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ftadt durch die Bewohner des Dorfes Bergheim im Jahr 1392 wurde
diese Kirche daher auch für diese gleichsam neuen Kolonisten vorzüglich
bestimmt. Ruprecht II., der Stifter der Vorstadt, vermehrte ihre
Einkünfte, und überließ ihr zugleich alle die Zehnten und Gefälle,
welche sie zuvor als Bergheimer Kirche in Besitz gehabt." Die
gegentheilige Meinung, daß die Bergheimer Kirche in Bergheim
selbst und nicht hier auf den: Platz der St. Peterskirche gestanden
sei, beruht auf einem mißverstandenen Wort des D. Hartmann von
Eppingen") der davon redet, daß die Pfarrkirche von Bergheim nach
Heidelberg „traiwlata" d. h. übergesiedelt sei. Diese Uebersiedelung
begreift durchaus nicht in sich die locale Veränderung. Jene tralw-
latio oder Uebersiedelung will weiter nichts heißen, als daß die
Kirche, welche seither Bergheimer Pfarrkirche gewesen ist, zur Heidel-
berger SLadtkirche gemacht worden sei. Hartmann sagt ja nicht, die
Bergheimer Kirche sei nach St. Peter verpflanzt, sondern sie sei zur
Stadt Heidelberg gezogen worden. Er sagt weiter, daß diese selbe
Kirche ehemals die Heidelberger Pfarrkirche gewesen sei, ohne Zweifel
mit Bezug darauf, daß in frühester Zeit, wo im Thale nur wenige
zerstreute Hütten lagen, diese zur Kirche iu Bergheim eingepfarrt
waren und daß die später entstandene hl. Geistkapelle ein Filial zu
jener Kirche war. Die Kirche zu Bergheim und die St. Peterskirche
war eine und dieselbe; von einer besondern Bergheimer Kirche finden
wir gar keine Nachricht. Es ist höchst auffallend, wenn eine so
wichtige Sache nicht mit einem einzigen Worte erwähnt wird. Ein-
facher kann aber nichts sein, als dies: 1392 wurde Bergheim zur
") lidr. II. Odssrv. xraot. Vit. ult. tz. 13. Vgl. Vrslisr Ori§. pal.
74. 96 — 105. Die betreffende mißverstandene Stelle bei Hartmann von Ep-
pingen lautet: Hain seelsma in ^ItllsrAsn kuit oliin pa.rrool1i3.li8 Usi-Isl-
llsr§sn8. et lisns äotata. in äseiniw, onrn Iioäis 8it trarwlata. in oivitatsrn
NsiäsllisrZ'siw. viäsntur ills äsoinias stiam 8psot3,rs acl sanäsin, sogns tra.n8-
latas, st gnoä oonos88io illarnin äselrnarain kaota. aVImti st oonvsntui in
Schon am, xossit Iioäis rsvoeari, onin lioäisrna. S6o1s8ig. parroe1iia.1i8 Usiäsl-
psr^snais aliis 8ni8 noos88orii8 st a.eoiäsnta.1i1>n8 privatnr st psr i8ta.ni oon-
ssasionsni viäsatnr snorinitsr 13689,, liest so tsrnpors gnanäo taeta tnit ta1i8
eonos88io, inoäienm viäsllatnr lasäi sto. — Hartmann will durch dieses Bei-
spiel von Bergheim darthun, daß die Verleihung oder Ueberlassung von Zehnten
widerrufen werden kann.
ftadt durch die Bewohner des Dorfes Bergheim im Jahr 1392 wurde
diese Kirche daher auch für diese gleichsam neuen Kolonisten vorzüglich
bestimmt. Ruprecht II., der Stifter der Vorstadt, vermehrte ihre
Einkünfte, und überließ ihr zugleich alle die Zehnten und Gefälle,
welche sie zuvor als Bergheimer Kirche in Besitz gehabt." Die
gegentheilige Meinung, daß die Bergheimer Kirche in Bergheim
selbst und nicht hier auf den: Platz der St. Peterskirche gestanden
sei, beruht auf einem mißverstandenen Wort des D. Hartmann von
Eppingen") der davon redet, daß die Pfarrkirche von Bergheim nach
Heidelberg „traiwlata" d. h. übergesiedelt sei. Diese Uebersiedelung
begreift durchaus nicht in sich die locale Veränderung. Jene tralw-
latio oder Uebersiedelung will weiter nichts heißen, als daß die
Kirche, welche seither Bergheimer Pfarrkirche gewesen ist, zur Heidel-
berger SLadtkirche gemacht worden sei. Hartmann sagt ja nicht, die
Bergheimer Kirche sei nach St. Peter verpflanzt, sondern sie sei zur
Stadt Heidelberg gezogen worden. Er sagt weiter, daß diese selbe
Kirche ehemals die Heidelberger Pfarrkirche gewesen sei, ohne Zweifel
mit Bezug darauf, daß in frühester Zeit, wo im Thale nur wenige
zerstreute Hütten lagen, diese zur Kirche iu Bergheim eingepfarrt
waren und daß die später entstandene hl. Geistkapelle ein Filial zu
jener Kirche war. Die Kirche zu Bergheim und die St. Peterskirche
war eine und dieselbe; von einer besondern Bergheimer Kirche finden
wir gar keine Nachricht. Es ist höchst auffallend, wenn eine so
wichtige Sache nicht mit einem einzigen Worte erwähnt wird. Ein-
facher kann aber nichts sein, als dies: 1392 wurde Bergheim zur
") lidr. II. Odssrv. xraot. Vit. ult. tz. 13. Vgl. Vrslisr Ori§. pal.
74. 96 — 105. Die betreffende mißverstandene Stelle bei Hartmann von Ep-
pingen lautet: Hain seelsma in ^ItllsrAsn kuit oliin pa.rrool1i3.li8 Usi-Isl-
llsr§sn8. et lisns äotata. in äseiniw, onrn Iioäis 8it trarwlata. in oivitatsrn
NsiäsllisrZ'siw. viäsntur ills äsoinias stiam 8psot3,rs acl sanäsin, sogns tra.n8-
latas, st gnoä oonos88io illarnin äselrnarain kaota. aVImti st oonvsntui in
Schon am, xossit Iioäis rsvoeari, onin lioäisrna. S6o1s8ig. parroe1iia.1i8 Usiäsl-
psr^snais aliis 8ni8 noos88orii8 st a.eoiäsnta.1i1>n8 privatnr st psr i8ta.ni oon-
ssasionsni viäsatnr snorinitsr 13689,, liest so tsrnpors gnanäo taeta tnit ta1i8
eonos88io, inoäienm viäsllatnr lasäi sto. — Hartmann will durch dieses Bei-
spiel von Bergheim darthun, daß die Verleihung oder Ueberlassung von Zehnten
widerrufen werden kann.