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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0188

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thigt, solchen Verkauf für die Zukunft zu untersagen ; wer das Amt nicht
übernehmen wolle, habe es dem nächstfolgenden gratis zu übergeben. —
ä. Die Rathsherrn besuchten nur selten die Sitzungen, genössen je-
doch ihre Besoldungen und Freiheiten; dadurch leide die Verwaltung,
die Polizei und die Gerechtigkeit Noth. Die Regierung ordnete, da
der Stadtrath die Thatsache selbst zugestand, an, daß der Nichter-
scheinende je 30 kr. Strafe zu erlegen hätte. Da bei dieser Gelegen-
heit auch der Verrath des Dienstgeheimnisses zur Sprache kam, so
wurde festgesetzt, daß dieses Vergehen erstmals mit 20 Reichsthalern,
dann mit Suspension, das dritte mal mit Entlassung gestraft werde.
— s. Bisher waren im großen Rathszimmer die Vierer der Ge-
meinde oder Gemeindevorsteher an der Thüre des Saales an einem
kleinen Tisch, weit vom Rathstisch entfernt, so daß sie die Verhand-
lungen des Nathes über die städtischen Angelegenheiten nicht hören
konnten: zudem mußten sie um 11 Uhr sich entfernen; sie verlangten
deßhalb Sitz am — ohnehin großen — Rathstisch und Verbleiben
bis zum Schlüsse der Verhandlungen. Die Regierung ordnete an,
daß der kleine Tisch der Vierer an den Nathstisch angestoßen werde
und räumte jenen ein, so lange der Sitzung anzuwohnen, als die
Oeconomiesachen der Gemeinde verhandelt würden.
7. lieber die städtischen Einnahmen und Ausgaben
wurde eine Hauptbeschwerde geführt. Letztere wurde dadurch beson-
ders gehässig gemacht, weil die Vierer der Gemeinde nicht mehr wie
früher, zu den Sitzungen des Stadtraths zugelassen wurden, wenn
dieser über städtische Oeconomiesachen berieth. Nur die zwei Bürger-
meister von der Gemeinde waren noch beigesessen und diese hatten
wegen des häufigen Wechsels der Personen keine rechte Sachkunde. Der
Stadtrath hatte gegen dieses Begehren nichts einzuwenden und so
wurde der Beizug der Vierer angeordnet. Im Allgemeinen führte
die Beschwerde an: Stadtdirektor Geiger hatte bei seinem Dienst-
antritt 60,000 st. städtische Schulden angetroffen, und, ungeachtet des
Baues der Registratur mit Aufwand von 18,000 u. a. m., bis auf
6000 fl. getilgt. Der aus ihn folgende Stadtdirektor Eßleben hatte
nicht blos diese Schuld bezahlt, sondern bei seinem Tode eine Baar
summe von 30,000 fl. hinterlassen. Der letzt verstorbene Stadtdi-
rektor Sartorius dagegen hinterließ eine Schuldenlast von 96,000 st.,
 
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