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er oft im Wirtshaus. Der Abschluß berechnete sein Verdienst auf 2619 Gulden
H.1/2 Kreuzer, die er schou bis auf 52 Gulden empfangen hatte. Trotzdem „mel-
deten sich so viele Schulden bei den Untertanen, Gesellen und Taglöhnern, daß
man nicht sehe, wie er sie befriedigen könne".
Nach Zöllers Abgang wurde die Steinhauerarbeit durch „eigene Leut" be-
sorgt. Dies galt in der Folgezeit unter Schönborn für die verschiedenen Hand-
werke als Regel. Ein eigenes Gebäude im Bauhof beherbergte die zahlreichen
Hofhandwerker, die im Akkord, manchmal auch im Taglohn arbeiteten.
Ein Teil der nötigen Arbeiten wurde durch Fronen, Hand- und Fuhrfroneu,
geleistet. Es war eine damals allgemeine Pflicht der Untertanen, ihrem Fürsten
irr durch Herkommen bestimmter Weise Dienste zu leisten, namentlich in den
landwirtschaftlichen Betrieben, bei Wegebau und Errichtung herrschaftlicher Ge-
bäude. Die Fröner hatten Anspruch auf Frongeld oder Fronwein und -brot in
einem Umfange, daß die Vergütung einem teilweisen Taglohn gleichkam. Aus
den vorhandenen Akten gewinnt man den Eindruck, daß Schönborn jede Härte
im Fronen vermeiden wollte. Bei der Instandsetzung des Hoheneckergartens
arbeiteten Fröner. Die Herstellung der Straße durch den Residenzplatz, die
durch das Bauwesen litt, war Aufgabe der Stadt Bruchsal. Wer mit einem
leeren Wagen hinausfuhr, mußte ihn mit Grund beladen und diesen bis zum
Hohlweg mitnehmeu.
Im Sommer 1721 kamen 3000 Stämme Bauholz aus dem Kinzigtal durch
Floß nach Philippsburg und sollten durch Froufuhren nach Bruchsal gebracht
werden. Schönborn war willens, den Transport durch die Kammer besorgeu zu
lassen, wenn die Untertanen „ein gewisses Frongeld" zahlten. Letztere aber
wollten einhellig lieber die Naturalfron leisten. Aus verschiedenen Gründen legte
der Bischof „Alleen" d. h. breite, gerade Richtwege durch die Lußhard an, zu-
nächst die Hauptallee vom Residenzplatz nach Graben und die vier Waghäuseler
Alleen.
Unter der Leitung von „Seegrübern" arbeiteten im Dezember 1723 die
Fröner in drei Gruppen, wozu stellten: Rot 31, Kronau 20, Langenbrückeu 30,
St. Leon 20 Mann, Ostringen 48, Miugolsheim 30 und Rettigheim 15 Mann,
Knaudenheim (Huttenheim) 15, Rheinsheim 17, Oberhausen 16, Rheinhausen 12
und Wiesental 35 Mann.
Nach Beendigung dieser Arbeit schenkte der Bischof den Untertanen des
Amtes Philippsburg, wo kein Wein wuchs, für diese Fronen ein Fuder Wem
vom geringsten Bruhrainer, der in Untergrombach wuchs. Zu Schiff wurde er
von Altenbürg nach Philippsburg gebracht und vom Zollschreiber Lumpp aus-
geteilt. Diese milde Handhabung der Fronpflichteu betonte Schönborn, wo er
am 17. Oktober 1727 die pünktliche Entrichtung der Kameralgefälle einschärfte.
Weder der Herrschaft noch den Untertanen sei mit dem Nachsehen gedient; denn
ein Geringes sei leichter Zu bezahlen als „ein großes Aufgeschwollenes", zumal
im Hochstift Speier, wo die Untertanen „gegen anderer Herren Länder nicht
den zehnten Teil geben müssen". Dann sagt er weiter: „Wir wollen schweigen
er oft im Wirtshaus. Der Abschluß berechnete sein Verdienst auf 2619 Gulden
H.1/2 Kreuzer, die er schou bis auf 52 Gulden empfangen hatte. Trotzdem „mel-
deten sich so viele Schulden bei den Untertanen, Gesellen und Taglöhnern, daß
man nicht sehe, wie er sie befriedigen könne".
Nach Zöllers Abgang wurde die Steinhauerarbeit durch „eigene Leut" be-
sorgt. Dies galt in der Folgezeit unter Schönborn für die verschiedenen Hand-
werke als Regel. Ein eigenes Gebäude im Bauhof beherbergte die zahlreichen
Hofhandwerker, die im Akkord, manchmal auch im Taglohn arbeiteten.
Ein Teil der nötigen Arbeiten wurde durch Fronen, Hand- und Fuhrfroneu,
geleistet. Es war eine damals allgemeine Pflicht der Untertanen, ihrem Fürsten
irr durch Herkommen bestimmter Weise Dienste zu leisten, namentlich in den
landwirtschaftlichen Betrieben, bei Wegebau und Errichtung herrschaftlicher Ge-
bäude. Die Fröner hatten Anspruch auf Frongeld oder Fronwein und -brot in
einem Umfange, daß die Vergütung einem teilweisen Taglohn gleichkam. Aus
den vorhandenen Akten gewinnt man den Eindruck, daß Schönborn jede Härte
im Fronen vermeiden wollte. Bei der Instandsetzung des Hoheneckergartens
arbeiteten Fröner. Die Herstellung der Straße durch den Residenzplatz, die
durch das Bauwesen litt, war Aufgabe der Stadt Bruchsal. Wer mit einem
leeren Wagen hinausfuhr, mußte ihn mit Grund beladen und diesen bis zum
Hohlweg mitnehmeu.
Im Sommer 1721 kamen 3000 Stämme Bauholz aus dem Kinzigtal durch
Floß nach Philippsburg und sollten durch Froufuhren nach Bruchsal gebracht
werden. Schönborn war willens, den Transport durch die Kammer besorgeu zu
lassen, wenn die Untertanen „ein gewisses Frongeld" zahlten. Letztere aber
wollten einhellig lieber die Naturalfron leisten. Aus verschiedenen Gründen legte
der Bischof „Alleen" d. h. breite, gerade Richtwege durch die Lußhard an, zu-
nächst die Hauptallee vom Residenzplatz nach Graben und die vier Waghäuseler
Alleen.
Unter der Leitung von „Seegrübern" arbeiteten im Dezember 1723 die
Fröner in drei Gruppen, wozu stellten: Rot 31, Kronau 20, Langenbrückeu 30,
St. Leon 20 Mann, Ostringen 48, Miugolsheim 30 und Rettigheim 15 Mann,
Knaudenheim (Huttenheim) 15, Rheinsheim 17, Oberhausen 16, Rheinhausen 12
und Wiesental 35 Mann.
Nach Beendigung dieser Arbeit schenkte der Bischof den Untertanen des
Amtes Philippsburg, wo kein Wein wuchs, für diese Fronen ein Fuder Wem
vom geringsten Bruhrainer, der in Untergrombach wuchs. Zu Schiff wurde er
von Altenbürg nach Philippsburg gebracht und vom Zollschreiber Lumpp aus-
geteilt. Diese milde Handhabung der Fronpflichteu betonte Schönborn, wo er
am 17. Oktober 1727 die pünktliche Entrichtung der Kameralgefälle einschärfte.
Weder der Herrschaft noch den Untertanen sei mit dem Nachsehen gedient; denn
ein Geringes sei leichter Zu bezahlen als „ein großes Aufgeschwollenes", zumal
im Hochstift Speier, wo die Untertanen „gegen anderer Herren Länder nicht
den zehnten Teil geben müssen". Dann sagt er weiter: „Wir wollen schweigen