Metadaten

Oswald Weigel [Hrsg.]
Auktionskatalog / Oswald Weigel (Nr. 115): Auktionskatalog — 1921

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.59465#0111
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Auktionsbedingungen.
Di© Ersteher von Auktionsgegenständen erkennen die nachfolgenden. Bestim-
mungen ah:
1. Meine Auktionen werden — sofern Unruhen, Streiks usw. nicht die Ab-
haltung unmöglich machen — nicht aufgeschoben, es wird deshalb gebeten, 'die
Auftrage einige Tage vor Anfang der Auktion portofrei einzusenden und
zur Vermeidung von Irrtum nicht allein Seitenzahl und Nummer, sondern rauch
die Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei kurz vor oder während der.
Versteigerung einlaufenden Aufträgen übernehme ich nur in Ausnahmefällen ;eino
Verpflichtung der wunschgemäßen Besorgung. — Erledigung erfolgt in der
Reihenfolge der eingegangenen Aufträge; Abweichungen würden Benachteiligung
anderer bedeuten. — Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
2. Die Bücher sind sämtlich gut erhalten, wenn nicht das Gegenteil bemerkt
ist. Sollten sich wider Vermuten Defekte finden, oder sollten sich die Angaben
des Katalogs bei einem oder dem anderen Buche als irrtümlich herausstellen, so
werden begründete Reklamationen Auswärtiger bis zur Zeit von 6 Wochen nach
Schluß der Auktion gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder die
Bücher zurückgenommen. Jede nach jenem Termin eingehende Reklamation
oder Rücksendung muß dagegen ohne alle Berücksichtigung bleiben. Zur
Vermeidung aller Weitläufigkeiten wird auf diesen Punkt ganz besonders auf-
merksam gemacht. Ich behalte mir vor, in einzelnen Fällen die Kollation er-
steigerter Werke ’in meinem Auktionslokale bei Entnahme derselben zu bestim-
men, /auch wird die lange Reklamationsfrist *«icht für einzelne gekaufte Werke
sondern nur für umfangreichere Erwerbungen gewährt.
3. Alle Bücher, bei denen kein Einband angegeben ist, sind broschiert. Die
Abkürzung S. oder pag. tarn Schlüsse des Titels gibt die Seitenzahl des Werkes an.
4. Das Mindestangebot für eine Nummer ist M. 10.—, die Steigerungen beim
Bieten wolle man in den Preislagen bis M. 50.— um' mindestens je M. 1.—,
von M. 50.— bis M. 100.— um je M. 5.—, von M. 100.-- bis M. 500.— um
mindestens je Mi. 10.— und darüber hinaus um je M. 50.— bewirken.
5. Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von welcher
aus Rücksicht .auf evtl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht abgewichen
werden kann.
6. Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfolgt in zweifelhaften
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer. Die Entscheidung hier-
über steht ausschließlich der Auktionsleitung zu. Der Zuschlag kann wegen eines
Versehens des Versteigerers von diesem angefochten werden, wenn das Versehen
von ihm noch während der ..Versteigerung bemerkt und die Anfechtung unverzüg-
lich bekanntgegeben wird. Auch in diesem Falle findet ein nochmaliges Auf-
. legen der betr. Nummer statt.
7. Für alle Verkäufe wird ein Aufgeld von 15 0/0 auf die Entstehungspreise be-
rechnet, während bei Aufträgen, mit deren Besorgung das Auktions-Institut be-
traut wird, die übliche Provision von 15 0/0 auf beide hinzukommt. Aufträge, die
auf bestimmte Max im al preise lauten, werden dahin verstanden,, daß die vor
genannten Aufrechnungen von Aufgeld und Provision auf das Endgebot gemacht
werden können; bei schriftlichen Geboten mit der mißverständlichen Bezeichnung.,
„incl. Spesen“ wird nur bis zur Höhe von */o des Gebotes mitgesteigert, Portoc;
Verpackung und Versicherung aber trotzdem berechnet.
Größere Konvolute wolle man nur vor der Auktion, nicht während der
Versteigerung selbst, prüfen; Inhaltsangaben derselben für Auswärtige bereit-
willigst schriftlich zu Diensten.
8. Auktionsbücher erfordern selbstverständlich sofortige bare Zahlung, es kann
darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden. Alle Nachteile, welche daraus
entspringen, wenn das Erstandene nicht sofort abgenommen und bar eingelöst
wird, fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last. Insbesondere geht
mit der Erteilung des Zuschlags die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer
zufälligen Verschlechterung auf den Ersteher über.
9. An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind,
die Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter Be-
lastung des Portos, der Verpackung und der Versicherung, sowie Nachnahme des
Betrages. Die Beträge, der ausnahmsweise in Rechnung gelieferten Bücher wer-
den 30 Tage nach Absendung durch Postnachnahme oder Tratte erhoben, ohne
daß eine Verpflichtung der vorherigen Anzeige dieser Entnahme anerkannt wird.
An allen ausnahmsweise bei der Erstehung nicht sofort vollständig bezahlten
Bücher oder sonstigen Auktionsgegenständen behalte ich mir das Eigentumsrecht
bis zur vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises vor.
10. Erfüllungsort für die aus meinen Auktionen sich ergebenden beiderseitigen
Verpflichtungen ist Leipzig.
Leipzig, Königstrasse 1. Oswald Weigel.
Gedruckt bei Emil Herrmann senior in Leipzig.
 
Annotationen