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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0171

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Wir wollen nun auch die Personen namhaft machen, welche die
hervorragenden Stellen im Stadtrath begleiteten:
1. Stadtschultheißen waren: 1701 Regierungsrath Neu-
kirch, welcher 1705 entlassen wurde; an seine Stelle trat Licentiat
Leonhard Brüggen; diesen: folgte 1717 Regierungsrath v. Pardon,
zum ersten Male mit dem Titel „Stadtdirector." 1720 folgte
Regierungsrath Kubas, 1734 David von Driesch, welcher 1743
zun: Hofauditor ernannt wurde; derselbe wird ersetzt durch den seit-
herigen Hofauditor Flander. 1754 ist Stadtdirektor der Regierungs-
rath Schwaan, 1756 Regierungsrath Geiger, Regierungsrath
Eßleben 1770, Hofgerichtsrath Sartorius 1779 und Regierungs-
rath Traiteur 1789.
2. Anwaltschultheißen waren 1697-—1705 Paul Eber'n-
burger, Schaffner zu Kloster Neuburg, nach dessen Tod Hofkammer-
Registrator I. Gg. Arnold i, nach dessen Tod 1730 der Hofkeller
oder Pflegkeller Joh. Anton Englert, nach dessen Tod 1735 der
katholische Organist an der Heiliggeistkirche Joh. Nielas Heyller,
nach dessen Ableben 1744 der geistige Administrationsconsulent Pezani,
nach diesem 1748 der Ausfauth des Oberamts") Heidelberg Wolf
Bertram Hertwich, 1766 Hofgerichtsadvokat Schneck, der die Stelle
1796 unter Gutheißung der Regierung seinen: Sohne, dem Admini-
strationsfiscal Caspar Schneck übertrug.
3. Die Bürgermeister, so weit wir sie bis setzt finden konnten,
waren im 18. Jahrhundert folgende:
1700: erster: Joh. Schmitt, kath.; zweiter: Christoph Schott, luth.
1701: „ Christof Schott, luth.; „ Samuel Simon, res.
1702: „ Sam. Simon, ref.; „ Michael Seitz, kath.
1703: „ Mich. Seitz, kath.; „ Joh. Herdegen, luth.
1704: „ Joh. Herdegen, luth.; „ Nicol. Bernhardi, kath.
1705: „ Nicl. Bernhardi, kath.; „ Joh. Gg. Gabel, ref.
1706: „ Joh. Gg. Gabel, ref.; „ Mich. Seitz, kath.
1707: „ Mich. Seitz, kath.; „ Christopf Schott, luth-
1708: „ Christof Schott, luth.; „ Joh. Schabrock, kath.

") Der Aus- oder Weißer-Fa uth war der herrschaftliche Beamte zur
Handhabung des Leibeigenschaftsrechtes.
 
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