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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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I. Die Privilegien und Gerechtigkeiten des Burggerichts auf dem Schloßberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0026

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devolviren, uicht lveniger die Criminal-Vorfallenheiten von erjagter
Regierung ferner mit beobachtet werden sollen."
2) Obrist-Burg-Graf von Wieser berichtet im Namen der Bürger,
in: März 1712, daß das Kriegskommissariat „die auf 'm Schloßberg
wohnenden Taglöhner und Hnndwerksleute mit Einguartirungen
beschweren, auch die dasige Guarnison Beschwerden veranlaßt habe,"
worauf ihm unterm 12. Mürz der Bescheid ward, (von Düsseldorf
aus) „daß es das Kriegskommissariat hierin dem Herkommen gemäs
halten, darwider besagte Schloßbergs-Einwohnere keineswegs graviren,
anch sonst alle Neuerungen und ohngebühr nachdrücklichst abstellen
solle." Auch noch am 8. Oktober 1722 bedeutet der Churfürst Carl
Philipp von Schwetzingen aus das Commissariat, daß er „gedachte
Bürgerschaft mit sothaner Einquartirung zu übersehen gnädigst ge-
nehmigt habe."
3) In Sachen des freien Handels und Wandels erließ die
Regierung an den Stadtrath folgendes Schreiben vom 20. Merz 1728:
„Welcher gestalten wir euch in Klagsachen des dahiesigen Burggerichts
wider den Stadtrath und Bürgerschaft daselbst nach beschehener der
Sachen Untersuchung zu verschiedenen malen gnädigste und Ernstlichst
befohlen, daß die gesambte Burger und Einwohner auff dem Schloß-
berg in dem freyen Handel und Wandel, Kaust und Verkauffung in
der Stadt st viss vsr8u H bei verwürkter Herrschaftlicher Straff von
zehen Rthlr. keineswegs ferner beeinträchtigt oder gehindert werden
sollen, solches ist euch annoch uuterthänigst erinnerlich: In deme unß
nun zu besonderem ungnädigsten Mißfallen zu vernehmen Vorkommen,
wie Ihr sothanen unßern Verordnungen gerade zuwider gdr. Berg-
angesessenen und Burgern das öffentliche Feilhnben und auf denen
Jahrmärkten zu gestatten, auff denen wöchentlichen Märkten aber denen-
selben zu untersagen euch angemaßet, und dahero von denen Stadt-
meistern der Schuhmacher auff dem Schloßberg Johann Georg
Wetzstein, da er auff ein ein Wochen-Markh in der Stadt feyl gehabt,

0 Umgekehrt der Stadtbürger auf dem Schloßberg.
b) Diese, auch die Viertelmeister genannt, führten die Aussicht über das ge-
summte öffentliche Leben in der Stadt, sie hatten den Beisitz in den Stadtraths-
sitzungen, um die Interessen der Bürger zu wahren.
 
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