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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Engelhardt, Bernd [Oth.]; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Contr.]; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege / Aussenstelle Landshut [Contr.]
Archäologische Denkmalpflege in Niederbayern: 10 Jahre Aussenstelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in Landshut (1973 - 1983) — Arbeitshefte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Band 26: München: Lipp, 1985

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wendig, da nur mit einem solchen Verzeichnis im Hinter-
grund effektive Bodendenkmalpflege betrieben werden
kann. Um die Erfassung der Bodendenkmäler zu beschleuni-
gen, begann sich Rainer Christlein mit der Methode der Luft-
bildarchäologie zu beschäftigen. Erste Erfahrungen sam-
melte er auf eigenen Luftbildflügen. Mit der Zeit begeisterte
er einige Flieger für diesen Zweig der Archäologie, so z.B.
O. Braasch und S. Rewitzer. Eines der Hauptverdienste
Christleins ist es, 1980 0. Braasch nach seinem Ausscheiden
aus der Bundesluftwaffe als hauptamtlichen Luftbildarchäo-
logen für das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege gewon-
nen zu haben. Die Luftbildarchäologie zeigte bald die erwar-
teten Ergebnisse: Der niederbayerische Boden enthüllte aus
der Luft eine Vielfalt archäologischer Spuren, die alle Schät-
zungen übertraf und dazu zwang, bisher gehegte Vorstellun-
gen von der zivilisatorischen Durchdringung der Landschaft
in der Vorgeschichte zu überdenken.
Die Luftbildarchäologie ist aber nicht nur ein Instrument, um
neue Bodendenkmäler aufzuspüren, sondern sie gewährt
auch zugleich Einblicke in deren Struktur. Was vom Boden
aus ohne Ausgrabung kaum möglich ist — nämlich festzu-
stellen, ob es sich um eine Siedlung, ein verebnetes Grabhü-
gelfeld oder eine Befestigung handelt — läßt sich vom
Flugzeug aus bei günstigen Bedingungen mit einem Blick er-
kennen. Zwei Zahlen mögen den Erfolg der Luftbildarchäolo-
gie verdeutlichen. Im Gäuboden, der niederbayerischen
Zentrallandschaft zwischen Regensburg und Pleinting, wa-
ren durch archäologische Untersuchungen und Beobachtun-
gen der ehrenamtlichen Helfer im Laufe der Zeit 10
vorgeschichtliche Grabenwerke bekannt geworden. Binnen
weniger Jahre entdeckte man vom Flugzeug aus weitere 120
Objekte dieser Art. Nicht ganz so kraß sind die Zahlen bei
den Grabhügelgruppen. Hier stehen im Gäuboden 139 auf
konventionelle Weise gefundene Grabhügelfelder 115 durch
das Luftbild zutage getretenen Nekropolen gegenüber.
Eines freilich kann die Luftbildarchäologie häufig nicht: Die
entdeckten Objekte datieren. Hierzu sind chronologisch aus-
sagefähige Fundstücke notwendig, die nur bei Feldbegehun-
gen aufzulesen sind. Christlein förderte daher systematisch
die Zusammenarbeit zwischen den ehrenamtlichen Helfern
und der Luftbildarchäologie. Beide Methoden ergänzen sich
auf ideale Weise. Ihre Kombination hat die Zahl der im
archäologischen Fundstellenarchiv in der Außenstelle Lands-
hut erfaßten, datierbaren und in ihrer Struktur genauer an-
sprechbaren Bodendenkmäler auf annähernd 10.000 erhöht.
Aber auch damit sind die technischen Möglichkeiten, ein ar-
chäologisches Fundstellenarchiv zu vervollständigen, noch
nicht erschöpft. Optimale Bedingungen für die Luftbild-
archäologie zur wissenschaftlichen Deutung eines Befundes
sind nicht immer anzutreffen. Um hier die Struktur einer
Fundstelle genauer erfassen zu können, bietet sich die Met-
hode der Magnetvermessung an. Mit ihrer Hilfe können
auch feine Strukturdetails eines Bodendenkmals aufgespürt
und in einem Vermessungsplan dargestellt werden. Dies ist
nicht nur bei der Erfassung eines Bodendenkmals für das Ar-
chiv von Vorteil, sondern ermöglicht es auch, Ausgrabungen
gezielter als zuvor anzusetzen. Wiederum war es Rainer
Christlein, der schon bald die Einsatzmöglichkeiten dieser
Methode in der Bodendenkmalpflege erkannte. Es gelang
ihm, einen führenden Spezialisten auf diesem Gebiet, den
Geophysiker H. Becker für Anwendungsversuche in Nieder-

bayern zu begeistern. Das erste, größere Versuchsobjekt
wurden mehrere nebeneinanderliegende, befestigte Gehöfte
der Hallstattzeit bei Landshut — Hascherkeller, die durch
den Luftbildarchäologen entdeckt worden waren. Mit Hilfe
der Magnetik konnte ein genauer Vermessungsplan des Bo-
dendenkmals erstellt werden. Eine 1978 begonnene Ausgra-
bung bestätigte das Ergebnis der Magnetvermessung aufs
glänzendste. Auch andernorts zeigte die Methode, die von H.
Becker laufend verbessert und verfeinert wurde, große Erfol-
ge. Heute zählt H. Becker zu den Mitarbeitern des Bayer.
Landesamtes für Denkmalpflege.
Der Zuwachs, den das Fundstellenarchiv der Außenstelle
Landshut auf diese Weise erfuhr, fand bald seinen Nieder-
schlag in den Fachgutachten zu den verschiedensten Bau-
projekten. Mehr und mehr wurde es möglich, eine
Gefährdung von Bodendenkmälern durch einzelne Bauvor-
haben frühzeitig zu erkennen und dann entsprechende
Schutzmaßnahmen in die Wege zu leiten. Als Instrument, um
großflächig auf schutzwürdige, archäologische Objekte hin-
zuweisen, erwiesen sich die Flächennutzungspläne, bei de-
ren Ausarbeitung das Landesamt für Denkmalpflege als
Träger öffentlicher Belange beteiligt ist. Rainer Christlein er-
kannte die Möglichkeit, die für die Bodendenkmalpflege in
den Flächennutzungsplänen stecken: mit ihrer Hilfe können
archäologische Schutzzonen ausgewiesen werden, was auf
anderem Weg mit großem Verwaltungsaufwand verbunden
wäre. Hatte man zuvor sich meist damit begnügt, in den Stel-
lungnahmen lediglich die bereits in Listen erfaßten, oberir-
disch sichtbaren Bodendenkmäler aufzuführen, so wurde
nun versucht, alle wichtigen Bodendenkmäler im Flächen-
nutzungsplan darzustellen.
Ein Beispiel mag dies erläutern. Ein Gutachten aus den
sechziger Jahren über das Gemeindegebiet von Wallersdorf
(Lkr. Dingolfing — Landau) führt acht schutzwürdige Boden-
denkmäler auf. In der Stellungnahme zum Flächennut-
zungsplanentwurf der gleichen Gemeinde von 1983 wird
dagegen auf 50 archäologische Fundstellen mit der Bitte um
Darstellung im Kartenwerk hingewiesen. In Zukunft kann bei
Planungen im Gemeindegebiet von Wallersdorf diesen Kar-
ten entnommen werden, wo überall sich Grundstücke befin-
den, in denen Bodendenkmäler vorhanden sind, die also
dem Schutz von Art.7, Abs.1 DschG unterliegen. Damit ist ge-
währleistet, daß die Außenstelle Landshut so rechtzeitig von
Planungen im Bereich aller bekannten Fundstellen des Ge-
meindegebietes unterrichtet wird, daß Zeit genug bleibt, ge-
eignete Schutzmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Meist sind es Flächennutzungspläne, Raumordnungs- und
Flurbereinigungsverfahren sowie die Ausweisung größerer
Bebauungsgebiete, zu denen eine gutachterliche Stellung-
nahme der archäologischen Denkmalpflege angefordert
wird. Sonstige Bauplanungen gelangen nur verhältnismäßig
selten zur Kenntnis der Außenstelle. In Zusammenarbeit mit
den Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und
Städte konnte erreicht werden, daß diese Lücke im Bereich
einiger ausgewählter, besonders bedeutender Bodendenk-
mäler — wie z.B. der Zivilsiedlung des römischen Kastells
von Eining — geschlossen werden konnte. Es wäre wün-
schenswert, diese Zusammenarbeit auszubauen; allerdings
würde der ungenügende Personalausbau der Außenstelle ei-
ne zügige Bearbeitung von in größerer Zahl übersandten
Bauplanungen unmöglich machen. Vorerst sind es die

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