Daher sollten im Interesse der Bewahrung vor Schaden an
Kunstwerken immer die kürzesten Transportwege ange-
strebt werden. Das bedeutet, daß im Gegensatz zur weit
verbreiteten Praxis die Ausstellungsobjekte nicht schon
viele Wochen vorher angeliefert werden und dann zu-
nächst in Depots eingeordnet werden müssen, aus denen
man sie kurz vor Ausstellungsbeginn wieder herausholen
und so noch einmal transportieren muß. Vielmehr sollte ein
genauer Einholungsplan für alle Objekte aufgestellt wer-
den, der es möglich macht, daß sie sofort in das für sie gün-
stige Klima des endgültig für sie bestimmten Raumes
kommen.
Arbeitsplan:
Es hat sich bewährt, daß Verpackungsarbeiten und Trans-
port aller Objekte in die Hand einer einzigen qualifizierten
Firma gelegt wurden. Das ermöglicht die Erstellung eines
detaillierten Fahr- und Arbeitsplans. Die Zahl der anzufah-
renden Orte und die dabei zu bewältigenden Strecken soll-
ten möglichst so bemessen sein, daß kein Wagen über
Nacht Station machen muß, sondern stets noch am glei-
chen Tag zum Ausgangspunkt zurückkehrt. Bei einer sol-
chen Planung erhöht sich zwar die Zahl der einzelnen
Fahrten, doch bleibt die kleinere Ladung übersichtlich und
die Diebstahlsgefahr verringert sich. Besonders aber fallen
die schädlichen Auswirkungen von Klimaschwankungen
zwischen Tag und Nacht fort. Auch gut geschultes Spedi-
tionspersonal sollte von einem Restaurator begleitet sein.
Dokumentation:
Vor dem Einpacken sollten die Objekte vom Restaurator
genau auf ihren Erhaltungszustand hin untersucht wer-
den. Stellt sich jetzt noch wider Erwarten heraus, daß das
Stück beim Transport Schaden nehmen könnte, muß es
von der Ausstellungsliste gestrichen werden. In diesem
Fall muß der Verantwortung des Restaurators die Ent-
scheidung überlassen werden. Schlecht erhaltene Stücke
für den Transport und eine eventuelle Restaurierung vor
der Ausstellung zu konservieren, ist nur mit Zustimmung
des Besitzers statthaft.
Das Untersuchungsergebnis ist zu protokollieren, ebenso
der Demontagevorgang bei komplizierten Befestigungs-
und Haltevorrichtungen.
Verpackung:
Mit den heute zur Verfügung stehenden verschiedenarti-
gen Kunststoffmaterialien zur Verpackung lassen sich die
Objekte während des Transports weitgehend vor Beschä-
digung und Verschmutzung schützen. Die Verpackungs-
weise muß dabei ganz auf das jeweilige Einzelstück abge-
stimmt sein.
Eine nicht genügend durchdachte Verpackungsweise
kann am Kunstwerk erhebliche Zerstörungen anrichten.
Vor allem sind alle Möglichkeiten von mechanischen oder
klimabedingten Schädigungen auszuschließen.
Ungerahmte Tafelbilder sollten nur im Notrahmen trans-
portiert werden, um ein Verwerfen des Holzbildträgers zu
verhindern.
Ankunft:
Am Ausstellungsort eintreffende Transporte sollten sofort
entladen und ausgepackt werden. Möglichst sollten die
Objekte sofort in die klimatisierten Ausstellungsräume,
sonst in ebenfalls klimatisierte übersichtliche Depots ein-
gestellt werden.
Die Verpackung muß sofort geöffnet werden, damit durch
luftundurchlässiges Verpackungsmaterial, wie z.B. nicht
perforierte Plastikfolien, kein schädliches Eigenklima ent-
steht.
Sofort nach dem Auspacken muß das Kunstwerk auf even-
tuelle Transportschäden hin untersucht werden, die wie-
derum protokolliert werden müssen. Für diese Protokolle
beim Transport haben sich Tonbänder sehr bewährt. Der
schriftliche Bericht kann dann später ausgefertigt werden.
Eventuell trotz allem beschädigte Objekte sind sofort zu fo-
tografieren und gesondert zu lagern. In diesem Fall muß
der Leihgeber benachrichtigt werden.
Aufstellung der Kunstwerke
Vorbedingungen der Aufstellung:
Die Klimatisierung der Ausstellungsräume muß schon eine
Zeitlang zufriedenstellend funktioniert haben, ehe die
Kunstwerke aufgestellt werden können. Wenn die Aufstel-
lung beginnt, sollten in den Räumen bereits alle Sicher-
heitsvorkehrungen genau so wirksam sein wie für die Aus-
stellung selbst. Deshalb müssen Ausbesserungen an der
Ausstellungsarchitektur und alle Malerarbeiten abge-
schlossen sein. Alle Handwerker, die mit der Aufstellung
der Exponate nicht unmittelbar beschäftigt sind, sollten
die Ausstellungsräume verlassen haben.
Aufstellungsplan:
Die Exponate müßten nach einem Hänge- bzw. Aufstel-
lungsplan, der den Platz eines jeden Ausstellungsstückes
genau vorzeichnet, verteilt werden. Nur so läßt sich ein
überflüssiges Hantieren mit den Kunstwerken, durch das
sie immer gefährdet werden, vermeiden. Der Idealfall wäre
es, wenn dieObjektedirekt vom Transport an ihren endgül-
tigen Platz gebracht werden könnten.
Begrenzter Personenkreis:
Um eine planvolle Arbeit und die Sicherheit der Objekte zu
gewährleisten, ist die Zahl der mit dem Aufbau beschäftig-
ten Personen in Grenzen zu halten. Dieser Personenkreis
sollte sich nur aus geschulten Museumsfachkräften, die
mit Ausstellungsstücken umzugehen verstehen, und aus
mindestens einem Restaurator zusammensetzen.
Während der Aufstellung dürfte der Zutritt nur noch Per-
sonen gewährt werden, die einen dienstlichen Grund ha-
ben, die im Aufbau befindliche Ausstellung aufzusuchen.
Durch Ausgabe von registrierten Passierscheinen oder
ähnlichem lassen sich die berechtigten Personen erken-
nen und das Kommen und Gehen jedes Einzelnen kontrol-
lieren.
Die Montage:
Bei der Aufstellung von Ausstellungsstücken ist unbedingt
darauf zu achten, daß zur Montage nichts an den Kunst-
werken verändert wird. Unnötig erscheinende originale
Haltevorrichtungen dürfen nicht abgenommen werden.
Müssen jedoch Teile, und seien es nur kleinste Schrauben,
unbedingt entfernt werden, so ist das jeweils abgenom-
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Kunstwerken immer die kürzesten Transportwege ange-
strebt werden. Das bedeutet, daß im Gegensatz zur weit
verbreiteten Praxis die Ausstellungsobjekte nicht schon
viele Wochen vorher angeliefert werden und dann zu-
nächst in Depots eingeordnet werden müssen, aus denen
man sie kurz vor Ausstellungsbeginn wieder herausholen
und so noch einmal transportieren muß. Vielmehr sollte ein
genauer Einholungsplan für alle Objekte aufgestellt wer-
den, der es möglich macht, daß sie sofort in das für sie gün-
stige Klima des endgültig für sie bestimmten Raumes
kommen.
Arbeitsplan:
Es hat sich bewährt, daß Verpackungsarbeiten und Trans-
port aller Objekte in die Hand einer einzigen qualifizierten
Firma gelegt wurden. Das ermöglicht die Erstellung eines
detaillierten Fahr- und Arbeitsplans. Die Zahl der anzufah-
renden Orte und die dabei zu bewältigenden Strecken soll-
ten möglichst so bemessen sein, daß kein Wagen über
Nacht Station machen muß, sondern stets noch am glei-
chen Tag zum Ausgangspunkt zurückkehrt. Bei einer sol-
chen Planung erhöht sich zwar die Zahl der einzelnen
Fahrten, doch bleibt die kleinere Ladung übersichtlich und
die Diebstahlsgefahr verringert sich. Besonders aber fallen
die schädlichen Auswirkungen von Klimaschwankungen
zwischen Tag und Nacht fort. Auch gut geschultes Spedi-
tionspersonal sollte von einem Restaurator begleitet sein.
Dokumentation:
Vor dem Einpacken sollten die Objekte vom Restaurator
genau auf ihren Erhaltungszustand hin untersucht wer-
den. Stellt sich jetzt noch wider Erwarten heraus, daß das
Stück beim Transport Schaden nehmen könnte, muß es
von der Ausstellungsliste gestrichen werden. In diesem
Fall muß der Verantwortung des Restaurators die Ent-
scheidung überlassen werden. Schlecht erhaltene Stücke
für den Transport und eine eventuelle Restaurierung vor
der Ausstellung zu konservieren, ist nur mit Zustimmung
des Besitzers statthaft.
Das Untersuchungsergebnis ist zu protokollieren, ebenso
der Demontagevorgang bei komplizierten Befestigungs-
und Haltevorrichtungen.
Verpackung:
Mit den heute zur Verfügung stehenden verschiedenarti-
gen Kunststoffmaterialien zur Verpackung lassen sich die
Objekte während des Transports weitgehend vor Beschä-
digung und Verschmutzung schützen. Die Verpackungs-
weise muß dabei ganz auf das jeweilige Einzelstück abge-
stimmt sein.
Eine nicht genügend durchdachte Verpackungsweise
kann am Kunstwerk erhebliche Zerstörungen anrichten.
Vor allem sind alle Möglichkeiten von mechanischen oder
klimabedingten Schädigungen auszuschließen.
Ungerahmte Tafelbilder sollten nur im Notrahmen trans-
portiert werden, um ein Verwerfen des Holzbildträgers zu
verhindern.
Ankunft:
Am Ausstellungsort eintreffende Transporte sollten sofort
entladen und ausgepackt werden. Möglichst sollten die
Objekte sofort in die klimatisierten Ausstellungsräume,
sonst in ebenfalls klimatisierte übersichtliche Depots ein-
gestellt werden.
Die Verpackung muß sofort geöffnet werden, damit durch
luftundurchlässiges Verpackungsmaterial, wie z.B. nicht
perforierte Plastikfolien, kein schädliches Eigenklima ent-
steht.
Sofort nach dem Auspacken muß das Kunstwerk auf even-
tuelle Transportschäden hin untersucht werden, die wie-
derum protokolliert werden müssen. Für diese Protokolle
beim Transport haben sich Tonbänder sehr bewährt. Der
schriftliche Bericht kann dann später ausgefertigt werden.
Eventuell trotz allem beschädigte Objekte sind sofort zu fo-
tografieren und gesondert zu lagern. In diesem Fall muß
der Leihgeber benachrichtigt werden.
Aufstellung der Kunstwerke
Vorbedingungen der Aufstellung:
Die Klimatisierung der Ausstellungsräume muß schon eine
Zeitlang zufriedenstellend funktioniert haben, ehe die
Kunstwerke aufgestellt werden können. Wenn die Aufstel-
lung beginnt, sollten in den Räumen bereits alle Sicher-
heitsvorkehrungen genau so wirksam sein wie für die Aus-
stellung selbst. Deshalb müssen Ausbesserungen an der
Ausstellungsarchitektur und alle Malerarbeiten abge-
schlossen sein. Alle Handwerker, die mit der Aufstellung
der Exponate nicht unmittelbar beschäftigt sind, sollten
die Ausstellungsräume verlassen haben.
Aufstellungsplan:
Die Exponate müßten nach einem Hänge- bzw. Aufstel-
lungsplan, der den Platz eines jeden Ausstellungsstückes
genau vorzeichnet, verteilt werden. Nur so läßt sich ein
überflüssiges Hantieren mit den Kunstwerken, durch das
sie immer gefährdet werden, vermeiden. Der Idealfall wäre
es, wenn dieObjektedirekt vom Transport an ihren endgül-
tigen Platz gebracht werden könnten.
Begrenzter Personenkreis:
Um eine planvolle Arbeit und die Sicherheit der Objekte zu
gewährleisten, ist die Zahl der mit dem Aufbau beschäftig-
ten Personen in Grenzen zu halten. Dieser Personenkreis
sollte sich nur aus geschulten Museumsfachkräften, die
mit Ausstellungsstücken umzugehen verstehen, und aus
mindestens einem Restaurator zusammensetzen.
Während der Aufstellung dürfte der Zutritt nur noch Per-
sonen gewährt werden, die einen dienstlichen Grund ha-
ben, die im Aufbau befindliche Ausstellung aufzusuchen.
Durch Ausgabe von registrierten Passierscheinen oder
ähnlichem lassen sich die berechtigten Personen erken-
nen und das Kommen und Gehen jedes Einzelnen kontrol-
lieren.
Die Montage:
Bei der Aufstellung von Ausstellungsstücken ist unbedingt
darauf zu achten, daß zur Montage nichts an den Kunst-
werken verändert wird. Unnötig erscheinende originale
Haltevorrichtungen dürfen nicht abgenommen werden.
Müssen jedoch Teile, und seien es nur kleinste Schrauben,
unbedingt entfernt werden, so ist das jeweils abgenom-
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