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Abhör der städtischen Schatzungs- und Quartiergeld-Rechnung beige-
zogen. Der erste gemeine Bürgermeister hatte die Frohnden zu ge-
bieten und zu überwachen und endlich hatte der zweite die Obliegen-
heit, den Kuh- und Schmeinhirten anzustellen, sür jedes Stück Rind-
vieh 16 kr., für jedes Schwein 8 kr. jährlich zu erheben und damit
die Hirten zu besolden. Jährlich wurde 3 Mal sämmtliches Vieh
der Stadt gezählt, wofür jener die Gebühren mit 16 sl. aus seiner
Kasse zu entrichten hatte. Ueberdies aber mußte er bei seiner An-
nahme 65 sl. Sporteln an den Stadtrath bezahlen. — Die Stellen
der beiden gemeinen Bürgermeister gingen in der Bürgerschaft um;
nach Abfluß eines Jahres trat der erste zurück, der zweite rückte an
seine Stelle, die vier Viertelmeister brachten nun für die Stelle des
zweiten einen Bürger in Vorschlag, den der Stadtrath dann einsetzte.
Beide gemeine Bürgermeister genossen auf 3 Jahre die Personalfrei-
heit, waren aber sonst ohne ständige Besoldung.
Die Beschwerde machte geltend, daß diese Aemter unnöthig seien,
da ihre Obliegenheiten von den Vierern allein besorgt werden könnten
und ohne dieses zur Wahrung der Interesse): der Bürgerschaft, sowie
zur Abhör der Rechnungen Deputirte der Zünfte als Commission bei-
gezogen würden.
Da der Stadtrath auch dieser Ansicht war, so verordnte die
Regierungscommission: Nach der Generalordnung sei ein besonderer
Rentmeister angestellt, die Bestellung der Hirten sei Privatsache der
Viehbesitzer; das Zählen des Viehes, sowie die Geschäfte wegen des
Fröhnens sollen von den Vierern besorgt werden und da hiernach
die gemeinen Bürgermeisterämter überflüssig waren, so wurden sie
aufgehoben.
6. Die Magistrats- und Viertelmeisterstellen waren der
Inhalt der sechsten Beschwerde. Wie die Besetzung derselben geschah,
wurde im vorhergehenden Aufsatze weitläufig auseinandergesetzt. Die
Beschwerde hatte bei derselben fünf Punkte in: Auge: a. die Magi-
stratsstellen seien zu einer käufliche)) Waare geworden; selbst von
Juden seien solche an den Meistbietenden verhandelt worden;^) die
20 Der Jude Judas Carlebach sollte dem Priuzearlivirth Koch die Anwart-
schaft auf die erste vacant werdende lutherische Nathsstelle öffentlich feilgeboten
und Letzterer sie gekauft haben. Die Untersuchung wies den Ungrund dieser
Beschuldigung nach.
Abhör der städtischen Schatzungs- und Quartiergeld-Rechnung beige-
zogen. Der erste gemeine Bürgermeister hatte die Frohnden zu ge-
bieten und zu überwachen und endlich hatte der zweite die Obliegen-
heit, den Kuh- und Schmeinhirten anzustellen, sür jedes Stück Rind-
vieh 16 kr., für jedes Schwein 8 kr. jährlich zu erheben und damit
die Hirten zu besolden. Jährlich wurde 3 Mal sämmtliches Vieh
der Stadt gezählt, wofür jener die Gebühren mit 16 sl. aus seiner
Kasse zu entrichten hatte. Ueberdies aber mußte er bei seiner An-
nahme 65 sl. Sporteln an den Stadtrath bezahlen. — Die Stellen
der beiden gemeinen Bürgermeister gingen in der Bürgerschaft um;
nach Abfluß eines Jahres trat der erste zurück, der zweite rückte an
seine Stelle, die vier Viertelmeister brachten nun für die Stelle des
zweiten einen Bürger in Vorschlag, den der Stadtrath dann einsetzte.
Beide gemeine Bürgermeister genossen auf 3 Jahre die Personalfrei-
heit, waren aber sonst ohne ständige Besoldung.
Die Beschwerde machte geltend, daß diese Aemter unnöthig seien,
da ihre Obliegenheiten von den Vierern allein besorgt werden könnten
und ohne dieses zur Wahrung der Interesse): der Bürgerschaft, sowie
zur Abhör der Rechnungen Deputirte der Zünfte als Commission bei-
gezogen würden.
Da der Stadtrath auch dieser Ansicht war, so verordnte die
Regierungscommission: Nach der Generalordnung sei ein besonderer
Rentmeister angestellt, die Bestellung der Hirten sei Privatsache der
Viehbesitzer; das Zählen des Viehes, sowie die Geschäfte wegen des
Fröhnens sollen von den Vierern besorgt werden und da hiernach
die gemeinen Bürgermeisterämter überflüssig waren, so wurden sie
aufgehoben.
6. Die Magistrats- und Viertelmeisterstellen waren der
Inhalt der sechsten Beschwerde. Wie die Besetzung derselben geschah,
wurde im vorhergehenden Aufsatze weitläufig auseinandergesetzt. Die
Beschwerde hatte bei derselben fünf Punkte in: Auge: a. die Magi-
stratsstellen seien zu einer käufliche)) Waare geworden; selbst von
Juden seien solche an den Meistbietenden verhandelt worden;^) die
20 Der Jude Judas Carlebach sollte dem Priuzearlivirth Koch die Anwart-
schaft auf die erste vacant werdende lutherische Nathsstelle öffentlich feilgeboten
und Letzterer sie gekauft haben. Die Untersuchung wies den Ungrund dieser
Beschuldigung nach.