
Abb. 16. Umbau des Westbaues. Grundriss. 3 Bauperiode.
mauern in Angriff
wurde. Neben dieser Annahme würde noch die Mög-
lichkeit bestehen, dass bereits kurz vor dem Brande
der alte Nordturm niedergelegt und mit der Ausführ-
ung des Neubaues begonnen worden ist. Auch damit
wäre das Fehlen jeglicher Brandspuren im Bereich des
Pfeilers D erklärt, obschon die abweichende Fundie-
rung desselben, die ja den vorherigen Abbruch
des Aufgehenden voraussetzt, auf grössere, den
letzteren veranlassende Bauschäden, wie sie durch
eine Brandkatastrophe hervorgerufen werden konnten,
schliessen lässt. Anderseits wäre damit auch das
Vorhandensein von Brandspuren in der Nähe des
Pfeilers C direkt neben dem nördlichen Turmportal
erklärt, und würde der Umstand, dass an dieser
Stelle der Unterschied zwischen beschädigten und
den unmittelbar darüber lagernden unbeschädigten
Steinen sehr deutlich erkennbar ist, zugleich die
Höhe des Nordturmes im Augenblick des Brandes
(3,i8 m über dem Boden) angeben.
Noch schwieriger ist die Beantwortung der
Frage über den Zeitpunkt der Niederlegung des
Südturms. Dass mit dem Neubau an dieser Stelle
vorhin erwähnten Rosetten und hinter dem grossen
Wimperg des nördlichen Turmportals zeigt, beim Süd-
turm fehlt. (Abb. 11 und 12). Dass dieselbe auch an
dieser Stelle beabsichtigt war, zeigen die an den Pfosten
angearbeiteten Ansätze; und offenbar aus der Ab-
sicht heraus, auf allen die grosse Wirkung beein-
trächtigenden und deshalb überflüssigen Schmuck zu
verzichten, ist deren Ausführung ebenso wie die
der Wandverzierung unterhalb derselben unter-
blieben. Dass im Inneren des Südturms der Sockel
des südwestlichen Eckdienstes anders und zwar in
jüngeren Formen gestaltet ist, als die übrigen, ist
bereits erwähnt worden. All dieses spricht dafür,
dass mit der Ausführung des Südturms später be-
gonnen worden ist, als mit dem Nordturm.
Auch über den weiteren Verlauf der Bauarbeiten
gibt uns eine genaue Untersuchung den gewünschten
Aufschluss.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass
die Höhenlage der inneren Turmpfeilerkapitäle sowie
der entsprechenden Bögen, ferner auch die in der
Rückwand des innern Triforiumganges des Nordturms