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ist oft merkwürdig verwickelt. Man erinnere sich nur an
die Geschichte des Maximilian-Grabmals zu Innsbruck und an
DürersVisirungen zu Grabmonumenten von P. Vischer, d. ü.
Damit sind wir zu einem Meister gelangt, welcher sich
an der Ausschmückung des Fuggerchors gleichfalls betheiligen
sollte. Weinbrenner hat übersehen, daß jenes Prachtgitter,
wovon noch ein Rest im Nürnberger Rathhans zu sehen ist,
in die Annakirche zu Augsburg bestimmt war. Bergan
gibt an, daß es 1513 von den Brüdern Ulrich, Georg und
Jakob Fugger bei Peter Vischer bestellt worden sei allein
Ulrich und Georg waren damals schon todt, also muß der
Vertrag entweder schon vor dem Tod Georg Fuggers (i. I.
1506), oder, wenn erst 1513, nur von Jakob Fugger ge-
schlossen worden sein? Die letztere Annahme wird sich wohl
als richtig erweisen.
1 S. Ul Dohme's Kunst und Künstler, 2. Bd., 1. Abth. S. 31,
32, 53 ff.
2 Lochner bemerkt in seinen Anmerkungen zu Joh. Neudörfer's
Nachrichten nur Folgendes: „Ulrich der alte, Georg und Jakob, die
Fugger, Gebrüder, hatten bei Peter Vischer das Gitter für ihre Capelle
im Frauenbrüderkloster zu Augsburg angedingt und ihm 1437 st.
11 Schilling 8 Haller schon daian und darauf bezahlt. Da aber so-
wohl zwischen diesen obgenannten Fuggern als auch ihren Erben, Ray-
mund, Anton und Jeronimus, den Fuggern, Gebrüdern und Vettern,
und dem Meister Peter Vischer Irrung entstanden war, indem die ge-
nannten Fugger meinten, das Gitter wäre nicht in der gedungnen
Weise gearbeitet worden, so wurde noch im Todesjahr des am 7. Jan.
1529 gestorbnen Meisters mit seinen Erben ein gütlicher Vertrag am
2. August getroffen, wodurch die Fugger sich aller Ansprüche auf das
Gitter begaben und dasselbe den Erben zu freier ungehinderter Ver-
fügung überließen." Wörtlich ist dieser Vertrag abgedruckt im Anzeiger
für Kunde deutscher Vorzeit (1870, Fbr.), einer Zeitschrift, welche mir
leider nicht zur Hand ist.
 
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