bereits erwähnt, sie auch an dieser Stelle, wenn
nicht ausgeführt, so doch zum mindestens beabsich-
tigt war. Auch die zwischen den Wimpergen der
untersten äusseren Ar-
katur und die Ebene
des Stabswerks sich zu
beiden Seiten des Haupt-
portals noch einschieben-
den Mauerflächen, welche
zwischen Profilstäben
die Spuren abgehauener
Konsolen und Baldachine
zeigen und auf welche
oben hingewiesen wor-
den ist, sind im Riss B
angegeben, wobei es
natürlich dahingestellt
bleiben könnte, ob die-
selben als Original-
schöpfung des Meisters
oder als übernommene
Reste eines älteren
Werkes angesehen wer-
den müssen39.
Oberhalb der vor-
hin beschriebenen
Grenze weicht die Aus-
führung wesentlich vom
Plane B ab. Aber bis
auf eine gewisse Höhe
scheint diese Abweich-
ung vom Risse B vom
Meister selbst vorge-
nommen worden zu sein,
sei es, dass derselbe
eine Verbesserung des
Entwurfs davon erhoffte,
sei es, dass ähnlich wie
beim Hauptportalgiebel
eine weitergehende figu-
rale Ausschmückung die d -
Veranlassung gab. Im
Gegensatz zum Plan
zeigt die zweite Ab-
treppung der Strebe-
pfeiler anstelle der Wim-
pergreihe einen Horizon-
talabschluss mit Posta-
ment zur Aufnahme je
eines Reiterstandbildes.
Gab das letztere etwa
die Veranlassung, die
Wimpergreihe durch ein Horizontalgesims zu er-
setzen, um dadurch etwa eine klarere Postament-
entwicklung zu ermöglichen1? Der komplizierte, der
Masswerkzeichnung sorgfältig angepasste Fugen-
schnitt lässt jedenfalls auf den Meister der unteren
Parteien schliessen. Die Gestaltung der Strebe-
pfeilerabtreppung an dieser Stelle darf sodann wohl
als Beweismittel dafür
angesehen werden, dass
gelegentlich ihrer Aus-
führung die gegenüber
dem Entwurf in dieser
Flöhe vorgenommene
Veränderung im Stab-
werk der Turmwand-
fläche noch nicht beab-
sichtigt war. Mehr noch
als die Fassung im Plan
verlangt dieselbe nach
einer organischen Ver-
bindung mit der Archi-
tektur der Turmwand,
die durch das Fehlen
der an dieser Stelle vor-
gesehenen Masswerk-
reihe unangenehm
unterbrochen ist. Kann
also die Strebepfeiler-
ausbildung in Höhe des
ersten Turmgeschoss-
bodens, wenn auch nicht
in Übereinstimmung mit
dem Riss B doch noch
als ein Werk desselben
Meisters gedeutet wer-
den, so ist dies jedenfalls
nicht der Fall hinsicht-
lich der Veränderung
beim Stabwerk, wobei
es natürlich nicht aus-
geschlossen sein wird,
dass diese Veränderung
erst vorgenommen
wurde, als Pfeiler und
Mauer bereits um einiges
höher geführt waren.
Bedeutsamer als die
bis jetzt besprochenen
Abweichungen von
unserem Bauriss, die
wie wir gesehen haben
teils in einer durch den
Zwang der Anpassung
an den alten Bau be-
dingten Reduzierung
der Höhenmasse, teils
in dem erweiterten Programm der figuralen Aus-
schmückung ihre Ursache finden, welche jedoch
durchaus nicht notwendig zur Voraussetzung eines
Wechsels in der Bauleitung zwängen, bedeutsamer
Abb. 26. Westfassade, Riss B ergänzt.
nicht ausgeführt, so doch zum mindestens beabsich-
tigt war. Auch die zwischen den Wimpergen der
untersten äusseren Ar-
katur und die Ebene
des Stabswerks sich zu
beiden Seiten des Haupt-
portals noch einschieben-
den Mauerflächen, welche
zwischen Profilstäben
die Spuren abgehauener
Konsolen und Baldachine
zeigen und auf welche
oben hingewiesen wor-
den ist, sind im Riss B
angegeben, wobei es
natürlich dahingestellt
bleiben könnte, ob die-
selben als Original-
schöpfung des Meisters
oder als übernommene
Reste eines älteren
Werkes angesehen wer-
den müssen39.
Oberhalb der vor-
hin beschriebenen
Grenze weicht die Aus-
führung wesentlich vom
Plane B ab. Aber bis
auf eine gewisse Höhe
scheint diese Abweich-
ung vom Risse B vom
Meister selbst vorge-
nommen worden zu sein,
sei es, dass derselbe
eine Verbesserung des
Entwurfs davon erhoffte,
sei es, dass ähnlich wie
beim Hauptportalgiebel
eine weitergehende figu-
rale Ausschmückung die d -
Veranlassung gab. Im
Gegensatz zum Plan
zeigt die zweite Ab-
treppung der Strebe-
pfeiler anstelle der Wim-
pergreihe einen Horizon-
talabschluss mit Posta-
ment zur Aufnahme je
eines Reiterstandbildes.
Gab das letztere etwa
die Veranlassung, die
Wimpergreihe durch ein Horizontalgesims zu er-
setzen, um dadurch etwa eine klarere Postament-
entwicklung zu ermöglichen1? Der komplizierte, der
Masswerkzeichnung sorgfältig angepasste Fugen-
schnitt lässt jedenfalls auf den Meister der unteren
Parteien schliessen. Die Gestaltung der Strebe-
pfeilerabtreppung an dieser Stelle darf sodann wohl
als Beweismittel dafür
angesehen werden, dass
gelegentlich ihrer Aus-
führung die gegenüber
dem Entwurf in dieser
Flöhe vorgenommene
Veränderung im Stab-
werk der Turmwand-
fläche noch nicht beab-
sichtigt war. Mehr noch
als die Fassung im Plan
verlangt dieselbe nach
einer organischen Ver-
bindung mit der Archi-
tektur der Turmwand,
die durch das Fehlen
der an dieser Stelle vor-
gesehenen Masswerk-
reihe unangenehm
unterbrochen ist. Kann
also die Strebepfeiler-
ausbildung in Höhe des
ersten Turmgeschoss-
bodens, wenn auch nicht
in Übereinstimmung mit
dem Riss B doch noch
als ein Werk desselben
Meisters gedeutet wer-
den, so ist dies jedenfalls
nicht der Fall hinsicht-
lich der Veränderung
beim Stabwerk, wobei
es natürlich nicht aus-
geschlossen sein wird,
dass diese Veränderung
erst vorgenommen
wurde, als Pfeiler und
Mauer bereits um einiges
höher geführt waren.
Bedeutsamer als die
bis jetzt besprochenen
Abweichungen von
unserem Bauriss, die
wie wir gesehen haben
teils in einer durch den
Zwang der Anpassung
an den alten Bau be-
dingten Reduzierung
der Höhenmasse, teils
in dem erweiterten Programm der figuralen Aus-
schmückung ihre Ursache finden, welche jedoch
durchaus nicht notwendig zur Voraussetzung eines
Wechsels in der Bauleitung zwängen, bedeutsamer
Abb. 26. Westfassade, Riss B ergänzt.