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39

B. ABTEILUNG FÜR MUSIK.
I. Akademische Hochschule für Musik.
(Unter selbständiger Verwaltung.)*)
Die Akademische Hochschule für Musik bezweckt einesteils
die allseitige höhere Ausbildung für sämtliche Gebiete der Musik,
andernteils die Veranstaltung musikalischer Aufführungen unter
Verwertung der von ihr ausgebildeten Kräfte.
Sie zerfällt in vier Abteilungen, nämlich für Komposition,
für Gesang, für Orchester-Instrumente, für Klavier und Orgel.
Die Hochschule steht unter einem Direktorium, welches
sich zusammensetzt aus den Vorstehern der vier Abteilungen und
dem Ständigen Sekretär für die Musik. Der Vorsitz wechselt
jährlich unter den Abteilungs-Vorstehern.
Direktorium: Professor Dr. J. Joachim, Professor W. Bargiel,
Professor E. Rudorff, Professor Ad. Schulze, Geh. Reg.-Rat
Professor Dr. Spitta.
Vorsteher der Verwaltung: Geh. Reg.-Rat Professor
Dr. Spitta.
Lehrplan für Oktober 1893/94.
I. Abteilung für Komposition und Theorie.
1. Komposition, Partitur und Ensemblespiel: Prof.
W. Bargiel (Vorsteher).
2. Theorie und Komposition: Prof. B. Härtel, R. Succo,
Franz Schulz.
3. Entwickelung der musikalischen Formen: Gell. Reg.-
Rat, Prof. Dr. Spitta.
4. Geschichte der Musik: Prof. Dr. Hans Müller.
5. Militärmusik: Militärmusikdirigent G. Rossberg, Armee-
Musik- Inspizient.
II. Abteilung für Gesang.
1. Gesang: Prof. A. Schulze (Vorsteher), Prof. R. Otto,
Prof. Felix Schmidt, Frau Anna Schulzen-von Asten,
Frau Elise Breiderhoff, Herr Max Stange.
2. Dramatischer Gesang: Prof. G. Engel.

*) Ausführliche Jahresberichte werden vom Direktorium selbständig veröffentlicht.
 
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