2. Kunstwerke, bei denen sich aus kaum wahrnehmbaren
Fehlstellen im Laufe der Ausstellung größere Schäden
entwickelten.
3. Kunstwerke, die schadhaft in die Ausstellung gebracht
wurden und deren Abtransport nicht mehr zu verantworten
war, ohne vorherige Konservierung.
4. Beschädigungen an Kunstwerken, die von Besuchern,
Fototeams usw. hervorgerufen wurden.
II. Behebung der Schäden
1. Behebung von Schäden noch während der Ausstel-
lungszeit.
2. Behebung von Schäden nach Schluß der Ausstellung.
Der Abbau der Ausstellung
Die Erfahrung lehrt, daß nach Abschluß der Ausstellung die
Exponate besonders gefährdet sind. Dafür gibt es mehrere
Gründe: In der Regel läßt mit Schluß der Ausstellung das
Interesse der Verantwortlichen spürbar nach. Meist sollen
die Ausstellungsräume möglichst kurzfristig wieder für
andere Zwecke nutzbar gemacht werden. Immer wieder
aufgeschobene unangenehme Arbeiten (z.B. Schadens-
und Versicherungsfälle) müssen abgewickelt werden.
Deshalb ist zum Abbau einer Ausstellung noch einmal be-
sondere Aufmerksamkeit und Disziplin notwendig.
Reihenfolge des Abbaus:
Schließt eine Ausstellung ihre Pforten, so sollte nicht auf
allen Gebieten zugleich mit dem Abbau begonnen werden.
Zuerst sind die Exponate zu verpacken, und zwar planmä-
ßig und ohne Überstürzung. Dies geschieht durch ein zah-
lenmäßig begrenztes Fachpersonal unter Aufsicht eines
Restaurators. Alle nichtbeteiligten Personen sollten,
ebenso wie beim Auspacken und Aufstellen der Objekte,
auch beim Einpacken ferngehalten werden.
Während der Verpackungsarbeiten sind die Sicherheits-
vorkehrungen und die Klimatisierung in vollem Umfange
aufrecht zu erhalten. Erst wenn die letzten Ausstellungs-
stücke abtransportiert sind, kann die Demontage der tech-
nischen Einrichtungen und der Ausstellungsarchitektur
beginnen.
Letzte Untersuchung:
Selbstverständlich müssen alle Exponate vor dem Verpak-
ken noch einmal gründlich auf eventuelle Schäden unter-
sucht werden. Dabei sollte man den Zustand eines jeden
Objekts protokollieren, am einfachsten mit Hilfe eines
Tonbands. Beschädigte Exponate müssen von Restaura-
toren transportfähig gemacht und in eine Restaurierungs-
werkstatt gebracht werden. Dies darf jedoch nur mit Ge-
nehmigung des Leihgebers geschehen.
Verpackung:
Wie die Einholung der Objekte sollten auch Verpackung
und Abtransport am besten in der Hand einer einzigen
Firma liegen, da sich dann die Verpackungsarbeit gut auf
die jeweiligen Transporttermine abstimmen läßt.
Denn es ist wichtig, daß nur jeweils so viele Kunstwerke
verpackt werden, wie der jeweilige Transport aufnehmen
kann. Da sich in luftundurchlässiger Verpackung ein zer-
störerisch wirkendes Eigenklima entwickeln kann, ist es
riskant, Ausstellungsstücke längere Zeit in verpacktem Zu-
stand zu lagern.
Rücktransport der Ausstellungsstücke
und ihre Wiederaufstellung am Herkunftsort
Der Rücktransport der Exponate nach Ausstellungsschluß
sollte ebenso sorgfältig geplant und durchgeführt werden
wie ihr Antransport.
Terminansage:
Bevor ein Transport mit Kunstwerken die Ausstellung ver-
läßt, ist den Besitzern rechtzeitig mitzuteilen, zu welchem
Zeitpunkt sie ihre Leihgaben zurückerhalten werden.
Diese angekündigten Termine sollten beim Rücktransport
möglichst genau eingehalten werden. Denn wie das Ver-
packen, so muß auch das Auspacken der Kunstwerke von
Fachleuten vorgenommen werden unter Leitung eines Re-
staurators. Diese Fachleute sollten gleich beim Eintreffen
des Transports zur Stelle sein.
Auspacken und Montieren:
Es ist besonders darauf zu achten, daß kleine Teile nicht in
die große Menge von abgelegtem Verpackungsmaterial
gelangen und auf diese Weise verloren gehen.
Das Kunstwerk sollte sofort wieder so aufgestellt werden,
wie es beim Abholen vorgefunden wurde (siehe Proto-
koll!). Eine vorläufige Lagerung und spätere Montage
brächte erneute Gefahren mit sich. Danach sollte der Re-
staurator das Ausstellungsstück ein letztes Mal auf seinen
Erhaltungszustand hin untersuchen.
Karl- Werner Bachmann
45
Fehlstellen im Laufe der Ausstellung größere Schäden
entwickelten.
3. Kunstwerke, die schadhaft in die Ausstellung gebracht
wurden und deren Abtransport nicht mehr zu verantworten
war, ohne vorherige Konservierung.
4. Beschädigungen an Kunstwerken, die von Besuchern,
Fototeams usw. hervorgerufen wurden.
II. Behebung der Schäden
1. Behebung von Schäden noch während der Ausstel-
lungszeit.
2. Behebung von Schäden nach Schluß der Ausstellung.
Der Abbau der Ausstellung
Die Erfahrung lehrt, daß nach Abschluß der Ausstellung die
Exponate besonders gefährdet sind. Dafür gibt es mehrere
Gründe: In der Regel läßt mit Schluß der Ausstellung das
Interesse der Verantwortlichen spürbar nach. Meist sollen
die Ausstellungsräume möglichst kurzfristig wieder für
andere Zwecke nutzbar gemacht werden. Immer wieder
aufgeschobene unangenehme Arbeiten (z.B. Schadens-
und Versicherungsfälle) müssen abgewickelt werden.
Deshalb ist zum Abbau einer Ausstellung noch einmal be-
sondere Aufmerksamkeit und Disziplin notwendig.
Reihenfolge des Abbaus:
Schließt eine Ausstellung ihre Pforten, so sollte nicht auf
allen Gebieten zugleich mit dem Abbau begonnen werden.
Zuerst sind die Exponate zu verpacken, und zwar planmä-
ßig und ohne Überstürzung. Dies geschieht durch ein zah-
lenmäßig begrenztes Fachpersonal unter Aufsicht eines
Restaurators. Alle nichtbeteiligten Personen sollten,
ebenso wie beim Auspacken und Aufstellen der Objekte,
auch beim Einpacken ferngehalten werden.
Während der Verpackungsarbeiten sind die Sicherheits-
vorkehrungen und die Klimatisierung in vollem Umfange
aufrecht zu erhalten. Erst wenn die letzten Ausstellungs-
stücke abtransportiert sind, kann die Demontage der tech-
nischen Einrichtungen und der Ausstellungsarchitektur
beginnen.
Letzte Untersuchung:
Selbstverständlich müssen alle Exponate vor dem Verpak-
ken noch einmal gründlich auf eventuelle Schäden unter-
sucht werden. Dabei sollte man den Zustand eines jeden
Objekts protokollieren, am einfachsten mit Hilfe eines
Tonbands. Beschädigte Exponate müssen von Restaura-
toren transportfähig gemacht und in eine Restaurierungs-
werkstatt gebracht werden. Dies darf jedoch nur mit Ge-
nehmigung des Leihgebers geschehen.
Verpackung:
Wie die Einholung der Objekte sollten auch Verpackung
und Abtransport am besten in der Hand einer einzigen
Firma liegen, da sich dann die Verpackungsarbeit gut auf
die jeweiligen Transporttermine abstimmen läßt.
Denn es ist wichtig, daß nur jeweils so viele Kunstwerke
verpackt werden, wie der jeweilige Transport aufnehmen
kann. Da sich in luftundurchlässiger Verpackung ein zer-
störerisch wirkendes Eigenklima entwickeln kann, ist es
riskant, Ausstellungsstücke längere Zeit in verpacktem Zu-
stand zu lagern.
Rücktransport der Ausstellungsstücke
und ihre Wiederaufstellung am Herkunftsort
Der Rücktransport der Exponate nach Ausstellungsschluß
sollte ebenso sorgfältig geplant und durchgeführt werden
wie ihr Antransport.
Terminansage:
Bevor ein Transport mit Kunstwerken die Ausstellung ver-
läßt, ist den Besitzern rechtzeitig mitzuteilen, zu welchem
Zeitpunkt sie ihre Leihgaben zurückerhalten werden.
Diese angekündigten Termine sollten beim Rücktransport
möglichst genau eingehalten werden. Denn wie das Ver-
packen, so muß auch das Auspacken der Kunstwerke von
Fachleuten vorgenommen werden unter Leitung eines Re-
staurators. Diese Fachleute sollten gleich beim Eintreffen
des Transports zur Stelle sein.
Auspacken und Montieren:
Es ist besonders darauf zu achten, daß kleine Teile nicht in
die große Menge von abgelegtem Verpackungsmaterial
gelangen und auf diese Weise verloren gehen.
Das Kunstwerk sollte sofort wieder so aufgestellt werden,
wie es beim Abholen vorgefunden wurde (siehe Proto-
koll!). Eine vorläufige Lagerung und spätere Montage
brächte erneute Gefahren mit sich. Danach sollte der Re-
staurator das Ausstellungsstück ein letztes Mal auf seinen
Erhaltungszustand hin untersuchen.
Karl- Werner Bachmann
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