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Zeitschrift für christliche Archäologie und Kunst — 2.1858

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Quast, Ferdinand von: Archäologische Reiseberichte, [4]
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https://doi.org/10.11588/diglit.3678#0030

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26 ARCHÄOLOGISCHE REISEBERICHTE. ----- IIILLERSLEREN.

die von Abt Johannes vollführte Eindeckung der Kirche gerechnet wurde. Da der Vorgän-
ger Heinrichs, Abt Gebhard, welcher 20 Jahre sass, noch 1254 genannt wird, die Regie-
rungszeit des Heinrich aber nicht bekannt ist, nur dass 1273 schon ein anderer Abt er-
scheint, so ist es nicht unmöglich, dass die Bauten Heinrich's noch etwas später, als in die
allein für ihn feststehenden Jahre 1259 und 1260 fallen, sicher aber noch vor 1273, und
sich so den Schlussbautcn des Abtes Johannes nähern, die übrigens gleichfalls etwas früher
fallen könnten, als die vorgenannten Jahreszahlen, da der Anfang seiner Regierung so wenig
bekannt ist, als der Sehluss der Regierung des Abtes Heinrich.

Mit ihm schliesst die Chronik ab, die damals gewiss mit Benutzung alter Kloster-
nachrichlen geschrieben wurde. Die noch vorhandenen Urkunden beziehen sich, wie ge-
wöhnlich, meistens auf Käufe und Verkäufe, Schlichtung von Streitigkeiten, Erwerbung von
Rechten, Bestätigungen derselben u. dgl., und enthalten nur selten, was für die Raugeschichte
des Klosters von Wichtigkeit wäre; doch geben mehrere derselben auch Andeutungen über
Rauten u. dgl., die wir hier, der Vollständigkeit wegen, folgen lassen, obschon sie kein
neues Licht auf den Bau der Kirche werfen, So berührt die Urkunde des Abts Irminhard
vom Jahre 1153 die Stiftung eines Hospitals, eine andere undatirte desselben, eine Dotation
zur Erleuchtung der Kirche. Eine päpstliche von 1246 verleiht dem nicht genannten Abte
das Recht, die bischöflichen Insignien der Mitra, Ring, Sandalen u. s. w. zu tragen und ein-
zelne bischöfliche Vorrechte auszuüben. Wichtiger ist die Urkunde des schon genannten
Abts Johannes vom 15. Juli 1314, worin er die Schenkungen des Klosterbruders Heinrich
von Drakenstede veröffentlicht, wobei es unter Anderm wörtlich heisst: Prcterea prefatus
hinricus conlulit nobis vnum talenlum in subsidium reparacionis edificiorum nostrorum di-
rulorum, videlicet stupe ac camere maioris dormitorio adhereniis etc. Hieraus folgt, dass
zur Zeit des genannten Abts, ausser der Vollendung der Kirche, auch noch Herstellungen
der dazu gehörigen Klostergebäude stallfanden. Der Ablassbrief des frater Lodoivicus, Mar-
romensis eccl. ep. vom 2. Mai 1316 wird denen ertheilt, qni ad mon. b. Laur. marl. in Hil-
dessleue, halb. dioc. quoeunque die causa deuocionis et oracionis accesserint, ibique eimi-
lerium seu ambitum claustri . . . circumiuerint .... siue alias quoeunque modo diclo mo-
nasterio manus suas porrexerint adiulrices etc.; dass dies aber zur Hülfe eines Baues ge-
schehe, wie sonst so häufig vorkommt, wird nicht gesagt, und ist daher nicht wahrschein-
lich, dass ein solcher damals noch stattfand, weil dieser Umstand dann gewiss nicht verges-
sen worden wäre. Allerdings freilich enthält ein sonst ähnlicher Ablassbrief des frater Hen-
ricus ord. frat. pred. Ep eccl. kioviensis vom Jahre 1321 den Schlusssatz . . . et manus
porrexerint ad fubricam eiusd. eccl. adiulrices; doch dürfte unter der fabrica die fortwäh-
rend bestehende Baukasse zu verstehen sein, was auch daraus folgt, dass vorher der Be-
such aller kirchlichen Feste in der Kirche, namentlich auch des Dedicalionstages, mit beson-
derem Ablass begnadigt wird, welches die Formel ist, welche die Ablassbriefe, die nach
Beendigung und Weihung einer Kirche ertheilt wurden, zu enthalten pflegten. Eine Ur-
kunde des Bischofs Albert von Halberstadt vom 28. März 1324 lehrt uns das Vorhanden-
 
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