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Wörner, Alfred [Hrsg.]; Städtisches Hospital zum Heiligen Geist <Schwäbisch Gmünd> [Hrsg.]
Das städtische Hospital zum Hl. Geist in Schwäb. Gmünd in Vergangenheit und Gegenwart: mit einer Abh. über die Geschichte der Hospitäler im Altertum und Mittelalter und einem medicinisch-wissenschaftlichen Anh. — Tübingen, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.29797#0054

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dürftigen ins Ulmer Spital. „Meldete sich jemand zur Aufnalirne,
dann musste er sicli durcli einen Bettelknecht und einen Spitalknecht
znvor untersuchen lassen, um sich von dem Grad seiner Diirftigkeit,
der Art seiner Kranklieit seinem Herkommen und seiner Lebens-
weise zu unterrichten und dem Rat den Erfund der Nachforschungen
vorzulegen“ (Ratsprotokoll von 1502), und damals hatte man 363
Dürftige und 7 Sondersieche im Spital ohne eigenen Arzt! Wir
dürfen wohl mit Recht annehmen, dass die Rolle der Aerzte im
Mittelalter und noch weit darüber hinaus bis in die Neuzeit herein
an den Spitälern eine ziemlich untergeordnete war, so angeselien
sonst ihre SteRung im bürgerlichen Leben war. Sie trat ganz zu-
rück gegen die Verwaltung, welche häufig über einen riesigen Grund-
besitz und grosse Einkünfte gestellt war; so erklärt es sich auch,
dass in den Urkunden so wenig von ihnen die Rede ist. Von Auf-
zeichnungen der Aerzte voRends über Kranke und Kranklieitsver-
lauf, ist gar nichts bekannt, wir haben schon oben gesehen, dass
die Krankenhäuser der Perser im 6. Jahrhundert in dieser Bezieliung
viel liöher standen.

Zum Schluss sei noch bemerkt, dass bei jedem Hospital eine
Kirclie bestand und ein Geistlicher angestellt war, der aber fast
überall mit der Verwaltung nichts zu tun hatte. Er liatte die
Seelsorge über die Insassen, rnusste die Messen zum Andenken an
die Stif'ter lesen und die zahlreichen regelmässigen Gebetsübungen
der Spitaliten überwachen. Dafür bezog er ein bestimrates Gehalt.
Nälieres darüber wird man in den f'olgenden Arbeiten finden. Der
Geistliche wurde vom Rat ernannt und im Jahr 1477 erkannte so-
gar eine päpstliche Bulle dem Rate geradezu das Recht zu, Beicht-
herren im Spital einzusetzen. In jenem Jahrhundert leitete über-
liaupt der Rat das Kirchliche in seinen Spitälern ganz selbständig
und nur wo es sicli um die dogmatische Seite desseiben liandelte,
zog er Geistliche zu RateVi selbstverständlich unter Anerkennung
des kanonischen Rechtes.

III. Das städtisclie Hospital zuni liL Geist in Ginüiul,

A. Entstehung und innere Yerhältnisse während der reichsstädti-
schen Zeit (ca. 1260—1803).

Unser Heiliggeistspital verdankt seine Entstehung olme Zweifel
der von Papst Innocens III. angeregten grossen charitativen Bewe-

1) K r i e g k , 1. c.
 
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