Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
26

Friedrich Weller

wird es fraglich, ob sie je etwas mit der Königsweihe kann zu tun
gehabt haben. Darauf werde ich weiter unten noch zu sprechen
kommen.
An diese Erzählung mit tragischem Ausgange wurde in späte-
rer Zeit, als man ein Menschenopfer für barbarisch empfand, eine
zweite Legende angeschlossen, die von seiner Befreiung. Die
Bruchstelle ist deutlich. Diese Erlösungsgeschichte stammt,
darüber lassen die Inhalte keinen Zweifel, aus Priesterkreisen1.
Das gilt jedenfalls für diejenige Form der Legende, welche uns im
AB und SSS vorliegt. Sicher ist dabei, daß nach dieser Legenden-
form Sunahsepa ursprünglich von Varuna befreit wurde. Die
Textstelle, in welcher Agni und Indra als Erlöser auftreten, ist
nachweisbar später eingefügt worden. Dies gilt auch für die-
jenigen Stücke der Erlösungsgeschichte, in denen andere Gott-
heiten allein oder als Angehörige einer Gesamtheit von Göttern
Sunahsepa befreien. Agni sowohl wie Varuna wird schon im
Bgveda die Bolle des Erlösers zugesprochen. Andere Götter
treten in späterer Literatur auf den Plan. Wie aber diese Bohe
des Erlösers auf verschiedene Gottheiten übertragen wurde,
bleibt vorerst in Dunkel gehüllt.
Nun die einzelnen Teile des Absatzes AB vii 16 — ÖSS 192,3
bis 193,9 betrachtet sind, möchte ich noch auf eine sprachliche
Eigentümlichkeit eingehen, der wir an dieser Stelle begegnen.
Hier finden sich zum ersten Male in der Legende Futurformen2.
1 Roth, Ind. Stud. ii, S. 113, denkt daran, die Geschichte von Sunahsepas
Befreiung sei deshalb an dieser Stelle des Textes eingeordnet, um dem Könige
am Tage der höchsten Ehren, welche er bei seiner Weihe aus den Händen der
Priester empfängt, ein Beispiel vorzuführen, daß die geistliche Macht sogar
den Befehl eines Fürsten und eines Gottes zu überwinden vermag. Vgl. unten
S. 33/34. — Daß auch Manävi nach den Satapathabrähmana geopfert wurde,
zwei anderen Texten zufolge aber nicht, und daß dabei Indra die Manävi
errettete, darüber spricht A. Weber, ZDMG 18, S. 186. Vgl. oben S. 17,
Fußn. 5.
2 AB vii 16,1 = SSS 192,5: niyoksyämi; §2 = SSS 192,8: visasisyämi-,
§ 3 = SSS 192,10: visasisyanti-, § 7—9: utsraksyämas, an den entsprechenden
Stellen des SSS wechseln: utsraksyämi,utSTaksyävas,utsiaksyämas (vgl. S. 12,
 
Annotationen