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Zeitschrift für christliche Archäologie und Kunst — 1.1856

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https://doi.org/10.11588/diglit.3677#0248
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240 ERHALTUNG UND ZERSTÖRUNG DER DENKMÄLER.

kirclie in Cöln hat nur ein modernes hölzernes Gewölbe; deshalb werden unsere verehrlichen Gegner
doch nicht auch diese Kirche abbrechen wollen?

Wenn schliesslich als Hauptfrage das Bedürfniss der Gegenwart hervorgehoben wird, dass auch
die hergestellte Kirche der 6000 Seelen grossen Gemeinde nicht entspricht, so sind wir völlig damit ein-
verstanden, dass dem genügt werden müsse. Nur können wir nicht die Prämisse zugestehen, dass des-
halb nothwendig die neue Kirche genau auf dem Flecke der alten stehen müsse. Die S. Maurilius-
Pfarrei hat noch viele und passende Bauplätze für einen Neubau, entweder um eine Kirche für die Ge-
sammtgemeinde zu bauen, oder für einen abzuzweigenden Theil, während der Stamm bei der alten Kirche
verbliebe. Doch bedarf es dessen nicht einmal, vielmehr ist oben gezeigt worden, wie eine architekto-
nische Verbindung des Neubaues mit der alten Kirche mit Leichtigkeit auszuführen ist.

In derselben Nummer des Organs f. ehr. Kunst wird die Thätigkeit des Herrn Rbichenspkrcki]
und der mit ihm Stimmenden gerühmt, welche nicht zugeben wollen, dass der Dom auch nur im Ge-
ringsten beim Neubau verändert werde, selbst da, wo offenbar die Schönheit der Architektur beeinträch-
tigt wird (wie solches aus der Gegenrede des Herrn Dombaumeisfers zur Genüge hervorgeht, weshalb
auch der Vereinsvorstand dem Letzteren seine Zustimmung ertheilte). Wir können uns dieser conser-
virenden Thätigkeit nur freuen, weil sie wohl geeignet ist, den Sinn zu verbreiten, dass auch das Kleinste
nicht missaebtet werde, wo es sich um Erhaltung des Ueberlieferten handelt. Wir können deshalb dem
0. f. ehr. K. nur empfehlen, in dieser Richtung consequent zu bleiben und namentlich im vorliegenden
Falle, wo es sich nicht um den sehr problematischen Anhängsel eines Kunstwerks, sondern um die Ex-
istenz eines selbständigen Kunstwerks handelt, dieselbe conservirende Thätigkeit zu »bewähren und zu
Gunsten eines modernen, ob auch noch so vortrefflichen, im Wesentlichen doch eines immer nur nach-
ahmenden Kunstwerks nicht den Tod eines wahrhaft originalen Monuments zu empfehlen, zumal, wenn
beide sehr wohl nebeneinander leben können.

Wenn das O. f. ehr. K. den Conservalor dagegen auf ein arideres mittelalterliches Bauwerk „auf-
merksam zu machen" für nöthig erachtet, „das in Cöln und in jedem Archäologen deshalb eine wärmere
Theilnahme erregen muss als die Mauritiuskirche, weil es einzig dasteht und, einmal verfallen oder nie-
dergerissen, durch nichts Aehnliches mehr ersetzt wird," nämlich den Kreuzgang von S. Severin; so
heisst es hier doch zum mindesten: das Eine thun, und das Andere nicht lassen. Zwar kann ich den
genannten Kreuzgang der in Rede stehenden Kirche keineswegs an Bedeutsamkeit an die Seile stellen,
viel weniger darüber; dennoch ist mir die relative Bedeutsamkeit desselben namentlich für Cöln, das nach
dem Abbruche der grossen Fülle seiner alten und zum Theil höchst merkwürdigen Kreuzgänge, und
nachdem der des ehemaligen Minoritenklosters, der an sich doch noch höher steht, durch den Neubau
des Museums so wesentlich beeinträchtigt wird, nur diesen einen noch unverändert erhalten hat. Dies
fühlend, hat der Conservator gleich nach Beginn seiner Thätigkeit vielfache Versuche gemacht, die Er-
hallung desselben zu bewirken. Doch lag es bisher ausser seiner Macht, zu einem glücklichen Ziele zu
gelangen. Aus Anlass jener Aufforderung sind deshalb neuerdings weitere Schritte geschehen. Indem
wir hoffen, dass dem verehrl. Organe f. ehr. Kunst hiermit eine, innere Genugthuung geschehe, fordern
wir dasselbe und alle übrigen Freunde der alten Monumente wiederholt auf, den Conservator fortwährend
und in jedem einzelnen Falle, wo ihnen der Akt einer bevorstehenden Barbarei oder nachtheiliger Ver-
nachlässigung bekannt wird, an seine Pflicht des Conservirens zu erinnern, wo er gewiss stets bereit
sein wird, dem zu entsprechen, ihn aber mit Aufforderungen zu verschonen, seinem Amte untreu zu
werden und die Vernichtung eines Denkmals zuzulassen oder gar dabei behülflich zu sein.

v. Q.

2. Dom zu Halberstadt. — In Verfolg unserer früheren Nachricht (S. 141) können wir jetzt
die erfreuliche Mittheilung machen, dass des Königs Majestät befohlen haben, den auf 120,000 Thaler
berechneten Betrag der Restaurationskosten des Doms zu Ilalberstadt auf einen möglichst kurzen Zeitraum
zu vertheilen, und deshalb jährlich 20,000 Thaler dafür zu verwenden. Der Betrag für das erste Baujahr
ist bereits angewiesen worden. v. (j.
 
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