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und weltlichen Gebietsbildungen maßgebend blieb, son-
dern auch gegenwärtig noch die einzig entsprechende Grundlage
sür geschichtliche Landesbeschrcibungen darbietet*).
Wir zählen im Bereiche des Großherzogthums gegen zwan-
zig größere und kleinere Gaue**), welche in der älteren Zeit
von den fränkischen Königen je an einen Grafen (als obersten
Kriegsherrn und Richter des Gebiets) übergeben waren, später
jedoch, in Folge der kaiserlichen Politik, bald abgetheilt und ge-
getrennt, bald wieder zusammengeworfen und zuletzt (seit 1030)
erblich verliehen wurden.
Hierdurch entstanden die gräflichen Dynastie en, wäh-
rend die alten Dyn ast en-Geschlecht er ihnen dadurch an die
Seite traten, daß sie ebenfalls zu vollen Landbesitzern mit Herr-
schastsrechten emporstiegen. Denn die Grafen waren entweder
schon ursprünglich in ihren Gauen stark begütert, weil man
es angemessen sand, dieses wichtige Amt eingesessenen großen
Grundeigentümern zu übertragen, oder dieselben suchten sich
anderntheils, wo sie als begünstigte königliche Diener, als Em-
porkömmlinge, zum Grafenamte gelangt, mehr und mehr Grund-
besitz zu verschaffen. Und da beiderlei Herren in den Mitteln
ihrer Bereicherung keineswegs heikel waren, so erlangten sie
Es war daher ein trefflicher Gedanke, welcher auf Anregung des l)r. L a n da u
(modificiert durch Wattz und Wippermann) von dem Gesammtvereine der deut-
schen Geschichts- und AlterthumSgcsellschaften ausgegangen, durch spezielle geogra-
phische, ethnographische und historisch-topographische Beschreibungen aller Gaue
Deutschlands für die Geschichte der Nation einen soliden Boden zu legen. Eine
vaterländische Ehrenpflicht ist es somit für Alle, welche dazu den Beruf und die
Mittel haben, sich durch Ucbernahmc eines heimathlichen Gaues diesem
Unternehmen anzuschließen.
**) Es sind der Linzgau, die G oldinshund ert und die Scherrach
(theilwcise badisch), der Hegau mit dem Madach, der Kletgau, der hauen-
steinische und stülingische Albg au, die Berchtolds-Baar (großenthcils badisch),
der Breisgau, die Mortenau, der Ufgau, der obere und untere Enzgau
(theilweise badisch), der Kraichgau mit dem Anglachgau, der Elsenzgau,
der untere Neckargau (theilweise badisch), der Lobdengau, die Wein-
gartau (größtentheils badisch), der untere Taubergau und der Wald-
saßcngau (theilweise badisch).
und weltlichen Gebietsbildungen maßgebend blieb, son-
dern auch gegenwärtig noch die einzig entsprechende Grundlage
sür geschichtliche Landesbeschrcibungen darbietet*).
Wir zählen im Bereiche des Großherzogthums gegen zwan-
zig größere und kleinere Gaue**), welche in der älteren Zeit
von den fränkischen Königen je an einen Grafen (als obersten
Kriegsherrn und Richter des Gebiets) übergeben waren, später
jedoch, in Folge der kaiserlichen Politik, bald abgetheilt und ge-
getrennt, bald wieder zusammengeworfen und zuletzt (seit 1030)
erblich verliehen wurden.
Hierdurch entstanden die gräflichen Dynastie en, wäh-
rend die alten Dyn ast en-Geschlecht er ihnen dadurch an die
Seite traten, daß sie ebenfalls zu vollen Landbesitzern mit Herr-
schastsrechten emporstiegen. Denn die Grafen waren entweder
schon ursprünglich in ihren Gauen stark begütert, weil man
es angemessen sand, dieses wichtige Amt eingesessenen großen
Grundeigentümern zu übertragen, oder dieselben suchten sich
anderntheils, wo sie als begünstigte königliche Diener, als Em-
porkömmlinge, zum Grafenamte gelangt, mehr und mehr Grund-
besitz zu verschaffen. Und da beiderlei Herren in den Mitteln
ihrer Bereicherung keineswegs heikel waren, so erlangten sie
Es war daher ein trefflicher Gedanke, welcher auf Anregung des l)r. L a n da u
(modificiert durch Wattz und Wippermann) von dem Gesammtvereine der deut-
schen Geschichts- und AlterthumSgcsellschaften ausgegangen, durch spezielle geogra-
phische, ethnographische und historisch-topographische Beschreibungen aller Gaue
Deutschlands für die Geschichte der Nation einen soliden Boden zu legen. Eine
vaterländische Ehrenpflicht ist es somit für Alle, welche dazu den Beruf und die
Mittel haben, sich durch Ucbernahmc eines heimathlichen Gaues diesem
Unternehmen anzuschließen.
**) Es sind der Linzgau, die G oldinshund ert und die Scherrach
(theilwcise badisch), der Hegau mit dem Madach, der Kletgau, der hauen-
steinische und stülingische Albg au, die Berchtolds-Baar (großenthcils badisch),
der Breisgau, die Mortenau, der Ufgau, der obere und untere Enzgau
(theilweise badisch), der Kraichgau mit dem Anglachgau, der Elsenzgau,
der untere Neckargau (theilweise badisch), der Lobdengau, die Wein-
gartau (größtentheils badisch), der untere Taubergau und der Wald-
saßcngau (theilweise badisch).