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Die Legende von Sunahsepa

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In der Geschichte von Hariscandra, Rohita und dem Opfertode
Sunahsepas finden sich keine Futura, sondern Konjunktive.
Man könnte sich aber an und für sich gut denken, daß statt ya/jai
AB vii 14,1 — 8 = SÖS 189,5ff. die Futurform stehe, und dies um
so mehr, als dem besagten Konjunktive da ebenso ein Imperativ
vorausgeht, wie AB vii 16 == SSS 192,off.* 1 Die Dinge sind also
gleich gelagert. Wird nun der Konjunktiv: „ich will opfern“
durch das Futur: „ich werde befreien“ abgelöst, dann bekundet
dieser unterschiedliche Sprachgebrauch nicht nur, daß zwei
Menschen sprechen, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach
auch, daß die Stelle AB vii 16 = SÖS 192,3ff. jünger ist als
AB vii 14—15 — SSS 189,5ff. Entwickelte sich doch die Sprache
nach der Richtung hin, daß der Konjunktiv schwand. Diese Aus-
sagen beziehen sich nur auf die Textgeschichte der Legende im
AB und SÖS. Wie sich die Legende selbst entwickelte, das ist
noch eine andere Frage.
Die Legende vom Opfertode Rohitas, oder genauer gesagt, von
dem seines Ersatzmannes Sunahsepa, ist nun im AB und SSS
in die Königsweihe verflochten. Läßt sich dartun, daß diese
Legende gar nichts damit zu tun hat, weil sie nicht von Haus
aus daran gebunden gewesen sein kann, so darf dies als weiteres
Beweismittel dafür in die Waagschale geworfen werden, daß
zwischen AB vii 15,8 Ende = SSS 192,2 und dem Folgenden
die Gesamterzählung innerlich auseinanderbricht. Mir scheint,
dies sei zu erhärten möglich.
Zunächst einmal kommt mir der Text recht auffällig vor, wel-
cher AB vii 15,8 lautet: sa Varunam räjänam upasasäränena tvä
Fußn. 5—8). Sonst tritt im Futurum nur noch auf AB vii 18,5 = SSS 195,12:
bhavisyatha (Vers). Von dieser letzten Stelle kann hier schon deshalb ab-
gesehen werden, weil es sich um einen Vers handelt. AB vii 16,10 = SSS
193,2—3 wird erzählt, daß Indra Sunahsepa einen Wagen schenkt. AB vii 16,3
bis 6 = SSS 192,12—18 stellte sich als sekundäre Textschicht gegenüber einer
tertiären in diesem Abschnitte der Erzählung heraus. Vgl. oben S. 21.
1 Vgl. z. B. AB vii 14,1 = SSS 189,5: putro me jäyatäm tena tvä yajai gegen
AB vii 16.7 = SSS 192,19: tarn ( = Agnimj nu stuhy atha tvotsiaksyämali
(SSS: -mi).
 
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