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INSCHRIFT AUS TFIASOS

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Bestimmungen Z. 16 ff hat O. Hoffmann folgendermaassen
ergänzt:
ol δέ ταμί]αι αναγράψαντες εις λίθον Τε-
ντών εις το ιερόν Δι]ονΰσο αντίγραφά τε των γραμμ-
άτων ες στήλας δυο λ]ειοτάτας άναγράτ[;αντες έλ λι-
μένι.θ]έσθω.
Statt der ταμίαι glaubte ich nach Z. 7 προστάται ergänzen zu
sollen; über ihre Befugnisse handelt E. Jacobs Thasiaca 48.
Beamte dieses Namens werden auch in dem bekannten Beschlüsse
aus Amphipolis (Dittenberger Sylloge2 113) mit der Aufzeichnung
auf einer Stele beauftragt. Statt 9έ[ντω wird durch die Wieder-
kehr des Wortes in Z. 19, wenn auch das Medium auffällt,
9έ[σθω erfordert; über die Form s. Kühner - Blass, Ausf. Gramm.
I 2, 62. Vor Διόνυσό ist der Artikel nicht zu entbehren, εις λίθον
heischt einen Gegensatz ; nicht von στη λα 1, bei denen das Bei-
wort λειόταται sehr sonderbar wäre, sondern nur von σανίδες
(λελευκωμέναι, wie sie sonst heissen) kann die Rede sein, wie
E. Szanto, ohne im übrigen die richtige Lesung zu finden,
erkannt hat. Zu dauerndem Gedächtnis wird die Urkunde auf
Stein verzeichnet und dem Heiligtum des Dionysos als Weih-
geschenk anvertraut; zur allgemeinen Kenntnisnahme dage-
gen auf hölzernen geweissten Tafeln aufgeschrieben, die am
Hafen und auf dem Markte eine Zeit lang öffentlich ausgestellt
bleiben. In einer Abhandlung über die αναγραφή δημοσίων γραμ-
μάτων weise ich diese Übung auch sonst nach. Aufzeichnun-
gen εν τώι λιμένι werden auch IG II 65. 546 Z. 38 angeordnet.
Der letzte Satz des Beschlusses zeigt zwei Lücken, deren Er-
gänzung schwierig und für die Auffassung der Vorgänge, die
ihn veranlasst haben, entscheidend ist. Der Satz gilt einem
Eide, dessen Wortlaut von dem Rate festzustellen ist; denn der
Relativsatz δν αν ή βολή συνγράψηι bezieht sich augenscheinlich
auf δρκον δέ δμόσαι. Ähnlich wird in dem von Aristoteles πολ.
"Ah. 3i mitgeteilten Beschlüsse angeordnet: βουλεΰειν μέν τετρα-
κοσίους κατά τά πάτρια κτλ. τοΰτους δέ τάς τε άρχάς καταστήσαι και
περί του δρκου δντινα χρή δμόσαι γράψαι. Dieser Eid wird, wie
es scheint, allen denen auferlegt, die die Oligarchie eingerichtet
haben: τούς τήν] δλιγαρχίην καταστήσαντας. Die zweite Lücke
 
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