Jost Burgi, Kammeruhrmacher Kaisers Rudolf II.
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auch sich darzue gerne bequemet, das aber doch Lucanus solches nicht verstatten wollen sondern sie seines
genosses halber davon abgehalten.
33. Item wahr, das er sie mit der unwarheit berichtet, als das sie dieses schendlichen Wuchers wohl befugt
und in rechten deswegen begründet wehren.
Am 3o. Juli replicirte hierauf Lucanus als »anwalt Joist Burgi et consortum« und führte aus, dass
dies »nunmehr die fünfte supplication« sei, worin er »im nahmen Jost Burgi und desen consortum zum aller-
fleisigsten und embsigsten angehalten, daß Hain, der alte Jud, welcher sich vorm herrn schultheisen bei seinem
judeneid und verpfendung all seiner gueter für seinen söhn Jacoben verborget und sich verpflichtet, denselben
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auch sich darzue gerne bequemet, das aber doch Lucanus solches nicht verstatten wollen sondern sie seines
genosses halber davon abgehalten.
33. Item wahr, das er sie mit der unwarheit berichtet, als das sie dieses schendlichen Wuchers wohl befugt
und in rechten deswegen begründet wehren.
Am 3o. Juli replicirte hierauf Lucanus als »anwalt Joist Burgi et consortum« und führte aus, dass
dies »nunmehr die fünfte supplication« sei, worin er »im nahmen Jost Burgi und desen consortum zum aller-
fleisigsten und embsigsten angehalten, daß Hain, der alte Jud, welcher sich vorm herrn schultheisen bei seinem
judeneid und verpfendung all seiner gueter für seinen söhn Jacoben verborget und sich verpflichtet, denselben