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Um den vollen. Kaufpreis nehme man einen Fürsten von
Elefanten, der alle Vorzüge besitzt. Wenn ein Auge oder ein
Fuß an ihm beschädigt ist oder ihm ein Stoßzahn abgebrochen
ist, wenn er taub ist oder ein Leiden hat, nehme er ihn um den
halben Preis.

Wenn ihm ein halbes Ohr, der Schwanz oder dergleichen
fehlt, wird ihn ein Vernünftiger um ein Drittel des vollen
Preises kaufen. Fehlen ihm beide Stoßzähne, so wird er ihn
für ein Viertel des vollen Preises nehmen, sei er sonst auch
noch so schön.

Ein Elefant, dessen linker Stoßzahn in die Höhe steht, gilt
geringer im Preise. Die Elefantenkuh gilt um acht Teile bil-
liger als ein Drittel des vollen Preises.

Siebentes Stück: Von den verschiedenen Preisen.

VIII.

Die Elefanten, die ihrem Wesen nach Götter, Dämonen,
musizierende Himmelsgeister, schatzhütende Kobolde, Un-
holde, Menschen, fleischfressende Ungeheuer und Schlangen
sind, soll man je nach den Zeichen, die ihnen eigen sind, be-
zeichnen.

Ein Elefant, der schön ist, dessen Geruch wie der Duft von
weißem Nachtlotus oder Sandel, von Siebenblatt oder Orange,
von Lotos oder Vierfingerblatt ist, dessen Antlitz voll erblüht
ist, der immer Freude an jungen Elefanten hat und der Ehr-
furcht erweckt, dessen Trompetenschreie von anderen Ele-
fanten aufgenommen und verstärkt werden, der ist von gött-
lichem Wesen.

Ein Elefant, der das Verpönte Hebt und über die Maßen
streitlustig ist, niederträchtig von Natur und nicht ein bißchen
freundlich, der nach sinduvära1, Aloe oder Fisch riecht, einer,
der tötet, ist dämonischen Wesens.

1 = vitex negundo.

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