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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Engelhardt, Bernd [Oth.]; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Contr.]; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege / Aussenstelle Landshut [Contr.]
Archäologische Denkmalpflege in Niederbayern: 10 Jahre Aussenstelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in Landshut (1973 - 1983) — Arbeitshefte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Band 26: München: Lipp, 1985

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1 linkes Oberarmbein; der fehlende Teil ist modern zer-
brochen
1 linke Speiche; das distale Gelenk ist durch einen schräg
zur Längsrichtung geführten Hieb abgetrennt
1 linke Elle; die distale Hälfte ist alt abgebrochen
Stelle 13:
1 Fragment einer rechten (6./7. ?) Rippe
1 rechtes Darmbein; im Acetabulum durch glatten Bruch
(Hieb von ventral nach dorsal) von dem an Stelle 7 gefunde-
nen Beckenrest getrennt
1 rechtes Oberschenkelbein; durch moderne Brüche im me-
dialen und proximalen Bereich nur noch fragmentarisch er-
halten; das Caput femoris, von dem ein modern gebrochenes
kleines Fragment bei Stelle 8 lag, zeigt Hiebspuren analog
jener im Acetabulum
1 rechtes Schienbein; das proximale Gelenk ist modern zer-
drückt
1 rechtes Fersenbein; modern stark beschädigt.
Soweit überhaupt beobachtbar, sind allen Knochen die Epi-
physenfugen vollständig verwachsen. Lediglich am linken
Schienbein ist proximal an der cranialen Kante an einer klei-
nen Stelle noch eine schwache Fuge erkennbar. Daraus er-
gibt sich ein Schlachtalter von knapp über 3V2 Jahren. Die
relativ vollständigen Knochen des Beckengürtels erlauben
auch eine Bestimmung des Geschlechts. Einige Merkmale,
vor allem die Gestaltung im Bereich der Rectusgrube, weisen
auf einen Widder, andere dagegen, etwa die Gesamtform
des Kreuzbeins, eher auf ein weibliches Schaf, während die
meisten der für eine Geschlechtsbestimmung geeigneten
Merkmale sich eher indifferent verhalten: ein Befund, der
wohl am besten zu einem Hammel paßt2. Damit würden die
relativ großen Abmessungen der Langknochen — sie liegen
im oberen Bereich der Variationsbreite der Schafpopulation
von Manching und von der Heuneburg3 — gut übereinstim-
men. Schließlich erlaubt das vollständige Schienbein unter
Anwendung der von Haak ermittelten Faktoren4 auch eine
Berechnung der Widerristhöhe mit ca. 68 cm. Im Vergleich
mit etwa gleich großen Hammeln oder Widdern heutiger
Schafrassen darf man für das hier vorliegende Tier, ohne zu
überschätzen, sicherlich ein Lebendgewicht von ca. 60 kg
annehmen5.
Von diesem Tier gelangten vor allem die im anatomischen
Verband jeweils benachbarten Knochen der beiden Hinter-
und einer Vorderextremität ins Grab; Knochen also, die be-
sonders viel und gutes Fleisch tragen (Abb. 1). Die
Skelettreste des Kopfes, der Wirbelsäule und der Autopodien
fehlen jedoch, von einigen besonderen Ausnahmen abgese-
hen, und man darf nach dem Gesamtbefund wohl anneh-
men, daß sie hier auch tatsächlich nie vorhanden waren.
In der Rekonstruktion zeigen diese Beobachtungen, daß im
Rahmen der Totenfeier ein etwa 3V2-jähriger Hammel ge-
schlachtet und — vermutlich nach der Zubereitung — in ein-
zelne Portionen zerlegt wurde. Diese Zerteilung zeigt sich
auch in einigen eindeutigen Hiebspuren an den geborgenen
Knochen (vgl. Abb. 1). Sie lassen deutlich erkennen, wo z. B.
der linke Vorderfuß abgehackt oder wie die rechte „Keule"
vom übrigen Körper getrennt worden war. In diesem Falle
hatte man zunächst von der Bauchseite her einen Hieb paral-
lel zur Körperachse geführt, der das rechte Darmbein vom

Kreuzbein trennte, und dann mit zwei weiteren Hieben an der
caudalen Seite des Hüftgelenkes den Beckenknochen im
Acetabulum durchschlagen (Abb. 2). Die linke und die rechte
„Keule" sowie die linke „Schulter" wurden dann als drei ein-
zelne Portionen im Grab niedergelegt. An der Stelle 7 scheint
aber noch eine vierte Portion, nämlich ein linkes, links ent-
lang der Wirbelsäule abgelöstes Rückenstück niedergelegt
worden zu sein. Die Fragmente einer linken Rippe an Stelle
8 könnten dagegen gut zu dem „Schulterstück" gehört ha-
ben, während die Fragmente rechter Rippen dort und an
Stelle 13 zu einem weiteren Fleischstück gehört haben müß-
ten, von dem allerdings ein Teil der Reste modern ver-
schleppt worden ist6. Bei einem angenommenen Lebendge-
wicht von ca. 60 kg des geschlachteten Tieres würde dies be-
deuten, daß dem im Hügel 1 bestatteten Toten ausgewählte
Fleischstücke bester Qualität von insgesamt über 20 kg mit
ins Jenseits gegeben wurden.


2 Riedenburg-Haidhof. Lage der an den Beckenresten des
Schafes aus Hügel 1 beobachteten Hiebspuren (Raster)
an einer schematischen Darstellung dieser Skelettpartie
(vgl. Abb. 1).

Steinsetzung II
Aus dem Steinpflaster 2 liegen nur spärliche und zudem
stark zerbrochene Tierreste vor; lediglich drei von insgesamt
vier beobachteten Knochen konnten geborgen und bestimmt
werden. Sie stammen von einem sehr jungen Individuum ei-
nes kleinen Hauswiederkäuers. Die Entscheidung ob Schaf
oder Ziege war nicht möglich.
Kl:
1 linkes Schienbein; nur Diaphysenschaft erhalten
K II:
1 rechtes Oberschenkelbein, nur Diaphysenschaft erhalten
K III:
1 rechtes Schienbein; nur Diaphysenschaft erhalten (ge-
schätzte Gesamtlänge ohne Epiphysen ca. 130 mm).

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